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Jans Beat · Bundesrat · 2025-03-13

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-13

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich mich für die interessante und sehr ausführliche Diskussion bedanken. Für mich ist es in der Tat wichtig und wertvoll, mit Ihnen über diese Dinge zu diskutieren und zu wissen, wo Sie Lösungsvorschläge und Ideen sehen. Ich gehe ja auch deshalb regelmässig zu den Kantonen und in die Gemeinden und habe die Mehrheit der Asylzentren besucht, um genau das zu tun, Herr Müller, was Sie von mir verlangen. Sie verlangen, dass ich die Probleme sehe und Ideen entwickle, wie man sie lösen kann, und auch Vorschläge zu Ihren Handen mache. Das ist für mich das Ziel der ganzen Übung.

Aber es ist halt schon so: Nicht jede naheliegende Idee ist auch eine Lösung, schon gar nicht eine gute Lösung. Manches scheint vielleicht auf den ersten Blick vielversprechend; wenn wir es dann aber genauer anschauen, stellen wir fest, dass wir es gar nicht umsetzen können oder damit sogar das Gegenteil von dem bewirken, was wir eigentlich erreichen wollten. Damit ist jetzt wirklich niemandem gedient, nicht der Bevölkerung, nicht den Kantonen, nicht den Gemeinden und auch nicht denjenigen Asylsuchenden, die sich an das Gesetz halten. Wir haben es gehört: Es gibt sehr viele, die das tun. Wir setzen erst noch - und das finde ich ehrlich gesagt das Bedenklichste - das Vertrauen in die Politik aufs Spiel, wenn Vorstösse angenommen werden, die nicht umsetzbar und verfassungswidrig sind. Denn was ist das Resultat? Sie kommen zurück, sie werden kassiert, und dann wird die Bevölkerung erst recht sauer.

Sie haben jetzt sehr viele Vorstösse diskutiert, die die irreguläre Migration einschränken und die Sicherheit in der Schweiz verbessern wollen. Das will der Bundesrat auch! Ich habe es schon im Nationalrat gesagt, und ich betone es auch hier wieder: Wir sind dran. Die Bevölkerung soll sich sicher fühlen können. Dafür zu sorgen, ist eine Kernaufgabe des Staates. Das ist unsere Verantwortung, und ich setze mich dafür ein. Ich habe Ihnen zugehört. Man könnte meinen, der Bund tue nichts, Herr Müller. Sie haben das in etwa so dargestellt. Ich gebe Ihnen gerne einen Überblick darüber, was wir, der Bund und die Kantone, im Asylbereich in den letzten Jahren unternommen haben, um die Sicherheit zu verbessern. Sie können sich jetzt zurücklehnen, es ist eine lange Liste. Was noch wichtiger ist: Es sind Massnahmen, die funktionieren und die nachweislich eine Wirkung zeigen. Das ist doch das, was wir wollen.

Die Corona-Pandemie war eine schwierige Zeit in den Bundesasylzentren (BAZ), weil die Leute dort festsassen. Wir hatten damals deutlich mehr sicherheitsrelevante Vorfälle. Das SEM hat sofort und gut reagiert und das Projekt "Massnahmen für den Umgang mit renitenten Asylsuchenden" (Mara) aufgegleist. Das SEM entwickelte Präventionskonzepte gegen Gewalt. Es stellte Fachpersonen ein, die präventiv tätig sind, um Konflikte zu entschärfen. Es stellte muslimische Seelsorgende ein. Das SEM intensivierte auch die Zusammenarbeit mit Fachärzten für Suchtmedizin. Die meisten BAZ haben zudem private Sicherheitsfirmen angestellt. Diese sind im öffentlichen Raum präsent, sie intervenieren und können Straftaten anzeigen. Die Wirkung war [PAGE 214] eindrücklich, und sie hält bis heute an. Die Zahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle pro 100[NB]000 Übernachtungen sank um fast 60 Prozent. Auch die absolute Zahl der Vorfälle in den BAZ ist letztes Jahr im Vergleich zum Vorjahr noch einmal deutlich zurückgegangen.

Weiter haben wir Anfang 2024 in allen Asylregionen Verantwortliche für Gewaltprävention und Personensicherheit eingesetzt. Das sind neue Stellen, besetzt mit ehemaligen Polizeikadern. Sie sind zuständig für die Sensibilisierung, die Umsetzung des erwähnten Gewaltpräventionskonzeptes und auch für die Aus- und Weiterbildung des Sicherheitspersonals. Sie stehen ausserdem in Kontakt mit der lokalen Polizei. Deswegen werden strafrechtlich relevante Vorfälle konsequent den zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden gemeldet.

