Jans Beat · Bundesrat · 2025-05-05
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-05-05
Wortprotokoll
Das vorliegende Postulat stellt das geltende Schutzverfahren grundsätzlich infrage. Für neu eingereiste Personen soll das ordentliche Asylverfahren angewendet werden. Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung des Postulates aus folgenden vier Gründen:
1.[NB]Das Schutzverfahren dient dazu, eine Überlastung des Asylsystems zu verhindern, indem für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung Geflüchteten rasch und unbürokratisch der notwendige Schutz gewährt werden kann. Anders als im ordentlichen Asylverfahren kann im S-Verfahren auf eine Einzelfallprüfung der individuellen Fluchtgründe verzichtet werden. Wer unter die Allgemeinverfügung des Bundesrates vom 11.[NB]März 2022 fällt und zum Zeitpunkt der russischen Invasion den Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatte, erhält den Schutzstatus[NB]S. Sie können sich deshalb vorstellen, dass der zusätzliche Ressourcenaufwand enorm wäre, wenn sämtliche neuen Schutzgesuche zusätzlich zu den für dieses Jahr erwarteten rund 24[NB]000 Asylgesuchen ebenfalls im ordentlichen Asylverfahren geprüft werden müssten - und das müssten sie, wenn der Schutzstatus aufgehoben wäre.
2.[NB]Da der Kriegsverlauf in der Ukraine volatil bleibt, können wir nicht ausschliessen, dass die Zahl der Schutzgesuche in Zukunft wieder innert kürzester Zeit erheblich ansteigt, z.[NB]B. dann, wenn Russland tatsächlich Gebiete offiziell annektieren kann. Aufgrund des andauernden Krieges würde bei einer Einzelfallprüfung im Asylverfahren der Wegweisungsvollzug für viele Gesuchstellende höchstwahrscheinlich als unzumutbar eingeschätzt werden, und diese Personen würden sich dann mit einer vorläufigen Aufnahme statt dem Schutzstatus S in der Schweiz aufhalten können. Der Effekt auf die Zahl der in der Schweiz anwesenden Personen wäre gemessen an der zusätzlichen Belastung des Asylsystems durch die Zunahme von individuell zu prüfenden Asylgesuchen somit vergleichsweise gering.
3.[NB]Ich erinnere Sie daran, dass in der letzten Wintersession Punkt 1 der Motion Friedli Esther 24.3378, "Schutzstatus S auf wirklich Schutzbedürftige beschränken", sowie die identisch lautenden Motionen Würth und Paganini angenommen wurden. Die Motion Friedli Esther verlangt, dass der Schutzstatus auf Personen beschränkt wird, die ihren letzten Wohnsitz in ukrainischen Regionen hatten, die ganz oder teilweise durch Russland besetzt sind oder in denen mehr oder weniger intensive Kampfhandlungen stattfinden. Die Motionen Würth und Paganini verlangen, dass der Schutzstatus in bestimmten Konstellationen aberkannt bzw. nicht wiedererlangt und innerhalb des Dublin-Raumes nur einmal erteilt werden kann. Diese Motionen verlangen somit ebenfalls eine Einschränkung des Schutzstatus[NB]S. Anders als das vorliegende Postulat stellen sie den Schutzstatus S aber nicht als Ganzes infrage. Bei allen drei Motionen prüft das Staatssekretariat für Migration derzeit, wie diese am besten umgesetzt werden können. Es steht aber bereits jetzt fest, dass es beim Schutzstatus S zu Einschränkungen kommen wird.
4.[NB]Gleichzeitig gilt es, die Abstimmung mit den anderen europäischen Ländern sicherzustellen, um zusätzliche Sekundärmigration im Schengen-Raum zu verhindern und zusätzliche Belastungen der Asylsysteme zu vermeiden. Aktuell gibt es in der EU keine vergleichsweise Regelung, neue Geflüchtete ausserhalb des vorübergehenden Schutzes im ordentlichen Verfahren zu behandeln. Ein solcher Alleingang der Schweiz würde deshalb den vom Bundesrat wiederholt erklärten Zielen zum jetzigen Zeitpunkt zuwiderlaufen. Der Bundesrat verfolgt aber die Entwicklung in der EU dazu laufend und bringt sich auch ein.
Aus den dargelegten Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, dieses Postulat abzulehnen.