Frick Bruno · Ständerat · 2003-06-12
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-12
Wortprotokoll
Unsere Rechtsordnung ist von den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Rechtsgleichheit geprägt. Was heisst das? Soweit zwei Dinge gleich sind, sollen sie auch gleich behandelt werden; soweit Unterschiede bestehen, ist ihnen Rechnung zu tragen. Oder, wie das Bundesgericht die Kurzformel anwendet: Gleiches ist gleich, Ungleiches ungleich zu behandeln.
Nun, wo sind Adoption und Geburtsmutterschaft gleich? Herr Stähelin hat dargelegt, dass sie in den zentralen Punkten dasselbe sind. Die intensive Umstellung des Lebens, der grosse Aufwand für Pflege und Betreuung des kleinen Kindes, das zu den Adoptionseltern kommt, ist gleich wie bei einer Geburt. Gefühlsmässig ist es dasselbe: Wer ein Kind zur Adoption aufgenommen hat, der weiss, dass der schöne "Geburtstaumel" derselbe ist wie bei einer leiblichen Geburt. Meist bricht das Ganze sogar viel unvermittelter über die Eltern herein. Von daher sind also Adoptionsaufnahme und leibliche Geburt dasselbe. Das verkennt der Initiant, der in einem Rundschreiben Abstimmungsanweisungen an unseren Rat erteilt, wenn er sagt, in der Verfassung stehe nur "Mutterschaftsversicherung". Wie entsteht Mutterschaft? Schauen Sie im Zivilgesetzbuch nach: durch Adoption oder durch Geburt. Beides wird gleich behandelt; es ist auch dasselbe.
Nun, wo besteht der Unterschied, und weshalb müssen wir es ungleich behandeln? Die körperlichen Auswirkungen auf die Mutter sind natürlich ganz andere; es ist keine Geburt mit ihren Folgen zu überwinden. Die intensive Umstellung ist umso grösser, je kleiner das Adoptivkind ist; bei älteren Kindern ist sie es weniger. Darum ist die Lösung, welche Ihnen die Mehrheit beantragt, die richtige, denn sie behandelt Dinge gleich, soweit sie gleich sind, trägt aber den Unterschieden Rechnung.
Drei Elemente prägen die Mutterschaftsentschädigung bei Adoption; sie ist absolut anders als jene, die im Nationalrat zur Diskussion stand. Es besteht zum Ersten nur ein Anspruch für erwerbstätige Mütter und nicht für Väter. Zweitens ist das Alter limitiert auf vier Jahre; die Kinder dürfen bei der Aufnahme nur Kleinkinder bis maximal vier Jahre sein. Die Entschädigung ist drittens auf lediglich vier Wochen beschränkt.
Was sind die Kosten? Sie sind auf etwa 2 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Das sind 0,4 Prozent, also ganze 4 Promille des Budgets, das wir für die Mutterschaftsversicherung einsetzen.
Nun aber zur Frage: Wird die Vorlage dadurch politisch so belastet, dass wir zulasten der Rechtsgleichheit entscheiden müssen und zugunsten einer politischen Lösung, die aber rechtsungleich ist? Ich glaube, der finanzielle Unterschied rechtfertigt das nicht. Wer ein Haar in der Suppe sucht, der [PAGE 540] findet es immer. Er findet es hier, um die ganze Suppe ausschütten zu können, wenn er es will. Wenn die ganze Sache, wie Frau Forster gesagt hat, eine Gratwanderung mit Stolpersteinen ist, dann muss ich Sie fragen: Ist die Vorlage tatsächlich so wenig tragfähig, dass sie diesen kleinen Schritt in Richtung Gerechtigkeit, der finanziell überhaupt nicht ins Gewicht fällt, nicht erträgt? Ich meine, die Vorlage ist stark genug, sie verträgt diesen Schritt der Gerechtigkeit.
Darum stimme ich der Mehrheit zu.