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Ryser Franziska · Nationalrat · 2025-03-18

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2025-03-18

Wortprotokoll

Diese Debatte hat verschiedene interessante Aspekte aufgeworfen und gezeigt, dass mit dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission das Thema Finanzmarktregulierung [PAGE 402] eben noch nicht abgeschlossen ist. Im Gegenteil, die Arbeit des Parlamentes als Gesetzgeber beginnt jetzt erst richtig. Ich bedanke mich namens der Kommission für die wohlwollenden Voten der Fraktionen und möchte gerne noch zwei, drei Punkte der Diskussion aufnehmen.

Es wurde die Differenzierung bei der Weiterentwicklung von der Too-big-to-fail- und der Bankenregulierung angesprochen. Ich möchte hier noch einmal betonen, was ich bereits in meinem Eingangsstatement gesagt habe: Alle Massnahmen und Empfehlungen hat die PUK explizit für die systemrelevanten Banken, für die SIB oder gar für die eine G-SIB, die wir noch haben, formuliert, also nicht für die kleineren Banken, sondern explizit für SIB oder die G-SIB.

Weiter wurde zur Einführung des PLB impliziert, dass die verzögerte Einführung dem Parlament zuzuschreiben sei. Ich möchte hier doch noch einmal klarstellen: Bereits 2016 hat das Financial Stability Board als internationales Normsetzungsgremium in diesem Bereich die Einführung eines PLB empfohlen. Grosse Finanzplätze sind dieser Empfehlung gefolgt. Die USA haben seit 2010 einen PLB, die EU seit 2013 und das UK seit 2017. Ab 2018 forderten auch die SNB und die Finma einen PLB für die Schweiz. Jedoch zögerte zu dieser Zeit das EFD. Seine Einschätzung war, dass die politische Mehrheit im Parlament schwierig zu finden wäre. Doch aus Sicht der PUK ist dies kein Grund, auf die Einführung eines PLB zu verzichten. Es hätte durchaus Möglichkeiten gegeben, das Thema PLB einmal den Räten vorzulegen, beispielsweise in einem Evaluationsbericht des Bundesrates, um so die Mehrheitsfähigkeit des PLB zu testen.

Die PUK hat die genaue Ausgestaltung eines PLB nicht diskutiert; das ist Sache der WAK. Aber, und ich möchte das noch einmal wiederholen, im Fall der CS wäre ein PLB vorteilhaft gewesen, und entsprechend sieht die PUK die Einführung dieses Instrumentes als prioritär an.

Zudem wurde in Bezug auf die Ursache der CS-Krise verschiedentlich darauf hingewiesen, dass diese der Bankenführung zuzuschreiben sei. Ich möchte hier noch einmal betonen: Verbandelungen von einzelnen Politikerinnen und Politikern mit der Finanzindustrie haben sicher nicht geholfen, die Rahmenbedingungen des Too-big-to-fail-Korsetts weiterzuentwickeln, aber es gibt keinen kausalen Zusammenhang mit der Ursache der Krise. Schuld am Crash der CS trägt die CS-Bankenleitung selbst.

Erlauben Sie mir noch einen Punkt zum Bericht des Bundesrates. Die PUK hat die Stellungnahme des Bundesrates an ihrer letzten Sitzung am 18.[NB]Februar geprüft. Wir stellten erfreut fest, dass der Bundesrat in vielen Punkten die Einschätzung der PUK teilt und unseren Bericht als Beitrag zur Stärkung der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens in den Staat und die Behörden sieht. Dass der Bundesrat die Weiterentwicklung von der Too-big-to-fail-Regulierung an die Hand nehmen will, begrüsst die PUK ebenfalls. Einige der Vorschläge der PUK decken sich ja auch mit jenen des Bundesrates aus seinem Evaluationsbericht vom April 2024.

Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme die Zusammenarbeit mit der PUK. Wir teilen diese Kritik nicht. Die inhaltliche Kritik an den drei Vorstössen, die der Bundesrat zur Ablehnung empfiehlt - der Motion 24.4530 und den Postulaten 24.4543 und 24.4544 -, teilt die PUK ebenfalls nicht. Inhaltlich haben die Berichterstatter zu diesen Vorstössen bereits auf die Bedenken des Bundesrates reagiert. Ich möchte noch einmal Folgendes betonen: Die PUK betrachtet den Handlungsbedarf bezüglich aller Motionen und Postulate als gegeben und bittet Sie, alle vorgelegten Vorstösse zu unterstützen.

Zum Schluss möchte ich noch einmal auf den Umfang dieser Untersuchung hinweisen. In 45 Sitzungen führte die PUK 79 Anhörungen durch, analysierte über 30[NB]000 Seiten an Dokumenten und vergab neun Mandate an externe Expertinnen und Experten. Auch finanziell erreichte diese Untersuchung eine neue Dimension. Bis zu ihrer Auflösung wird die PUK insgesamt 4,2 Millionen Franken gekostet haben. Damit wird sie ihr Kostendach nicht ausgeschöpft haben.

Das alles war nur möglich dank dem sehr grossen Engagement und dem Commitment seitens der Kommissionsmitglieder. Ihnen gebührt ein grosser Dank für die Arbeit, die sie in den letzten eineinhalb Jahren im Rahmen ihres Milizmandats erbracht haben. Auch der Bundespräsidentin und allen Vertreterinnen und Vertretern der Behörden und auch der Banken, also der UBS, sei für ihre kooperative Zusammenarbeit gedankt. Vor allem möchte ich aber dem Sekretariat der PUK einen grossen Dank aussprechen. Mit der Begleitung der PUK, der teils aufwendigen Handhabung der vertraulichen Informationen und dem Verfassen der Berichts- und Beschlussentwürfe hat das Sekretariat unter der Leitung von Ursina Jud Huwiler und des stellvertretenden Sekretärs Stefan Koller eine enorme Leistung vollbracht.

Mit dem Bericht unterbreitet Ihnen die PUK heute, exakt zwei Jahre nach dem Krisenwochenende, an dem die Notfusion der CS mit der UBS ausgehandelt wurde, das Resultat ihrer Untersuchung. Der Bericht wurde am 20.[NB]Dezember 2024 veröffentlicht und heute dem Nationalrat zur Kenntnis gebracht. Sie finden den Bericht mitsamt allen neun Berichten der externen Expertinnen und Experten sowie der Untersuchungsbeauftragten auf der Website des Parlamentes. Erlauben Sie mir den Hinweis, dass die heutige Berichterstattung der Kommission aus Zeitgründen nur auf einige Aspekte eingehen konnte. Um die Resultate in ihrer Gesamtheit zu erfassen, verweise ich Sie gerne auf den 700-seitigen Bericht.

Wie geht es nun weiter? Mit der heutigen Berichterstattung ist die Arbeit der PUK abgeschlossen. Sie wird sich nach Kenntnisnahme des Berichtes durch den Nationalrat auflösen. Die parlamentarische Arbeit aber geht weiter. Die zehn Vorstösse werden, sofern sie heute Ihre Unterstützung erhalten, in den zuständigen Sachbereichskommissionen weiterbehandelt. Das sind vor allem die WAK und die GPK. Die GPK werden die Umsetzung der zwanzig Empfehlungen begleiten, und auch die parlamentarische Initiative mit Anpassungen am Parlamentsgesetz wird durch die GPK behandelt werden.

Heute endet ein weiteres Kapitel in der Geschichte der Oberaufsicht der eidgenössischen Räte. Die erste PUK seit dreissig Jahren beendet ihre Arbeit. Dabei stellt sich die folgende Frage: Wird mit den Massnahmen der parlamentarischen Untersuchungskommission eine künftige Finanzkrise verhindert werden können? Das kann leider niemand garantieren. Aber wenn die Massnahmen umgesetzt werden, reduziert sich das Risiko einer weiteren Erschütterung des Schweizer Finanzplatzes.

Jede Krise ist anders, aber man kann aus vergangenen Krisen lernen und sich für künftige Herausforderungen und künftige Krisen rüsten. Das ist der Anspruch der PUK, das war das Ziel unseres Berichtes. Nun liegt es an Ihnen, diese Lehren umzusetzen.