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Meyer Mattea · Nationalrat · 2025-03-20

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-20

Wortprotokoll

Die Schlechtwetterentschädigung ist ein Instrument der Arbeitslosenversicherung, um wetterbedingte Arbeitsunterbrüche ausgleichen zu können. Theoretisch deckt sie nicht nur Schnee ab, der immer weniger wird, sondern auch extreme Hitze, die dafür wegen der Klimakrise immer häufiger wird. Praktisch verunmöglicht aber die heutige Gesetzgebung, dass die Schlechtwetterentschädigung auf Hitzewellen anwendbar ist. Die derzeitige Regelung erlaubt nur ganz- oder halbtägige Anrechnungen und sieht eine Karenzfrist von drei Tagen vor. Um die Regelung auch im Sommer anwenden zu können, müssten Unternehmen den effektiven Arbeitsausfall auf Stundenbasis verrechnen können, da die Temperaturen oft erst am Nachmittag so hoch sind, dass ans Arbeiten nicht mehr zu denken ist, ohne die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu gefährden, worum es ja vor allem geht. Die dreitägige Karenzfrist stellt ebenfalls ein grosses Hindernis dar, da Hitzewellen oft nur sehr kurz, dafür sehr heftig ausfallen.

Durch die Motion Gapany wird der Bundesrat damit beauftragt, die Auszahlung von Schlechtwetterentschädigungen bei grosser Hitze für bestimmte Erwerbszweige zu vereinfachen und die heutige Regelung der Realität des Klimawandels anzupassen. Dafür soll Artikel 43 Absätze 2, 3 und 4 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in bestimmten Fällen nicht angewendet werden. Diese Bestimmungen sehen vor, dass nur halbe oder ganze Tage angerechnet werden und dass es eine Karenzzeit gibt, was, wie gesagt,[NB]für[NB]Hitzeperioden[NB]schlichtweg keine sinnvolle Regelung ist.

Der Ständerat hat die Motion in der Herbstsession mit 22 zu 14 Stimmen angenommen. Das Anliegen - wir haben es vorhin in der Frage gerade gehört - kommt von den betroffenen Sozialpartnern, also auch von den betroffenen Unternehmen selbst, weil sie ihrer Pflicht, die Gesundheit ihrer Angestellten zu schützen, bei Hitze immer weniger nachkommen können. Sie erleben auf den Baustellen und in ihren Branchen, dass die Versicherung nicht mehr greift, nicht mehr funktioniert, weil sie im Winter nicht mehr gebraucht wird und im Sommer nicht genutzt werden kann.

2010 wurden Schlechtwetterentschädigungen in der Höhe von 80 Millionen Franken ausbezahlt, 2024 waren es gerade einmal noch 10 Millionen Franken. Es geht bei der Motion Gapany nicht um Sinn oder Unsinn der Schlechtwetterentschädigung; der Sinn der Schlechtwetterentschädigung wird denn auch nicht infrage gestellt von denjenigen, die die Motion ablehnen wollen. Vielmehr geht es darum, anzuerkennen, dass wir nun mal eine Klimakrise haben und dass sich die wetterbedingten Herausforderungen in den letzten Jahrzehnten einfach geändert haben. Wir haben weniger Probleme mit der Kälte, dafür vielmehr mit der Hitze. Solange es eine kollektive Versicherung für Wetterrisiken gibt - ich begrüsse es sehr, dass es diese gibt -, dann soll sie auch das ganze Jahr hindurch angewendet werden können, und zwar auf alle Wetterprobleme, die auftreten können. Die Kosten werden auf rund 15 Millionen Franken geschätzt. Die Beiträge dafür werden nicht erhöht werden müssen, war es doch, wie gesagt, vor zehn Jahren noch ein Vielfaches dessen, was heute ausgegeben wird. Abgesehen davon, verfügt die ALV über Reserven von rund 6 Milliarden Franken.

Erlauben Sie mir eine Schlussbemerkung: Selbstverständlich gibt es verschiedene Massnahmen zum Schutz der Gesundheit, die auch im Sommer zuerst umgesetzt werden müssen. Aber körperliche Arbeiten unter praller Hitze bei 35 und je nach Ort bei sogar 40 Grad auf einer Baustelle als Zimmermann, in Kiesgruben oder im Gartenbau gefährden massiv die Gesundheit der betroffenen Personen. Wir können nicht einfach sagen: Ja, dann sollen sie halt um 22 Uhr nachts auf der Baustelle arbeiten. Denn zu diesem Zeitpunkt will die grosse Mehrheit der Bevölkerung schlafen, und lärmintensive Arbeiten können dann nicht ausgeführt werden - auch nicht um 5 Uhr morgens, wenn die meisten Leute erst am Aufstehen oder Aufwachen sind. Genügen also die anderen getroffenen Massnahmen nicht, soll die Schlechtwetterentschädigung als letzte Option zur Verfügung stehen, um die Gesundheit zu schützen und Arbeitsplätze auch in traditionsreichen Branchen erhalten zu können.

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