Ich komme zum 24-Stunden-Verfahren: Das SEM hat dieses Verfahren im Frühling 2024 schweizweit eingeführt. Dadurch kann das SEM die Verfahren von Asylsuchenden aus Algerien, Marokko, Tunesien und Libyen, Ländern mit einer sehr tiefen Schutzquote, viel schneller abschliessen. Diese Personen halten sich weniger lang in den BAZ auf, und wir können sie auch schneller zurückführen. Das entlastet das System und macht die BAZ und die Umgebung sicher.

Zu den runden Tischen: Diese haben wir ebenfalls letztes Jahr eingeführt. Wir wollen, dass die involvierten Behörden enger zusammenarbeiten, besonders, Herr Fässler, bei den Intensivtätern, die wiederholt Delikte begehen. Grundsätzlich sind die Kantone für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig. An den runden Tischen sitzen sie aber mit dem SEM ebenso zusammen wie mit den Sozial- und Ausländerbehörden der Standortgemeinden, damit wir diese Sicherheitsprobleme gemeinsam diskutieren können. Wir wollen mit diesen runden Tischen erreichen, dass[NB]die[NB]Kantone[NB]die[NB]ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen ausschöpfen, also auch die Ausschaffungshaft. Wir haben nämlich festgestellt, dass die Kantone diesbezüglich noch viel mehr tun können. Die Möglichkeit dazu hätten sie schon heute.

Im Rahmen der Gesamtstrategie Asyl tun wir noch viel mehr. Das ist, Frau Z'graggen, genau der Ort, wo wir die Auslegeordnung machen. Wir werden im Herbst eine Konferenz zur Auslegeordnung veranstalten, wie sie sowohl Herr Jositsch als auch Frau Moser verlangt haben. Wir arbeiten gerade bei dieser Gesamtstrategie Asyl mit den Kantonen und Gemeinden zusammen, weil sie die Strategie nachher umsetzen müssen. Besonders der Sicherheitsbereich steht ja unter ihrer Hoheit. Im Rahmen der Gesamtstrategie Asyl haben wir Projekte auch schon vorgezogen, z.[NB]B. ein Pilotprojekt für eine gesamtschweizerische Taskforce, die sich mit der Frage eines schweizweiten Case-Managements bei Intensivtätern befasst.

Ganz konkret auf die Sicherheit achtet das SEM natürlich schon beim Eintritt von Asylsuchenden in ein BAZ. Gerade im Hinblick auf Terrorismus ist es wichtig, zu sagen, dass es dort systematische Sicherheitsüberprüfungen gibt; diese werden sogar vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) unterstützt. Wenn wir Zweifel haben, reichen wir die Asyldossiers an den NDB weiter; dort werden sie dann geprüft. Im letzten Jahr haben wir 590 Asyldossiers vom NDB prüfen lassen.

Mit Blick auf unsere Nachbarländer sind Asyl und Terror leider nicht völlig voneinander zu trennen. Uns in der Schweiz beschäftigt das Terrorismusthema schon länger. Auch die Terrorismusbekämpfung ist eine Verbundaufgabe. Dabei stehen Bund und Kantone in der Verantwortung. Auch hier arbeiten wir mit dem NDB zusammen und haben ihm den Auftrag erteilt, alle Aktionspläne aufgrund der neuesten Erfahrungen, auch jener in Deutschland, zu überarbeiten. Wir legen hier den Fokus auf Jugendliche und junge Erwachsene, weil wir eben festgestellt haben, dass bei dieser Personengruppe eine neue, bedenkliche Entwicklung im Gange ist: die Radikalisierung junger Menschen, insbesondere über das Internet. Es ist aber auch immer wieder wichtig, zu betonen, dass Prävention hier entscheidend ist und dass uns die Kleinräumigkeit der Schweiz dabei hilft, solche Massnahmen erfolgreich umzusetzen. In diesem Sinne sind das funktionierende Verbandsleben und die Jugendtreffs enorm wichtige Dinge. Diese sind in den Gemeinden angesiedelt, nicht auf Bundesebene.

Auch im Bereich der Repression sind unsere Behörden aktiv, das möchte ich nochmals deutlich sagen. Die Bundesanwaltschaft und das Fedpol ermitteln aktuell in etwa 120 Fällen. Es geht dabei insbesondere um terroristische Online-Propaganda, finanzielle Unterstützung terroristischer Organisationen usw. Das Fedpol hat auch 126 Einreiseverbote wegen Terrorismusverdacht ausgesprochen. Diese Instrumente sind keine Papiertiger, sondern werden vom Bund angewendet. Wenn hier behauptet wird, wir würden das nicht oder nicht konsequent tun, dann ist das nicht richtig. Aber wir brauchen zusätzliche Instrumente, das ist sehr wohl der Fall. Wir brauchen z.[NB]B. im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung die Projekte PNR und Polap; das sind zwei wichtige Projekte, die kommen. Ich zähle hier auf Ihre Unterstützung.

