Rieder Beat · Ständerat · 2025-03-18
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-18
Wortprotokoll
Vorerst möchte ich dem Präsidenten danken, dass die Motion jetzt so schnell auf die Traktandenliste gekommen ist; ihr Anliegen ist aus meiner Sicht sehr dringend.
Das Problem wurde nicht von mir entdeckt, sondern mir von verschiedenen Gerichtsbehörden zugetragen. Der Kommissionssprecher hat relativ heikle Sachverhältnisse sehr vornehm dargelegt, ich mache es ein wenig strukturierter: Es geht um Täter, die in einem Heim arbeiten, schwerstbehinderte Kinder missbrauchen, in erster Instanz verurteilt werden, den Kanton wechseln, in ein zweites Heim gehen und während hängigem Strafverfahren die gleiche Tat erneut begehen. Das ist relativ krass. Ich muss zugeben: Diese prekäre Situation bei Straftätern, gegen die seit Jahren Strafverfahren hängig sind und die während laufenden Verfahren erneut delinquieren, ist einem Strafverteidiger natürlich bekannt. Wenn Sie einen Einbrecher verteidigen, kann es gut sein, dass er während laufendem Verfahren rückfällig wird und mehrere Einbrüche begeht. Was mir aber nicht bekannt und für mich sehr erstaunlich war: Durch die jahrelangen hängigen Verfahren in unserem Massnahmenprozess und im Administrativrecht im heiklen Bereich von schweren Sexualdelikten an minderjährigen und schutzbefohlenen Personen, z.[NB]B. Heiminsassen, ermöglichen wir besonders gefährlichen Straftätern, erneut in jenen Bereichen zu arbeiten - in Schulen, in Heimen, in Lagern, in Vereinen -, wo sie sich ihre Opfer aussuchen und rückfällig werden können.
Meine Motion soll den Anstoss geben, diese Lücken schnell und konsequent zu schliessen und den verantwortlichen Personen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen, damit sie sich ein Bild von ihren Angestellten machen können. In solchen Betrieben kann die Führungsverantwortung nur getragen werden, wenn die Verantwortlichen auch die Informationen kriegen. Selbstverständlich sind wir im delikaten Konfliktbereich zwischen der Unschuldsvermutung einerseits, die die beschuldigte Person schützt, und dem öffentlichen Interesse an Sicherheit und Opferschutz andererseits.
Der Bundesrat behauptet, dass das geltende Recht die Unschuldsvermutung auch nach der erstinstanzlichen Verurteilung in gewissen Konstellationen höher gewichte als den Opferschutz. Das ist teilweise richtig, aber eben nur in gewissen Konstellationen und nicht bei solch prekären Verhältnissen wie bei Tätigkeiten von Sexualstraftätern im Schul- oder Heimbereich sowie den übrigen Bereichen, in denen das Opfer der Aggression schutzlos ausgeliefert ist.
Diese Grenzziehung muss, wie es der Bundesrat erwähnt, der Gesetzgeber schnell und deutlich vornehmen - ein weiteres Warten auf die anstehende Revision des Strafregistergesetzes kann nicht hingenommen werden. Aufgrund der aktuellen, immer häufiger auch in der Presse bekannt gewordenen Fälle ist Handeln akut notwendig. Bei diesen Fällen rede ich von besonders krassen Vorfällen, die an die Öffentlichkeit kamen. Ich habe mich bereits in der Kommission dahin gehend geäussert, dass jeder Raser - in der Schweiz packen wir die Raser ja hart an - auf der Stelle seinen Führerausweis abgibt und sogar sein Fahrzeug eingezogen wird. Dies sind nur Administrativmassnahmen im Vorfeld von Strafverfahren, die Unschuldsvermutung wird hier gegenüber dem Schutz der öffentlichen Sicherheit tiefer gewichtet. Das Gleiche gilt selbstverständlich besonders in Bereichen, in denen wir effektiv schwerste Straftäter vor uns haben.
Daher bitte ich Sie, die Motion anzunehmen. [PAGE 276]
Es steht dem Bundesrat völlig frei, bis zu den Verhandlungen im Zweitrat bereits Vorschläge für die Schliessung dieser untragbaren Lücke vorzulegen und der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates entsprechende Lösungen zu präsentieren. Wie ich den Eindruck gewann, ist die spezialisierte Verwaltung in diesem Bereich bereit dazu. Mit der[NB]Motion[NB]wurden[NB]nur[NB]zwei oder drei Ansätze offengelegt. Der Bundesrat ist völlig frei, hier entsprechende Massnahmen gesetzgeberisch vorzukehren, um solche Fälle wirklich zu verhindern.
