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Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-06-13

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-06-13

Wortprotokoll

Wir sind uns wohl alle einig, dass diese Volksinitiative Ausdruck einer tiefen und auch einer berechtigten Besorgnis der Leute ist. Der Bundesrat hat für die Initiantinnen und Initianten grosses Verständnis, zumal einige von ihnen selber sehr grosses, auch persönliches Leid erfahren haben. Das heisst aber nicht, dass der Bundesrat diese Initiative gutheisst.

Es ist ein vordringliches Anliegen unseres Staates, die Öffentlichkeit vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Verschiedene Ereignisse haben in den letzten Jahren unser Bewusstsein dafür geschärft und auch gezeigt, dass der Schutz noch verbessert werden muss.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal mit aller Deutlichkeit festhalten, dass der Bundesrat nicht gegen die lebenslange Verwahrung ist - im Gegenteil: Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass nichttherapierbare, gefährliche Straftäter wenn nötig lebenslang verwahrt werden müssen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat - bevor die Initiantinnen mit der Unterschriftensammlung begonnen haben - bereits im Rahmen der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches eine verschärfte Form der lebenslangen Verwahrung vorgeschlagen. Auch ich bin, wie Ihre Kommission, davon überzeugt, dass wir damit über das bessere, umfassendere und auch differenziertere Konzept verfügen, als es die Initiative anstrebt.

Der Bundesrat lehnt deshalb die Initiative ab. Sie hat zahlreiche Mängel. Die von ihr vorgeschlagenen Mittel sind zum Teil unzweckmässig oder schiessen über das Ziel hinaus. Es ist auch zu befürchten, dass die von der Initiative bezweckte Null-Risiko-Politik in gewisser Weise auch zu einer Null-Chancen-Politik werden kann. Die Initiative birgt die Gefahr in sich, dass Straftäter einfach weggesperrt werden, wozu ein an den Grundsätzen der Menschenwürde orientierter Rechtsstaat nicht Hand bieten darf. Denn nicht alle Täter, die ein schweres Verbrechen begangen haben, sind oder bleiben rückfallgefährdet, sondern sie können sich auch in positiver Weise ändern.

Wenn nun mit grosser Sicherheit feststeht oder anzunehmen ist, dass bei einem solchen Täter für die Allgemeinheit keine Gefahr mehr besteht, dann soll ihn der Staat nicht länger einsperren, als die Strafe dauert, die seiner Schuld angemessen ist. Der Bundesrat will deshalb gefährliche Straftäter streng kontrollieren und streng bewachen, aber nicht einfach für alle Ewigkeit wegsperren und einfach vergessen.

Nach geltendem Recht und auch nach dem revidierten Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches muss deshalb die lebenslange Verwahrung periodisch überprüft werden können. Diese alljährliche Überprüfung stellt nach der Meinung der Befürworter der Initiative ein zu grosses Risiko dar, weil damit die Wahrscheinlichkeit einer Falschbeurteilung des Täters steige. Es sei deshalb ein wesentlicher Vorteil dieser Initiative, dass diese periodische Überprüfung eben nicht vorgesehen sei.

Aber das ist gerade der falsche Ansatz! Die psychiatrischen Gutachten, die angeblich im Zusammenhang mit der Entlassung des Täters unzuverlässig sein sollen, werden von denselben Fachleuten erstellt, welche die Täter für die Anordnung der Verwahrung begutachten. Also gilt eigentlich gerade das Umgekehrte: Wenn nämlich die Gutachten so unzuverlässig wären, wie dies die Befürworter der Initiative sagen, so würde sich eine periodische Überprüfung der Verwahrung noch viel mehr aufdrängen, weil dann eben ein guter Teil der Täter aufgrund mangelhafter Gutachten zu Unrecht verwahrt worden wäre. Dieser Logik der Befürworterinnen und Befürworter der Initiative kann der Bundesrat auf keinen Fall folgen.

Es ist ferner auch zu berücksichtigen, dass schuldfähige Täter in Zukunft vor der Verwahrung eine oft langjährige Freiheitsstrafe verbüssen müssen, während der keine periodische Überprüfung stattfindet. Eine jährliche Überprüfung ist auch notwendig, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gefährlichkeit eines Täters, z. B. infolge eines Unfalles oder einer Krankheit, wegfallen kann.

Herr Studer hat noch verschiedene weitere Ausführungen gemacht. Aus all diesen Gründen ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Initiative gegenüber dem revidierten Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches keine Vorteile aufweist. Der Bundesrat lehnt deshalb diese Volksinitiative entschieden ab.