Dann machen wir auch eine Ressourcenüberprüfung. Die Eidgenössische Finanzkontrolle schaut, ob die Bundesanwaltschaft, der NDB und das Fedpol genügend Ressourcen haben, um für die innere Sicherheit zu sorgen. Wir haben sofort den Auftrag erteilt, die Antiterrorstrategie nochmals grundsätzlich zu überprüfen, auch da sind wir daran. Das sind alles im letzten Jahr ergriffene Massnahmen.

Ein weiteres Thema in diesem Zusammenhang ist die grenzüberschreitende Kriminalität. Diese wird auch immer wieder mit Asylkriminalität verwechselt. Es ist enorm wichtig, dass wir Informationen mit unseren Nachbarländern schnell und effizient austauschen und operativ eng zusammenarbeiten. Das machen wir heute schon, und wir sind daran, das mit allen Nachbarländern zu intensivieren. Diese Massnahmen, diese grenzüberschreitenden, gezielten Einsätze, sind im Hinblick auf die Sicherheit unseres Landes mit Sicherheit wirksamer als ordentliche Grenzkontrollen an den Autobahnen.

Ich komme zu den Pendenzen: Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass Pendenzen in unserem Asylsystem ein grosses Problem sind. Wir konnten die Pendenzen im letzten Jahr um 25 Prozent reduzieren. Wir konnten weiteres Personal ausbilden, einführen, anstellen, und die Pendenzen werden jetzt noch schneller behandelt. Wir gehen davon aus, dass wir im Laufe des nächsten Jahres am Punkt sind, an dem wir sagen können: Jedes Dossier wird behandelt, wir haben nichts mehr in der Schublade, worauf wir warten müssen. Das ist - da bin ich mit Ihnen völlig einig, Frau Gapany - die wichtigste Massnahme zur Entlastung der Kantone und Gemeinden.

Reden wir auch über Rückkehr. Sie wissen, dass die Schweiz da stark ist. Letztes Jahr konnten wir zum ersten Mal auch die Zahlen der Kantone zu den Landesverweisungen auswerten. Schon da hatten wir drei Viertel aller im Vorjahr angeordneten Landesverweisungen vollzogen, und es werden noch mehr. Das hat mich positiv überrascht. Wir stehen heute bei einer Rückkehrquote von 60 Prozent. Es scheint mir noch wichtig, dass Sie das wissen. Wenn ich Ihnen zuhöre, habe ich den Eindruck, dass Sie das nicht wissen.

Im letzten Jahr sind mehr Menschen in die Maghreb-Länder Tunesien, Marokko und Algerien zurückgekehrt, als von dort zu uns in die Asylzentren gekommen sind. Das ist mit einer Riesenarbeit verbunden, die das SEM zusammen mit den Kantonen macht; sie haben hier deutlich aufgeholt.

Andere Länder wie Deutschland oder Frankreich, die jetzt auch anfangen, solche Dinge zu machen, kommen zu uns, um zu schauen, wie das geht. Wir würden übrigens häufig gerne noch mehr tun - ich sage Ihnen das hier deutlich -, aber manchmal sind wir auf die Mitwirkung einer ausländischen Regierung oder auf die Mitwirkung von Kantonen angewiesen. Zum Beispiel möchten wir seit Jahren ein besonderes Zentrum für renitente Asylsuchende in der Deutschschweiz einrichten, aber bisher hat sich kein Kanton dazu bereit erklärt.

Sie sehen, der Bundesrat nimmt seine Verantwortung wahr. Zusammen mit den Kantonen und Gemeinden machen wir, was im Rahmen der Verfassung sinnvoll, nützlich und vor allem wirksam ist. Aber was bringt es, wenn wir Asylsuchende in die Nothilfe schicken; wenn wir sie, nur weil sie Asylsuchende sind, von ihren Familien trennen; wenn wir [PAGE 215] Verdächtige unterschiedslos einsperren und ein teures, wirkungsloses Grenzdispositiv hochfahren? Was bringt das? Im schlimmsten Fall ist es kontraproduktiv. Die Folgen davon wären noch mehr Verunsicherung und Politikverdrossenheit in der Bevölkerung, also das Gegenteil von dem, was Sie und der Bundesrat eigentlich erreichen wollen.

