Stähelin Philipp · Ständerat · 2003-06-12
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-12
Wortprotokoll
Ich stelle fest, dass kein Nichteintretensantrag vorliegt, und ich danke Ihnen dafür. Trotzdem möchte ich zu zwei, drei Voten Stellung nehmen.
Mir geht es insbesondere um den Vorwurf von Kollege Jenny, wir würden hier den Sozialstaat ausbauen und damit einen Volksentscheid mit Füssen treten; das waren seine Worte. Treten wir einen Volksentscheid mit Füssen? Es liegt mehr als ein Volksentscheid vor, und für uns ist der Volksentscheid verbindlich, welcher in der Verfassung eben eine Mutterschaftsversicherung eingeführt hat. Wir müssen diesen Verfassungsauftrag, solange er in unserer Verfassung steht, umsetzen. Wir versuchen das nicht zum ersten Mal, nun nach einer Frist - bis es zu einer Volksabstimmung kommt, wird es seit der letzten mindestens fünf Jahre her sein -, die tatsächlich wieder Gelegenheit gegeben hat, über die Lösung des Problems nachzudenken. Also geht es mitnichten um das Mit-Füssen-Treten eines Volksentscheides. Wir haben diesen Auftrag, und wir können uns um diesen Auftrag schlussendlich nicht herumdrücken.
Ein Zweites: Es ist selbstverständlich, und ich habe das auch ausgeführt, dass diese Aufgabenerfüllung auch etwas kostet. Es wird dazu kommen, dass hier die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge mit der Zeit angepasst werden müssen; das habe ich keineswegs verschwiegen. Allerdings ist mir dann dieser internationale Vergleich etwas in die Nase gestochen: Wir würden damit Exportvorteile verlieren. Ja, tun wir das? Wenn ich das europäische Umfeld etwas anschaue, dann stelle ich fest, dass in unseren Nachbarstaaten praktisch ausnahmslos Mutterschaftsversicherungen existieren. Also kann man hier auch davon sprechen, dass wir uns angleichen. Wie gesagt, wir haben den Verfassungsauftrag zu erfüllen.
Der Präsident unserer SiK zweifelt etwas daran, dass die Einheit der Materie hier noch gewahrt ist. Wir haben uns aber - das bitte ich doch zu beachten - mit dem Einbau in die EO tatsächlich darauf beschränkt, hier nur die erwerbstätigen Mütter zu Leistungsbezügerinnen werden zu lassen. Das ist jetzt in diesem Rat kritisiert worden - ich meine, durchaus zu Recht -, aber es ist auch eine Folge der Ablehnung unserer letzten Vorlage. Wenn wir uns jetzt aber auf die erwerbstätigen Mütter beschränken, dann dürfen wir nicht übersehen, dass diese bereits - und die erwerbstätigen Frauen insgesamt - als Zahlende in der EO durchaus mit dabei sind. Wir wahren unter diesem Titel, so meine ich, durchaus die Einheit der Materie. Wir sprechen hier ja nicht von einer Verfassungsebene, sondern von der Umsetzung auf Gesetzesebene. Ich habe im Übrigen bereits in meinem ersten Votum darauf hingewiesen, dass wir den Anträgen der SiK durchaus gefolgt sind und sie beachtet haben, [PAGE 534] insbesondere was die Transparenz der Kosten der Leistung anbetrifft. Wir haben hier auch die Zusage der Verwaltung, dass bei der Rechnungslegung dem Anliegen der SiK dann Rechnung getragen wird.
Ein Letztes doch noch zum Votum von Herrn Kollege Brändli, der gesagt hat, wir würden hier etwas für die Volksabstimmung "büscheln". Mein lieber Kollege, wir müssen hier doch auch etwas die Beratungen im Nationalrat ansehen; ich habe bereits darauf hingewiesen. Ich habe gelesen, dass Ihr Fraktionskollege Stahl tatsächlich den Antrag unterstützt hat, dass auch die Rekrutenentschädigungen noch in das vorliegende Paket einzubauen seien. Wir tun nichts anderes als das, was tatsächlich von der SVP-Fraktion im Nationalrat auch gefordert worden ist. Ich möchte mir diesen Hinweis trotzdem noch erlauben, auch wenn ich mir bewusst bin - auch das möchte ich nicht unterschlagen -, dass Ihre Fraktion nachher im Nationalrat gegen den Einbezug der Mutterschaft gestimmt hat.