Marti Min Li · Nationalrat · 2025-03-17
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-17
Wortprotokoll
2014 haben beide Räte eine Motion unserer ehemaligen Kollegin Prisca Birrer-Heimo mit breiter Unterstützung überwiesen, die forderte, dass eine Gesetzesgrundlage geschaffen wird, um die kollektive Rechtsdurchsetzung zu stärken. Aus verschiedenen Gründen dauerte es lange, bis die Umsetzung vorlag. Aber der Bundesrat hat sich Mühe gegeben, einen moderaten Entwurf vorzulegen, indem das bestehende Verbandsklagerecht erweitert und die Möglichkeit von kollektiven Vergleichen geschaffen wurde. Die Hürden wurden also etwas gesenkt, bleiben aber hoch. [PAGE 375]
Es geht im Kern dieser Vorlage darum, dass sich Konsumentinnen und Konsumenten gegen Massenschäden wirksam wehren können. Heute müssen sie in der Schweiz einzeln klagen, und das ist für die meisten zu teuer und zu komplex. Könnte man die Fälle bündeln, wäre es einfacher und effizienter. Von Anfang an, und das zeigte sich schon in der Vernehmlassung, gab es erbitterten Widerstand aus Teilen der Wirtschaft. Es ist letztlich eine Frage der Interessenabwägung, und im Kern ist es die Frage, auf welcher Seite man stehen will. Will man auf der Seite der Konsumentinnen und Konsumenten oder auf der Seite der Konzerne stehen?
Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen hat sich für Letztere entschieden. Dabei hat sie mithilfe der Wirtschaftsverbände ein faktenfernes Schreckgespenst von Sammelklagen à l'américaine mit irgendwelchen windigen Anwälten aufgebaut, die Leute finden, die eine Sammelklage machen, weil sie ihren Hund in der Mikrowelle getrocknet haben oder so ähnlich. Dass man genau das nicht will, wurde schon im Vorstoss explizit ausgeführt, und es wurde uns auch in den Anhörungen explizit von sämtlichen Rechtsexpertinnen und -experten bestätigt. Diese Vorlage hat nichts mit dem amerikanischen System zu tun. Es wurde auch ein neues Schreckgespenst gefunden, und das sind die angeblich schlechten Erfahrungen aus der EU. Dabei sind die Regelungen erst kürzlich eingeführt worden, und die einzelnen Länder sind erst bei der Umsetzung. In den nächsten Jahren wird der Konsumentenschutz in der EU wohl eher gestärkt als abgebaut.
Man muss an dieser Stelle auch noch einmal erinnern, worum es geht. Es geht um die Durchsetzung von Recht. Es geht darum, Unternehmen haftbar zu machen, wenn sie Anleger betrügen, wenn sie schädliche Produkte herstellen oder zum Beispiel Abgastests manipulieren, wie das im VW-Dieselskandal der Fall war. Es wird also weder der Rechtsstaat noch die Politik abgeschafft, sondern man gibt den Menschen etwas mehr Mittel, um sich gegen solche Praktiken zu wehren. In einem durchsichtigen Manöver wurde diese Vorlage in der Kommission mit x Prüfaufträgen verzögert, die man dann in die Schublade ad acta gelegt hat. Wir sind froh, dass heute der Zeitpunkt gekommen ist, Farbe zu bekennen, zu sagen, auf welcher Seite man steht, ob man auf der Seite der Konsumentinnen und Konsumenten steht oder auf jener der Konzerne.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.