Lassen Sie mich noch etwas klarstellen, bevor ich auf die einzelnen Vorstösse eingehe. Es sind deren fünfzehn, ich werde fünfzehn Vorstösse kommentieren müssen. Ich werde mich dort etwas kürzer halten, deshalb auch diese längere Einführung. Der Bundesrat beschönigt nichts - er beschönigt nichts! Es stimmt, die Kriminalitätsrate ist bei Asylsuchenden überproportional hoch. Und ja, manche tauchen unter, und das verunsichert. Es kommen auch nicht nur verfolgte Menschen auf der Suche nach Schutz zu uns, das ist so: Es kommen auch Menschen ohne Perspektiven auf der Suche nach einer besseren Zukunft, auch solche, die sich nicht an unsere Rechtsordnung halten wollen; es kommen auch Süchtige zu uns. Es ist eine kleine Minderheit, aber Straftaten akzeptieren wir auch bei kleinen Minderheiten nicht.

Ich habe Ihnen aufgezeigt, was der Bundesrat, was die Kantone und das SEM dagegen unternehmen. Jetzt möchte ich Ihnen aufzeigen, warum einige Ihrer Vorstösse nicht der Verfassung entsprechen, die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz nicht einhalten und vor allem wirkungslos sind und keinen Sinn machen.

Ich beginne mit der Motion Stark 24.4444, "Von Dänemark und Schweden lernen. Familiennachzug auf die Interessen der Schweiz ausrichten". Die Motion verlangt Einschränkungen beim Familiennachzug nach dem Vorbild von Dänemark und Schweden. Der Nationalrat hat am Montag eine gleichlautende Motion der SVP-Fraktion abgelehnt. Herr Stark will das Bevölkerungswachstum bremsen und deshalb die Bedingungen für den Familiennachzug einschränken. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen kann er dieses Ziel aber nicht erreichen. Sie wissen, in der Schweiz sind die Regeln zum Familiennachzug schon heute streng. Es gelten klare und strenge Voraussetzungen, welche die Behörden im Einzelfall konsequent überprüfen. Diese Motion fordert aber absolute Regeln, die unabhängig vom Einzelfall gelten sollen; damit kollidiert die Motion mit der Bundesverfassung und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Unter dem Strich erreichen Sie das Gegenteil von dem, was Sie erreichen möchten. Wer seine Familie nachziehen will, muss bei uns einen Job haben. Er muss auf eigenen Beinen stehen, muss sich an unsere Regeln halten. Und was ist ein besserer Ansporn, sich zu integrieren, als zu wissen, dass man dann seine Familie nachziehen kann? Wenn Sie einer Person diese Perspektive nehmen, nehmen Sie ihr die Perspektive schlechthin, und das ist gefährlich. Der Bundesrat beantragt deshalb, diese Motion abzulehnen.

Nun zur Motion Chiesa 24.4318, "Wer über sichere Drittstaaten einreist, wird an der Grenze zurückgewiesen": Die Motion möchte, dass wir Geflüchteten, die aus einem Nachbarstaat einreisen, kein Asyl gewähren und sie an der Grenze ohne Asylverfahren zurückweisen. Der Nationalrat hat am Montag eine gleichlautende Motion der SVP-Fraktion abgelehnt. Wir treten schon heute nicht auf ein Asylgesuch ein, wenn die Person in einem anderen Staat Schutz beanspruchen kann. Herr Schwander, ich weiss, dass Sie eine detailliertere Information darüber wünschen, wie wir das ganz genau handhaben, aber es ist so: Wenn Menschen in einem anderen Land Schutz haben können oder in einem anderen Land ein Gesuch gestellt haben, dann treten wir nicht darauf ein.

Anders als der Motionär behauptet, ist ein pauschaler Ausschluss vom Asyl in der Flüchtlingskonvention auch dann nicht vorgesehen, wenn jemand über einen sicheren Drittstaat einreist. Zudem missachtet auch diese Motion das Non-Refoulement-Prinzip, und das steht eben im Widerspruch zur EMRK und zur Bundesverfassung. Dazu kommt eben auch die praktische Umsetzung. Das BAZG kann an der Grenze nicht jede Person kontrollieren, dafür haben wir nicht die Ressourcen. Und unsere Nachbarländer würden diese abgewiesenen Personen auch gar nicht zurücknehmen. Die Sekundärmigration können wir nur auf europäischer Ebene wirkungsvoll eindämmen. Der Migrations- und Asylpakt der EU verfolgt genau dieses Ziel. Ehrlich gesagt, wenn diese Vorlage dann kommt, setze ich auch auf Ihre Unterstützung. Das könnte noch eine umstrittene Vorlage sein; da brauchen wir Ihren Support.