Wenn uns Gerichtsbehörden darauf hinweisen, dass wir hier Mängel im System haben, dann dürfen wir auch intelligenter werden und unser System entsprechend anpassen. Gerne weise ich Sie erneut darauf hin, dass wir quasi jede Session mit neuen Strafbestimmungen, die vom Parlament verlangt werden, konfrontiert sind, dass wir mit Vorstössen konfrontiert sind, die die Verjährungsfristen verlängern oder gar wie bei Mord ausschliessen und neue Unverjährbarkeiten von Straftaten einführen möchten.
Ich sage es in aller Deutlichkeit noch einmal, wie es Seneca einmal sagte: "Kein Vernünftiger straft, weil gefehlt worden ist, sondern um zu verhüten, dass nicht weiter gefehlt wird." Das heisst, Herr Bundesrat, das Problem der schweizerischen Strafjustiz ist aktuell ganz simpel: Wir schaffen es im Rahmen unserer Prozessrechte nicht einmal, schnelle Verfahren für Schwersttäter durchzuführen. Die Strafjustiz wird durch die Flut von Strafverfahren überlastet, weshalb selbst Schwerstdelikte verjähren. Dieser Zustand hat selbstverständlich dazu geführt, dass es gerade bei Wiederholungstätern und gerade im Bereich der Sexualstraftäter durchaus vorkommen kann, dass der Täter während eines laufenden Strafverfahrens rückfällig wird, was im Bereich, den wir heute besprechen, völlig unhaltbar ist.
Mit anderen Worten: Statt ständig neue Straftatbestände zu schaffen und ständig neue Ansprüche an die Strafjustiz zu stellen - die Realität der Strafjustiz ist ganz anders als der Anspruch, den wir an die Strafjustiz stellen -, sollten wir uns darum bemühen, dass wir erstens einmal gefasste Straftäter schnell und zügig verurteilen und zweitens alle Massnahmen ausschöpfen, damit wenigstens für diese Straftäter die weitere Tätigkeit in den erwähnten Bereichen verboten wird und damit die Tatwiederholung in diesem Bereich ausgeschlossen werden kann.
Es gibt kein Menschenrecht auf Ausübung des Lehrerberufes oder des Heimleiterberufes, aber es gibt das Recht der Gesellschaft, uns vor solchen potenziellen Wiederholungstätern zu schützen. Ich bin überzeugt, die Diskussion in der Kommission hat gezeigt, dass die Verwaltung bereits im Zweitrat sehr schnelle und effiziente Lösungen vorschlagen kann.
Letzte Woche haben Sie entschieden, dass wir uns bemühen, die Cold Cases mit der Unverjährbarkeit von Mord aufzuklären. Sie haben entschieden, dass wir eine ganze Maschinerie für die Aufklärung von fünf Fällen in der Schweiz in Bewegung setzen. Ich habe mich damals nicht geäussert, ich äussere mich heute: Ich glaube, es wäre wichtiger, statt fünf unbekannten Tätern nachzuspüren, bekannten Tätern das Handwerk zu legen, damit sie die Taten nicht mehr wiederholen können. All jenen, die jetzt glauben, dass die Unverjährbarkeit wirklich das Ei des Kolumbus ist, rate ich, "Friederike von Möhlmann, Mord ohne Sühne" zu googeln. Dann sehen Sie, in welchen Katastrophen solche Prozesse für Cold Cases enden.
Wir haben in der Strafjustiz in der Schweiz ganz andere Probleme. Ich glaube zu wissen, dass die KKJPD bereits im Herbst einen Bericht dazu vorlegen wird, wo wir in diesen Strafprozessen stehen; gemäss diesem Bericht haben wir eine Vielzahl von Delikten, die verjähren. Gerade diese Probleme sollte man angehen, Herr Bundesrat. Ich hoffe, dass Sie bei diesem Problem, bei diesem delikaten Problem die Verwaltung sehr schnell auf Vordermann bringen, damit sie dem Rat geeignete Lösungen zur Schliessung dieser Lücke vorlegen kann.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.