Fehr Düsel Nina · Nationalrat · 2025-05-05
Fehr Düsel Nina · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-05-05
Wortprotokoll
Am 2.[NB]März 2024 attackierte ein 15-jähriger islamistischer Attentäter einen jüdischen Mann mit einem Messer. Dieser kam in sehr kritischem Zustand ins Spital. Der Täter, ein Terrorist, kann gemäss Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr erhalten, da das Jugendstrafrecht auf Resozialisierung ausgelegt ist. Im Falle dieses tunesisch-schweizerischen Staatsbürgers sollte auch ein Entzug des schweizerischen Bürgerrechts möglich sein, was sehr selten bis nie gemacht wird.
Leider war dies kein Einzelfall. Das Jugendstrafrecht muss man nicht grundsätzlich auf den Kopf stellen, aber es braucht punktuelle Anpassungen, um gerade bei Extremtaten adäquat reagieren zu können. Die Zahl dieser Taten hat leider stark zugenommen. Unser Jugendstrafrecht, auch die aktuelle Revision, erfüllt die Voraussetzungen an verhältnismässige Strafen für schwere Straftaten nicht, da hauptsächlich Massnahmen vorgesehen sind. Es trennt strikt zwischen über und unter 18-jährigen Tätern, ohne die Schwere der [PAGE 591] Tat und die kriminelle Energie zu berücksichtigen. Der maximale Freiheitsentzug liegt bei Über-16-Jährigen bei vier Jahren gegenüber beispielsweise zehn Jahren in Deutschland. Zudem werden zum Teil auch bei Gewaltverbrechen nur bedingte Strafen ausgesprochen, ohne dass die Täter einen Tag ins Gefängnis gehen müssen. Dabei ist auch der Abschreckungseffekt sehr wichtig, gerade bei den Jugendlichen. Dies habe ich selbst bei meiner Tätigkeit auf der Staatsanwaltschaft erlebt. Es braucht die Möglichkeit von Massnahmen und unbedingten Strafen, damit gezielter auf den Einzelfall eingegangen werden kann. Es hat mich gefreut, dass meine Motion von siebzig Parlamentariern aus praktisch allen Parteien unterzeichnet wurde. Auch der Bundesrat hat sich über die kriminelle Energie jugendlicher Straftäter beunruhigt geäussert.
Auch durch die Zuwanderung hat die Kriminalität, insbesondere in Form von Gewaltdelikten, zugenommen. Viele junge Männer kommen in die Schweiz. Es ist sinnvoll, dass auch das Postulat Engler geprüft wird.
Nun diskutieren wir schon sehr lange über das Jugendstrafrecht. Die Jugendkriminalität hat seit 2015 stetig zugenommen. Dies sieht man auch in der Kriminalitätsstatistik. Seit 2015 hat es 42 Prozent mehr Jugendurteile nach Strafgesetzbuch gegeben, insbesondere in den Bereichen schwere Körperverletzung, Raufhandel und Hinderung von Amtshandlungen. Auch die Zahl der Verurteilungen wegen Sexualstrafdelikten hat sich seit 2015 verdoppelt, und dies insbesondere bei jugendlichen Straftätern.
Daher ist es wirklich Zeit für punktuelle Anpassungen. Der maximale Freiheitsentzug ab 16 Jahren soll anstatt bei vier Jahren bei sechs Jahren liegen. Bei 15-jährigen Tätern ist der maximale Freiheitsentzug von einem auf zwei Jahre zu erhöhen. Bei schweren Verbrechen wie Mord soll eine Beurteilung nach Erwachsenenstrafrecht möglich sein, sodass auch bei Ersttätern unbedingte Freiheitsstrafen möglich sind. Wenn Jugendliche bei Massnahmen nicht kooperieren, soll der Vollzug einer Freiheitsstrafe im Gefängnis gelten.
Dieses Thema hatten wir auch im Kantonsrat in Zürich bereits vor Jahren aufgenommen. Es braucht im Jugendstrafrecht dringend verhältnismässige Strafen, insbesondere für Minderjährige, die sämtliche Systeme ausgereizt haben. Heute[NB]haben[NB]wir leider keine Handhabung. Hier muss das Jugendstrafrecht den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.