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AB 354335

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-17

Wortprotokoll

Wir beraten heute die Vorlage des Bundesrates zur Einführung von Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess.

Die Erweiterung der bestehenden Verbandsklage auf alle Rechtsverletzungen tönt harmlos, ist es aber nicht. Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Einführung sogenannter Sammelklagen in der Schweiz entschieden ab. Obwohl die geplante Änderung der Zivilprozessordnung auf den ersten Blick wie eine Stärkung des Rechtsschutzes aussieht und wir damit reflexartig glauben möchten, etwas Gutes damit zu tun, ist diese Vorlage ein Wolf im Schafspelz.

Die Erfahrungen mit diesem Instrument im Ausland und gerade aktuell in der Europäischen Union sprechen eine deutliche Sprache. Sammelklagen bergen - egal wie man sie nennt oder verpackt - erhebliche Risiken für unser bewährtes Rechtssystem. Sie führen zu einer problematischen Zunahme von Klagen, bringen neue und unliebsame Akteure ins Rechtssystem und gefährden damit die Stabilität unseres Rechtssystems. Wir teilen somit die Einschätzung der vorberatenden Kommission, welche die Vorlage klar mit 15 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt hat, dies nach ausführlichen Diskussionen und Nachfragen bei der Verwaltung; es war ein völlig legitimes Vorgehen in der Kommission.

Bereits bei der Motion Birrer-Heimo, auf die die Sammelklagevorlage zurückgeht, wurde klar, dass es sich hierbei um einen sensiblen Bereich der Rechtsprechung handelt. Eine Amerikanisierung wollte man eben unter allen Umständen vermeiden. Der überarbeitete Entwurf der Sammelklagenvorlage liegt seit dem 10.[NB]Dezember 2021 vor. Die Befürworter der Vorlage betonen, dass der Entwurf des Bundesrates eine ausgewogene Lösung darstelle, die den Zugang zu Gerichten für Bürgerinnen und Bürger erleichtere, ohne Missbrauch zu fördern.

Die FDP-Liberale Fraktion teilt diese Einschätzung nicht. Bereits zehn Personen - unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt oder ob die betreffende Organisation von gesamtschweizerischer Bedeutung ist - würden künftig ausreichen, um eine Verbandsklage einzureichen. Damit wird insbesondere auch nicht ausgeschlossen, dass sogar ausländische Organisationen künftig Klagen vor Schweizer Gerichten anstrengen können.

Warum hat die Kommission solche offensichtlichen Mängel in der Vorlage des Bundesrates nicht einfach korrigiert? Sie hat das nicht gemacht, weil die mit den Sammelklagen verbundenen Herausforderungen weit über die Frage der konkreten Ausgestaltung dieses Instruments hinausreichen. Es handelt sich bei der Frage, ob Sammelklagen in der Schweiz zuzulassen sind, um einen Grundsatzentscheid, dessen Bedeutung nicht zu unterschätzen ist. Es handelt sich bei dieser Vorlage nicht um eine leichte Anpassung, sondern um einen grundlegenden Paradigmenwechsel. Darum hat die Kommission auch für Nichteintreten gestimmt und das Geschäft gar nicht behandelt.

Die zentrale Fehleinschätzung, welche der Erarbeitung der Vorlage zugrunde lag, liegt darin, dass man immer behauptet, das stark von kommerzieller Rechtsdurchsetzung geprägte US-amerikanische Rechtssystem unterscheide sich fundamental vom europäischen Ansatz. Daraus folgerten die Befürworter der Vorlage lange - und einige tun es noch heute -, dass Sammelklagen im europäischen Kontext keine vergleichbaren negativen Folgen haben können. Insbesondere sei die Entwicklung hin zu einer aggressiven Klageindustrie, wie sie in den USA bereits Realität ist, ausgeschlossen. Doch neueste empirische Daten zeigen auf, dass[NB]dies[NB]ein[NB]gravierender[NB]Trugschluss ist. Viele EU-Mitgliedstaaten kämpfen mit den negativen Begleiterscheinungen, die sich nun zeigen, nachdem sie Sammelklageinstrumente oftmals aufgrund der neuen EU-Richtlinie über Verbandsklagen von 2020 in ihr Rechtssystem aufgenommen haben. Im aktuellen European Class Action Report ist nachzulesen, dass sich die Anzahl Fälle in Deutschland zwischen 2019 und 2023 verdoppelt, in den Niederlanden versechsfacht und in Portugal sogar verdreissigfacht hat. Eine starke Zunahme solcher Rechtsfälle ist auch in vielen anderen Mitgliedstaaten zu beobachten. Erschwerend kommt hinzu, dass sich zunehmend eine neue Generation von Sammelklagen etabliert, die sich vor allem in Soft-Law-Bereichen wie Klimaschutz und Datenschutz zeigt. Dies sorgt für zusätzliche Unsicherheit bei den Unternehmen, weil dadurch ihre Betroffenheit ungleich weiter zunimmt.