Ich komme zur Motion Friedli Esther 24.4429, "Kein Asylverfahren und kein Bleiberecht für Verbrecher. Bevölkerung endlich schützen!". Der Nationalrat hat am Montag die gleichlautende Motion Schmid Pascal 24.3716 angenommen. Wer ein Verbrechen begangen hat und verurteilt wurde, soll vom Asyl ausgeschlossen werden und sein Aufenthaltsrecht verlieren. Der Bundesrat teilt das Anliegen, dass wir Kriminalität auch bei Schutzsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen nicht tolerieren dürfen. Aber ich kann Ihnen sagen, Frau Friedli, dieses Anliegen haben Sie mit der obligatorischen Landesverweisung in Artikel 66a des Strafgesetzbuches bereits umgesetzt. Wer ein Verbrechen begeht, und die meisten Straftaten in diesem Katalog sind Verbrechen, bekommt grundsätzlich eine Landesverweisung und verliert damit sein Aufenthaltsrecht in der Schweiz. 2023 haben Gerichte im Ausländerbereich insgesamt 2250 Landesverweisungen ausgesprochen. Dazu gehört auch der Asylbereich. Daneben gibt es das Asylgesetz. Das SEM kann jemanden ebenfalls wegen einer Straftat vom Asyl ausschliessen. Bereits das geltende Recht enthält also griffige Regeln. Bund und Kantone nutzen diese auch. Sie prüfen dabei jeden Fall einzeln und ergreifen die jeweils angemessenen und verhältnismässigen Massnahmen.

Ihr Vorstoss geht aber zu weit. So können Personen nicht mehr mit einer Einzelprüfung behandelt werden. Sie werden generell vom Asylverfahren ausgeschlossen, und das steht im Konflikt mit unserer Verfassung. Ausserdem gilt das Non-Refoulement-Gebot, dieses ist ebenfalls in unserer Verfassung verankert und zwingend. Wir schicken in der Schweiz niemanden in den Tod. Das war bisher unsere Praxis. Der Bundesrat beantragt daher, die Motion abzulehnen.

Dann komme ich zur Motion Schwander 24.4495, "Bevölkerung schützen. Bewegungsfreiheit von Asylkriminellen konsequent einschränken". Der Nationalrat hat am Montag die gleichlautende Motion Riner 24.3734 angenommen. Ich möchte kurz festhalten, was die Kantone heute schon machen - wohlgemerkt die Kantone, denn sie sind für die strafrechtlichen und für die administrativen Massnahmen zuständig. Erstens können die kantonalen Gerichte Untersuchungshaft anordnen und Freiheitsstrafen vollziehen, wenn jemand verurteilt ist. Zweitens können die Kantone auf der Grundlage des Ausländerrechts auch administrative Massnahmen ergreifen; das steht meistens im Zusammenhang mit Ausschaffungen oder Dublin-Überstellungen. Auch das tun die Kantone, im letzten Jahr in etwa 1700 Fällen. Drittens bietet das Ausländerrecht die Möglichkeit, jemanden ein- oder auszugrenzen. Die Behörden machen das auch, zum Beispiel, wenn jemand daran gehindert werden soll, mit Drogen zu handeln. Mit den runden Tischen, von denen ich vorhin gesprochen habe, wollen wir auch hier noch besser werden, zusammen mit den Kantonen.

Herr Schwander möchte nun aber, wenn ich das richtig verstehe, pauschal auch alle Beschuldigten auf die eine oder andere Art festsetzen und kontrollieren. Das waren laut Kriminalstatistik im Jahr 2023 allein bei der Asylbevölkerung, also ohne die illegal Anwesenden, über 7000 Personen. Ich frage Sie, Herr Schwander: Wo im Kanton Schwyz dürfen wir ein besonderes Zentrum für 7000 Beschuldigte bauen? Sehr geehrte Damen und Herren aus der Deutschschweiz, wo wollen Sie diese Menschen unterbringen, wenn die Kantone uns nicht einmal einen Standort für ein Dutzend renitente Asylsuchende zur Verfügung stellen? Oder wollen Sie diese Menschen alle unter Hausarrest stellen? Haben Sie mit der Kantonspolizei, mit den Verantwortlichen Ihres Kantons darüber gesprochen, ob sie so eine Massnahme umsetzen könnten, ob sie das Personal dazu haben, ganz abgesehen davon, dass wir unsere ohnehin überlasteten Kantonspolizeien mit dieser Aufgabe schlicht überfordern würden?

Das ist die praktische Seite. Es gibt noch andere Gründe, nämlich rechtliche. Dazu gehört auch hier der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Ein Automatismus ist nie verhältnismässig; Sie haben sich in diesem Rat schon öfter mit [PAGE 216] diesem Problem befasst. Dazu gehört auch die persönliche Freiheit, also auch die Bewegungsfreiheit, die nur unter ganz bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden darf. Wenn bloss ein Verdacht vorliegt, dürfen Sie das nicht tun. Sie würden damit den Boden der Verfassung und auch unserer menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der EMRK verlassen. Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, auch diese Motion abzulehnen.

