Wettstein Felix · Nationalrat · 2025-03-18
Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2025-03-18
Wortprotokoll
Die warnenden Stimmen haben sich in den letzten Stunden beinahe überschlagen: Die Reichsten unseres Landes werden alle wegziehen! Ich frage alle diese Warnerinnen und Warner: Kennen Sie ein Land, das Wirtschaftsflüchtlinge aufnimmt?
Die Besteuerung des Erbes ergibt eine der fairsten und gerechtesten Steuern, wenn nicht die gerechteste überhaupt; dies deshalb, weil die erbberechtigte Person zu einem Einkommens- und Vermögenszuwachs kommt, ohne dass sie dafür Leistung erbringen musste. Es macht durch und durch Sinn, dass ein Teil davon der Gemeinde, dem Kanton, dem [PAGE 412] Bund in Form von Steuern bleibt - auch beim Erben innerhalb der Familie.
Leider haben wir in den letzten zwei Jahrzehnten eine Gegenbewegung erlebt, die inzwischen zu einer neuen Normalität geführt hat: Fast alle Kantone haben die Erbschaftssteuer für Nachkommen abgeschafft und für weitere begünstigte Personen stark zurückgefahren.
Die Erbschaftssteuer ist eine Form der Finanztransaktionssteuer. Sie läuft zwar normalerweise nicht unter dieser Kategorie, aber sie entspricht dem, was auch der Bundesrat und alle namhaften Ökonominnen und Ökonomen als Finanztransaktion definieren: Geldbeträge werden von einem Vermögensbestand auf einen anderen Vermögensbestand übertragen. Anders gesagt: Das übertragene Geld wird nicht im Austausch gegen ein Produkt oder eine Dienstleistung eingesetzt. Diesen Vorgang zu besteuern ist bei allen Finanztransaktionen sinnvoll, so auch bei Schenkungen oder Erbgängen, gerade weil es der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht widerspricht. Die Steuer schöpft einen Teil dessen ab, was ohne Leistung erworben wurde.
Sollen nun der Bund, die Kantone, die Gemeinden die Einnahmen aus Erbschaftssteuern zweckgebunden einsetzen? Da bin ich skeptisch. Wir tun gut daran, Steuereinnahmen nicht an einen Zweck zu binden. Die einzige sinnvolle Ausnahme liegt dann vor, wenn wir eine steuernde, eine lenkende Absicht verfolgen. Richtig scheint mir darum, dass auf gesundheits- oder umweltschädigenden Produkten bzw. Vorgängen eine zusätzliche Steuer erhoben wird. Ihr Ertrag soll dazu eingesetzt werden, die Bewältigung der Belastung sowie die Prävention und die Umstellung auf nicht schädigende Produkte mitzufinanzieren. Bei den Einnahmen aus Erbschaften verfolgt die öffentliche Hand jedoch keine lenkende Absicht, und darum scheint es mir folgerichtig, dass die Erträge für das ganze Spektrum der zu erfüllenden öffentlichen Aufgaben zur Verfügung stehen. Sie hören heraus, dass ich in diesem Punkt die Initiative kritisiere: Sie verlangt, dass die Erträge zweckgebunden einzusetzen seien, und damit habe ich Mühe. Es steht ausser Zweifel, dass unser Land für die Bewältigung der Klimakrise noch deutlich mehr investieren muss als bisher. Dafür ist der Klimafonds das richtige Instrument. Seine Speisung muss jedoch aus allgemeinen Mitteln erfolgen, vergleichbar mit den Infrastrukturfonds, die wir bereits haben, zumal der Bedarf in ein paar Jahrzehnten vermutlich ein anderer sein wird.
Wir sollten also einen nationalen Mindeststandard der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen definieren. Selbstverständlich muss diskutiert werden, wie hoch der Steuersatz sein soll. Auch macht es Sinn, dass es für Nachkommen einen Steuerfreibetrag gibt. Und weiter ist es berechtigt und notwendig, darüber nachzudenken, wie die Unternehmensnachfolge im Erbrecht zu regeln ist, damit ein familiär geführtes Gewerbe nicht zerbricht. Es gibt im nahen Ausland Beispiele, die zeigen, wie das geht; wir dürfen von diesen abschauen.
Ich bedauere ausserordentlich, dass alle Anträge für einen Gegenvorschlag in der Kommission in der Minderheit blieben. Ein solcher Gegenvorschlag könnte den Kritikpunkten begegnen und gleichwohl die Türe für eine sinnvolle Besteuerung des Erbes öffnen. Er würde den Mindestanspruch definieren; die Kantone wären weiterhin frei, weiter zu gehen. Der Föderalismus, dessen Untergang auch beschworen wurde, wäre also gewahrt.
Jeder Minderheitsantrag, der uns vorliegt, ist besser als die Verteufelung der Erbschaftssteuer. Zur Initiative werde ich weder eine ablehnende noch eine zustimmende Empfehlung abgeben.