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AB 354849

Büchel Roland Rino · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-19

Wortprotokoll

Ihr Büro unterbreitet Ihnen den Entwurf zu einer Änderung des Geschäftsreglementes des Nationalrates (GRN). Es geht darum, das Abstimmen ohne Namensaufruf wieder zu ermöglichen, wenn die Abstimmungsanlage ausfällt. Die aktuelle Regelung verlangt bei einem Ausfall der elektronischen Abstimmungsanlage das Abstimmen durch Namensaufruf. Die meisten von Ihnen erinnern sich: Der Ausfall der Anlage in der Sondersession 2024 hat das angesprochene Problem der geltenden Regelung aufgezeigt.

Um den Ratsbetrieb einfacher aufrechtzuerhalten, wenn die Abstimmungsanlage für längere Zeit ausfällt, soll das Reglement so angepasst werden, dass Abstimmungen ohne Namensaufruf wieder möglich sind. Aber die Abstimmung unter Namensaufruf findet weiterhin statt, wenn 30 Ratsmitglieder einem entsprechenden Ordnungsantrag zustimmen. Das Abstimmen mit Aufstehen wurde mit Annahme der parlamentarischen Initiative 16.457 der SPK-N gestrichen. Bei dieser Änderung wurde etwas ausser Acht gelassen, nämlich dass die Abstimmungsanlage für längere Zeit ausfallen könnte und dass eine Abstimmung per Namensaufruf im Nationalrat rund 20 Minuten dauert. Der Nationalrat führte im Jahr 2023 im Durchschnitt 28 Abstimmungen pro Sessionstag durch. Allein diese Abstimmungen würden mit Namensaufruf über neun Stunden dauern.

Kurz eine Bemerkung zum Ständerat: Dort besteht weiterhin die Möglichkeit, in bestimmten Fällen eine Abstimmung ohne Namensaufruf durchzuführen, wenn das Abstimmungssystem ausfällt.

Jetzt aber wieder zurück zu uns, zum Nationalrat: Während der Sondersession 2024 fiel bei der Beratung der Legislaturplanung 2023-2027, wie gesagt, die elektronische Abstimmungsanlage aus. Danach hätte der Rat noch mehr als dreissig Abstimmungen durchführen sollen. Die elektronische Anlage konnte über Nacht repariert und die Beratung am nächsten Tag fortgesetzt werden. Hätte der Ausfall der[NB]Abstimmungsanlage[NB]jedoch länger gedauert, wäre der Nationalrat unmöglich in der Lage gewesen, das Geschäft zu Ende zu beraten und die Sondersession wie geplant abzuschliessen.

Das Büro des Nationalrates hat deshalb an der Sitzung vom 22.[NB]und 23.[NB]August 2024 beschlossen, eine Kommissionsinitiative einzureichen. Ein paar Details dazu: Wie gesagt, die Stimmabgabe soll bei Ausfall der elektronischen Abstimmungsanlage wieder ohne Namensaufruf durchgeführt werden können; das war übrigens bis zur Wintersession 2018 möglich. Dies gilt sowohl für den Nationalrat als auch für Abstimmungen in der Vereinigten Bundesversammlung, da die Bestimmungen des GRN, also unseres Reglementes, sinngemäss auch für die Verfahren der Vereinigten Bundesversammlung gelten. [PAGE 440]

Bei der Revision 2018 wurde die geheime Beratung aus Artikel 58 des Geschäftsreglementes gestrichen. Da diese gemäss Artikel 4 Absätze 2 bis 4 des Parlamentsgesetzes weiterhin möglich ist, hat das Büro die Gelegenheit genutzt, sie wieder ins GRN aufzunehmen. Das Büro beantragt Ihnen, die Stimmenzahlen und Enthaltungen bei den Abstimmungen durch Aufstehen bzw. Zeichengeben, wenn Aufstehen nicht möglich ist, zu ermitteln und das Ergebnis der Abstimmung zu veröffentlichen. Bis zur Wintersession 2018 war es möglich, auf die Auszählung zu verzichten, wenn das Ergebnis klar war. Zu dieser Regelung möchte das Büro nicht mehr zurückkehren.

Bei Sitzungen des Nationalrates gilt ein Quorum von 30 Ratsmitgliedern; in der Vereinigten Bundesversammlung erhöht sich das Quorum auf 40 Ratsmitglieder.

Diese Anpassung des Reglementes kann ohne Vorbereitung bereits auf den Start der Sondersession vom 5.[NB]Mai 2025 umgesetzt werden. Sie hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen. Gemäss Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes verzichtet das Büro darauf, seinen Bericht und den Erlassentwurf dem Bundesrat zur Stellungnahme weiterzuleiten, weil es sich um Bestimmungen über die Organisation der Bundesversammlung handelt, die nicht im Gesetz festgelegt sind und die den Bundesrat nicht unmittelbar betreffen.

Das Büro beantragt, dem beiliegenden Entwurf zuzustimmen.