Badertscher Christine · Nationalrat · 2025-03-20
Badertscher Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2025-03-20
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat sich am 13.[NB]und 14.[NB]Januar mit dem Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien befasst; wir haben es vorhin gehört. Dabei wurde auch ein Antrag auf ein Kommissionspostulat eingereicht. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, zum Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien eine Ex-post-Nachhaltigkeitsanalyse vorzunehmen, die mindestens folgende Punkte abdecken soll: erstens eine Umsetzung des Nachhaltigkeitskapitels, zweitens eine Analyse der Auswirkungen der Investitionsförderung und drittens eine Analyse darüber, wer die Gewinner und wer die Verlierer des Abkommens sind.
Wieso ist das wichtig? Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates fordert schon lange, dass bei Freihandelsabkommen eine Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalyse durchgeführt wird, d.[NB]h., dass im Voraus eine Studie gemacht wird, die aufzeigt, welche Auswirkungen das Abkommen für die Schweiz und insbesondere auch für die Partnerländer hat. Eine solche Ex-ante-Analyse wurde beim Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien nicht gemacht; wir haben vorhin darüber gesprochen. Deshalb braucht es nun aus Sicht der Mehrheit Ihrer Aussenpolitischen Kommission zumindest eine unabhängige Ex-post-Nachhaltigkeitsanalyse, welche die Auswirkungen des Abkommens genau analysiert, die Gewinner und Verlierer benennt und Handlungsmöglichkeiten aufzeigt. Wichtig ist insbesondere, zu wissen, ob sich die Erwartungen an die Investitionsförderung erfüllen und in welchen Bereichen investiert wird. Aus dieser Analyse sollen auch Lehren für künftige Abkommen gezogen werden.
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen. In seiner Stellungnahme zum Postulat schreibt er, dass das Abkommen bereits eine Überwachung der Umsetzung vorsehe. Insbesondere werde die geplante Investitionsförderung laufend überwacht. Zudem werde für die Umsetzung des Nachhaltigkeitskapitels ein Unterausschuss gebildet, der allfällige Probleme aufnehmen werde. Trotzdem findet es der Bundesrat richtig, eine Ex-post-Analyse durchzuführen, auch angesichts der grossen Bedeutung des Abkommens mit Indien. Gerade die Investitionsförderung erfordert besondere Aufmerksamkeit in der Umsetzung. Es ist wichtig, dass Klimaschutz und Menschenrechte eingehalten werden. Deshalb ist der Bundesrat bereit, nach einem Zeitraum von ungefähr fünf Jahren eine solche Analyse durchzuführen.
In der Kommission wurde nicht sehr lange über das Postulat gesprochen, deshalb kann ich nur wenig über die Beweggründe der Minderheit Büchel Roland sagen, die das Postulat ablehnt. Was sicher dagegen spricht, ist, dass eine Ex-post-Studie sehr aufwendig ist und viele Ressourcen bindet. Dieses Argument ist verständlich. Jedoch ist diese Studie, und deshalb empfiehlt auch der Bundesrat das Postulat zur Annahme, ein sehr wichtiges Argument für das Abkommen. Falls gegen das Abkommen das Referendum ergriffen wird und es zu einer Volksabstimmung kommt, wird diese Ex-post-Studie ein wichtiges Argument für das Abkommen sein. So kann in den Diskussionen erwähnt werden, dass sich Bundesrat und Parlament durchaus über allfällige negative Auswirkungen des Abkommens bewusst sind und dass deshalb eine Ex-post-Studie gemacht wird, damit diese Auswirkungen erfasst und allenfalls korrigiert werden können. Diese Studie wäre die Antwort auf viele Fragen, die jetzt noch offen sind.
Deshalb hat die Kommission den Antrag auf ein Kommissionspostulat für eine Ex-post-Analyse mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, diesem Antrag zu folgen.