Ich komme zur Motion Chiesa 23.4448, "Schutz der Schweizer Landesgrenzen". Sie wollen systematische Kontrollen an der Schweizer Landesgrenze. Es wurde hier schon mehrfach gesagt, dass nicht klar ist, was mit "systematisch" gemeint ist. Aber klar ist, glaube ich, uns allen: Kein Land kann seine Grenzen vollständig abriegeln. Man kann gar nicht viel mehr als ein paar wenige Prozent des Grenzverkehrs kontrollieren. Mehr als das haben wir übrigens auch vor Schengen nie gemacht. Pro Tag überqueren - ich sage das einfach nochmals, damit es klar ist - 2,2 Millionen Menschen die Schweizer Grenze. Würden wir alle oder sehr viel mehr als heute kontrollieren, hätten wir lange Staus. Die Wirtschaft und der Tourismus würden massiv darunter leiden. Wir kontrollieren mit dem BAZG heute Zigtausende, wenn nicht Hunderttausende von Menschen. Im letzten Jahr wurden vom BAZG pro Tag im Durchschnitt 80 aufgegriffen, weil sie rechtswidrig eingereist waren. Diese Kontrollen sind also ausgesprochen ineffizient. Ich möchte es nochmals sagen: Wir haben 400 Grenzübergänge in der Schweiz. Wenn Sie Feld- und Waldwege noch dazunehmen, sind es 2000.

Ich will das nicht verharmlosen: Die irreguläre Migration ist für die Schweiz und für Europa eine Herausforderung. Aber mit Grenzkontrollen lösen wir das nicht. Da macht man der Bevölkerung etwas vor. Wer das fordert, weckt falsche Erwartungen, die wir nicht einhalten werden, und fördert - das passiert, wie ich gesagt habe, genau mit solchen Massnahmen - auch das Misstrauen in die Politik. Der Bundesrat beantragt Ihnen daher die Ablehnung dieser Motion.

Die SPK bittet Sie mit der Motion 25.3021, "Intensivierung der Grenzkontrollen an der Schweizer Landesgrenze", im Bereich des Grenzschutzes vorwärtszumachen. Sie will eine Intensivierung der bestehenden Kontrollen. Ich vertrete bei dieser Motion das EFD, das bekanntlich für die Kontrollen an der Grenze zuständig ist. Der Nationalrat hat am Montag einen gleichlautenden Vorstoss angenommen. Die beiden Kommissionen haben die Vorstösse als Reaktion auf die eben besprochene Motion Chiesa beschlossen. Ihre SPK beantragt dem Bundesrat damit eine Intensivierung der Kontrollen an der Grenze. Sie will das aber im Rahmen des bestehenden Zolldispositivs machen, also ohne Wiedereinführung von Schengen-Binnengrenzkontrollen. Ich sehe noch einen weiteren Vorteil bei dieser Motion gegenüber der Motion Chiesa: Sie definiert ein Ziel, sie sagt nicht einfach nur, es brauche mehr Kontrollen. Sie sagt, das Ziel sei, die innere Sicherheit zu verbessern. Wenn wir das zielgerichtet untersuchen und mit einem schon heute bestehenden System, dann macht das aus unserer Sicht sehr viel mehr Sinn.

Herr Zopfi hat mich gebeten, auch die Kosten dieser Motion darzulegen. Ich kann diese Frage noch nicht beantworten. Der Bundesrat muss sich zuerst Gedanken darüber machen, was eine sinnvolle, zielgerichtete Umsetzung wäre, wie die bereits vorgenommenen Kontrollen intensiviert werden könnten, sodass wir einen tatsächlichen Sicherheitsnutzen hätten, und dafür ist es zu früh. Aber es ist schon so, Sie werden früher oder später hier auch Mittel dafür sprechen müssen, denn es ist personalintensiv.

Dann kommen wir zur Motion de Quattro 23.3886, "Die Schweiz braucht eine Taskforce 'Asyl'". L'idée que contient la motion 23.3886, "La Suisse a besoin d'une task force 'Asile'", est correcte: le domaine de l'asile en Suisse représente un défi qui doit être relevé ensemble par la Confédération, les cantons et les communes. La société civile a également un rôle important à jouer. La coordination est ainsi primordiale, mais une coopération constructive et un échange dans le cadre institutionnel entre les trois niveaux politiques, aussi bien en situation normale qu'en période plus sensible, existent déjà.

