Jans Beat · Bundesrat · 2025-05-05
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-05-05
Wortprotokoll
Es ist richtig, die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Kanton Tessin ist im nationalen Vergleich besonders hoch. Dies ist einerseits auf die geografische Lage zurückzuführen, andererseits ist die Alterung der Bevölkerung im Tessin besonders ausgeprägt, und diese ist ein wesentlicher Grund für die Arbeitszuwanderung. Dies führt denn auch zu einem zunehmenden Bedarf an Arbeitskräften, auch im Tessin.
Unbeschränkt Grenzgängerinnen und Grenzgänger anzustellen, ist für den Bundesrat aber nicht das Ziel oder die Lösung. Vielmehr müssen wir das inländische Arbeitskräftepotenzial fördern und damit die Abhängigkeit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern reduzieren. Aber wir müssen ehrlich bleiben: Ganz ohne Arbeitskräfte aus dem Ausland geht es nicht. Zum ersten Mal seit Einführung der Personenfreizügigkeit, seit 2002, ist im Kanton Tessin die Zahl [PAGE 588] der Grenzgängerinnen und Grenzgänger Ende 2024 um 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger bleibt jedoch hoch - das ist so. Umso wichtiger ist es, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu nutzen.
Bestehende Massnahmen leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials. Wir arbeiten insbesondere zusammen mit dem WBF daran, dieses Potenzial zukünftig noch zielgerichteter auszuschöpfen. Der Bundesrat hat diesen Weg zuletzt am 29.[NB]Januar 2025 bestätigt, als er Begleitmassnahmen zur sogenannten Nachhaltigkeits-Initiative beschlossen hat. Sollten trotz dieser Massnahmen schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit auftreten, könnte der Bundesrat inskünftig eigenständig die Schutzklausel aktivieren und geeignete Schutzmassnahmen ergreifen.
Im Rahmen der Verhandlungen mit der EU wurde die Schutzklausel konkretisiert. Das Konzept zur innerstaatlichen Aktivierung der Schutzklausel wird zusammen mit dem Paket Schweiz-EU im Sommer in die Vernehmlassung geschickt werden. Mit den neu verhandelten Abkommen wird die EU das Verfahren nicht mehr blockieren können. Vorher war ja stets das Einverständnis der EU im gemischten Ausschuss notwendig. Sie sehen, wir haben eine Lösung, die bereits mit der EU verhandelt wurde, und somit benötigen wir keine unilaterale Schutzklausel, wie sie diese Motion fordert.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die vorliegende Motion abzulehnen.