Ein besonders eingängiges Beispiel sind die Niederlande, ausgerechnet das Land, das als Vorbild für die Vorlage des Bundesrates diente. Die beispielsweise in den Niederlanden eingereichten Sammelklagen weisen oftmals eine internationale Dimension auf. Entweder ist die Klage die Kopie eines bereits in den USA eingereichten Begehrens, oder eine in den Niederlanden domizilierte beklagte Partei wird als Anker missbraucht, um Parteien ausserhalb der Niederlande belangen zu können. Auch zeigt sich, wie übrigens auch in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten, dass die dort möglichen Sammelklageinstrumente eine Ansiedlung und ständige Ausweitung einer professionellen Klageindustrie zur Folge haben. [PAGE 376] Das hat zu einer anderen, aggressiven Prozess- und streitsüchtigen Rechtskultur geführt. Sie nützt damit je nachdem den Konsumenten, aber vor allem den Klageprofis, dies unter Verursachung hoher volkswirtschaftlicher Kosten, die von der gesamten Gesellschaft beglichen werden müssen.

Zusammengefasst: Sammelklagen gibt es nicht gratis. Sie kommen vielmehr zu einem hohen Preis, den man ihnen auf den ersten Blick entweder nicht ansieht oder nicht ansehen will. Die kollateralen Risiken lassen sich nicht eliminieren. So könnte man einfach argumentieren, dass man die unliebsame kommerzielle Prozessfinanzierung einfach verbieten könnte, um einen Teil der Risiken einzuschränken. Doch auch diese Argumentation greift zu kurz. Ohne erhebliche Anschubfinanzierungen, die meist nur durch kommerzielle Prozessfinanzierer bereitgestellt werden können, funktionieren Sammelklagen nicht. Denn sie brauchen zwingend einen Financier. Dies stellt den Gesetzgeber vor ein unlösbares Dilemma: Entweder ermöglicht man Sammelklagen und nimmt dabei die Risiken der kommerziellen Prozessfinanzierung in Kauf, oder man versucht, diese Risiken durch deren Verbot einzudämmen, mit dem Ergebnis, dass auch die Funktionsfähigkeit der Sammelklagen massgeblich eingeschränkt wird. Entweder läuft das System unkontrollierbar auf Hochtouren oder gar nicht.

Die Schweiz hat die Möglichkeit, unter Berücksichtigung aller Erfahrungen aus dem Ausland den Ländern der EU zu zeigen, wie eine wohldurchdachte, flexible und angemessene Antwort des Rechtsstaates aussehen kann. Unbestritten muss Geschädigten der Zugang zum Recht gewährt werden. Doch Sammelklagen sind hierfür nicht der richtige Weg. Die Qualität des Schweizer Rechtssystems ist bereits heute im internationalen Vergleich überdurchschnittlich. Die Schweiz soll auf ihre bewährten Instrumente setzen und diese weiterentwickeln: Diese sind Ombudssysteme, Schlichtungsstellen und technologiebasierte Lösungen, etwa durch eine effiziente Regelung von Ansprüchen, wie es die Wirtschaft schon vormacht. Damit kann der Rechtsschutz, den Sammelklagen auf ungelenke Weise zu erreichen versuchen, für die Bürgerinnen und Bürger effizient und gerecht sowie ohne schädliche Nebenwirkungen ausgestaltet werden.

Die FDP-Liberale Fraktion engagiert sich für einen modernen und effizienten Rechtsstaat, einen Rechtsstaat, der Lösungen, Dialog und Konsens fördert, statt Konfrontation und Unsicherheit zu schüren. Wir appellieren daher an den Nationalrat, die Einführung von Sammelklagen klar abzulehnen.

Wir bitten Sie, dem Antrag auf Nichteintreten zuzustimmen und damit den Antrag der vorberatenden Kommission zu unterstützen.