L'objectif visé par cette motion est donc déjà atteint.

Nochmals: Die Gesamtstrategie Asyl macht genau das, Frau Gössi, was Sie vermissen: Sie kümmert sich um die Frage der Fristen, sie kümmert sich um die Frage der Pendenzen, sie kümmert sich um die Frage der Unterbringung und der Sicherheit. Sie macht das - ich sage es nochmals - zusammen mit der KKJPD, der SODK, dem Städteverband und dem Gemeindeverband. Wir setzen diese Motion um. Es ist nicht nötig, sie anzunehmen; wir sind daran.

Zur Motion Germann 24.3516, "Schaffung von Transitzonen zur Durchführung sämtlicher Asylverfahren gemäss Artikel 22 AsylG": Diese Motion wurde zurückgezogen, mehr sage ich nicht dazu. Wir haben schon einiges von Herrn Würth dazu gehört.

Ich komme zur Motion 24.4271 der Finanzkommission, "Beschleunigungspaket für das Asylwesen". Wie ich eingangs erwähnt habe, sind wir jetzt schon mit Hochdruck am Abbau der Pendenzen und arbeiten im Rahmen der Gesamtstrategie Asyl auch in diesem Bereich gemeinsam mit den Kantonen, Städten und Gemeinden an einer Verbesserung. Der Bundesrat ist deshalb mit dieser Motion einverstanden und nimmt sie gerne entgegen.

Dann kommen wir zur Motion 24.3059 der SVP-Fraktion und zur Motion Salzmann 24.3498, "Datenaustausch bei illegalen Migranten systematisieren"; das sind zwei gleichlautende Motionen. Die Haltung des Bundesrates hierzu ist immer noch die gleiche, wie er sie schon oft geäussert hat. Die Motion geht von der falschen Vorstellung aus, dass die illegale Zuwanderung mit systematischem Datenaustausch gebremst werden kann. Das trifft nicht zu. Sans-Papiers arbeiten bei uns in der Landwirtschaft, auf dem Bau und vor allem in der Reinigung, und das werden sie auch weiterhin tun, auch wenn Sie den Datenaustausch organisieren.

Die Motion würde aber sicher dazu führen, dass mehr Menschen darauf verzichten, sich bei den Sozialversicherungen anzumelden. Menschen würden auch darauf verzichten, sich oder ihre Kinder medizinisch versorgen zu lassen, weil sie befürchten müssten, beim Migrationsamt gemeldet zu werden. Das wäre ein Problem für diese Kinder, aber auch ein Problem für die öffentliche Gesundheit. Die Kantone müssten zumindest vorübergehend zusätzliche Kosten für Menschen übernehmen, die sich bisher selber finanziert haben.

Ich komme zur Motion Schwander 24.3515. Sie verlangt, dass Personen, welche einen sicheren Drittstaat durchquert haben, per Definition keine Flüchtlinge sind. Auch hier hat der Motionär zugestanden, dass der Text nicht optimal ist; das rechne ich ihm hoch an. Aber es ist tatsächlich heute schon so, dass wir auf einen Drittel der Gesuche nicht eintreten, wenn andere Länder dafür zuständig sind oder zuständig sein können oder wenn die betreffenden Personen schon in einem anderen Land Unterschlupf gefunden haben. Aber, wie gesagt, wir müssen hier immer den Einzelfall anschauen und sicherstellen, dass wir niemanden in ein Land zurückschicken, in dem bei einer Rückführung Verfolgung, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Wir müssen das im Einvernehmen mit unseren Nachbarländern machen. Wenn sie diese Personen nicht zurücknehmen, geht es nicht. Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, wie Ihre Kommission, die Motion abzulehnen.

Ich komme zur Motion Fässler Daniel 24.3937. Deren Forderung ist tatsächlich neu. Sie verlangt den Vollzug von Wegweisungsverfügungen innerhalb der gesetzlichen Ausreisefrist. Wenn das SEM die Wegweisung aus der Schweiz verfügt, setzt es eine angemessene Ausreisefrist zwischen sieben und dreissig Tagen an. Die betroffene Person muss die Schweiz innerhalb dieser Ausreisefrist verlassen. Tut sie dies freiwillig, hat sie in der Regel Anspruch auf Rückkehrhilfe. Das ist wichtig. Erst nach Ablauf der Ausreisefrist kann die Wegweisungsverfügung auch zwangsweise durchgesetzt werden. Zuständig dafür sind die Kantone, wobei das SEM bei Bedarf Unterstützung für die zwangsweise Durchsetzung leistet. Die freiwillige Rückkehr hat aber grundsätzlich immer Vorrang; das ist für alle die beste Lösung. Sie entspricht der bewährten schweizerischen Rückkehrpolitik.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass rund die Hälfte der Abgewiesenen diese Frist tatsächlich nutzt und freiwillig ausreist. Entsprechend ist es wichtig, dass die [PAGE 217] ausreisepflichtigen Personen die Möglichkeit haben, die Schweiz freiwillig zu verlassen und dann eben auch, wenn sie ankommen, die Rückkehrhilfe zu kassieren. Die Polizeibehörden der Kantone hätten einen deutlich höheren Personalaufwand, wenn sie Personen, die eigentlich freiwillig ausreisen würden, zukünftig ebenfalls zwangsweise zurückführen müssten. So verstehe ich diese Motion auf jeden Fall, und deshalb finden wir sie nicht gut. Es ist explizit nicht vorgesehen und aus Sicht des Bundesrates auch nicht zielführend, dass die Kantone die betroffenen Personen bereits während der angesetzten Ausreisefrist ausschaffen.

