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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-03-19

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-03-19

Wortprotokoll

Die Motionärin, Frau Nationalrätin Klopfenstein Broggini, will den Bundesrat beauftragen, das CO2-Gesetz so zu ändern, dass die Klimarisiken in den Finanzströmen berücksichtigt werden. Dazu sollen die Finma und die Schweizerische Nationalbank Finanzrisiken in Zusammenhang mit dem Klimawandel messen. Ausserdem sollen sie zuhanden des Bundesrates einen Bericht zu den Ergebnissen sowie Massnahmen erstellen.

Der Bundesrat hat im Mai 2023 zur vorliegenden Motion Stellung genommen. Bereits damals gab es diverse Publikationen der Finma sowie der Nationalbank mit Einschätzungen zu den klimabezogenen finanziellen Risiken für den Schweizer Finanzmarkt. Inzwischen ist das revidierte CO2-Gesetz für die Periode 2025-2030 in Kraft getreten. Mit einem neuen Artikel werden dort die Finma sowie auch die Nationalbank verpflichtet, regelmässig die klimabedingten finanziellen Risiken für die Beaufsichtigten sowie für die Stabilität des Finanzsystems zu überprüfen. Zudem müssen die Aufsichtsbehörden regelmässig einen Bericht zu den Ergebnissen sowie zu allfälligen Massnahmen veröffentlichen. Sie haben dazu Artikel 40d des CO2-Gesetzes, wonach die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht regelmässig die klimabedingten finanziellen Risiken für die Beaufsichtigten nach Artikel 3 Buchstabe a des Finanzmarktaufsichtsgesetzes überprüft. Absatz 2 lautet: "Die Schweizerische Nationalbank (SNB) überprüft regelmässig die klimabedingten finanziellen Risiken für die Stabilität des Finanzsystems." Absatz 3 lautet: "Die Finma und die SNB veröffentlichen regelmässig je einen Bericht über die Ergebnisse und über allfällige Massnahmen."

In der demnächst vom Bundesrat zu verabschiedenden Verordnung zum CO2-Gesetz, die dann rückwirkend auf Anfang dieses Jahres in Kraft gesetzt wird, wird festgehalten, dass diese Risikoberichterstattung jährlich erfolgen soll; es wird auch näher darauf eingegangen, was der Inhalt sein wird. Es werden im Rahmen der üblichen Risiken einfach zusätzlich die klimabedingten Risiken aufgeführt.

In diesem Sinne erachten wir die Motion Klopfenstein Broggini als umgesetzt und bitten Sie, sie abzulehnen.