Der Bundesrat unterstützt aber die übergeordneten Anliegen des Motionärs: Der Wegweisungsvollzug soll laufend optimiert werden. Entsprechende Massnahmen werden bereits heute umgesetzt, und neue Massnahmen werden regelmässig geprüft, aktuell namentlich auch im Rahmen der Motion Salzmann 23.3082, "Rückführungsoffensive und konsequente Ausweisung von Straftätern und Gefährdern", oder im Zusammenhang mit der Gesamtstrategie Asyl. Es ist dort ein wichtiges Thema, weil es genau diese Schnittstelle zwischen Bundes- und Kantonskompetenzen betrifft.

Ich komme zum Postulat Binder 24.3938. Dieses Postulat verlangt einen Bericht darüber, wie die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden im Umgang mit kriminellen Asylsuchenden verbessert werden kann. Auch hier setzen wir bereits zahlreiche Massnahmen um, zum Beispiel die eingangs erwähnten runden Tische. Unsere Erfahrungen bestätigen, wie wichtig es ist, dass die involvierten Behörden gut zusammenarbeiten. Der verlangte Bericht ist für uns eine Chance, genau diese Resultate darzustellen und Ihnen die Schlussfolgerungen zu präsentieren. Ein solcher Bericht kann hier weitere wertvolle Einsichten liefern. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen deshalb, dieses Postulat anzunehmen.

Dasselbe gilt für das Postulat Z'graggen 24.3939. Die Postulantin will den Bundesrat beauftragen, eine Analyse der Asylverfahren ausgewählter europäischer Länder durchzuführen. Damit sind explizit auch aktuelle Reformen gemeint, die möglicherweise als Inspiration für Anpassungen in der Schweiz dienen könnten. Wie schon erwähnt, prüfen wir laufend, inwiefern Massnahmen in anderen Ländern auch für die Schweiz von Relevanz und Nutzen sein könnten. Migrationsanalysen gehören zu den Kerngeschäften des SEM, wir machen ja auch regelmässig Berichte darüber.

Die Schweiz hat auch Einsitz in verschiedenen multilateralen Gremien. Ich selber bin regelmässig persönlich im direkten Austausch mit meinen europäischen Amtskolleginnen und Amtskollegen, etwa bei Treffen der Justiz- und Innenminister der Schengen-Staaten. Wir haben also Instrumente und das Know-how, und wir werden die gewünschte Analyse gerne erstellen. Sie ergänzt eben die Erkenntnisse, die wir im Rahmen der Gesamtstrategie Asyl mit den Kantonen und Gemeinden zusammen gewinnen werden.

Es ist wirklich wichtig; ich verstehe das Bedürfnis nach einer Auslegeordnung, nach einer Strategie. Anfang Jahr habe ich selber die Erarbeitung einer solchen Gesamtstrategie in Auftrag gegeben, genau deshalb, weil ich realisiere, dass wir hier ein System, eine Auslegeordnung, eine Übersicht, brauchen. Ich möchte Ihnen dafür danken, dass Sie das unterstützen, letztlich auch mit diesen Vorstössen.

Sie sehen, der Bundesrat ist wirklich offen für die Anliegen und auch gerne bereit, Verbesserungen im Asylsystem zu prüfen und umzusetzen. Wenn Sie Ideen haben, wie wir unser Asylsystem verbessern können, dann rennen Sie bei mir offene Türen ein. Ich bin der Erste, der daran interessiert ist. Ich werde aber keine Forderungen unterstützen, nur um ein Zeichen zu setzen. Ich werde keine Lösungen unterstützen, die unsere Verfassung verletzen. Das können Sie von mir nicht erwarten - und, mit Verlaub, daran ändert sich auch nichts, wenn Sie eine Forderung mehrfach einreichen.