Suter Gabriela · Nationalrat · 2025-05-06
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-05-06
Wortprotokoll
Es ist noch nicht so lange her: 2021, vor vier Jahren, führten wir diese Debatte, wie wir sie gerade vorhin wieder erlebt haben, zum Thema der Risiken, die der Pestizideinsatz für unsere Gewässer und für unser Trinkwasser mit sich bringt. Wir verabschiedeten damals im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative 19.475, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", verschiedene Verschärfungen im Gewässerschutzrecht. Das war zwar kein offizieller, aber doch ein inoffizieller Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative, und die Parlamentsbeschlüsse wurden von der Bevölkerung auch so wahrgenommen.
Unser Kollege Leo Müller hat es vorhin gesagt: Wir haben einen Gesetzestext verabschiedet. Aber, Herr Müller, dazu gehört natürlich auch die Verordnung. Bei Ihrer Argumentation haben Sie vorhin aber ausgeklammert, dass die Revision der Gewässerschutzverordnung 2022 breit vernehmlasst worden ist. Sie stellt einen breit abgestützten Konsens von Bund, Kantonen, Wissenschaft und Fachverbänden dar. Ich bitte Sie daher, jetzt nicht einfach zu sagen, dass das einseitig ausgefallen und vom Bundesrat zu restriktiv gehandhabt worden sei. Vielmehr ist das breit abgestützt.
Nun sollen diese Beschlüsse von 2021 und den folgenden Jahren also der Salamitaktik gemäss wieder rückgängig gemacht werden. Die Motion, über die wir heute abstimmen, ist eine solche Salamischeibe. Sie will nämlich die Hürden erhöhen, bevor der Bundesrat einem Pestizid die Zulassung entziehen kann, das nachweislich unsere Gewässer vergiftet und damit unser Trinkwasser gefährdet.
Ein Angriff nach so kurzer Zeit gegen diese beschlossenen Verschärfungen verstösst gegen Treu und Glauben. Ja, genau so hat sich der Bundesrat vor einem Jahr in seiner Stellungnahme zu einer ähnlichen Motion geäussert, wonach es gegen Treu und Glauben verstosse, die im Rahmen der parlamentarischen Initiative "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" beschlossenen Massnahmen gleich wieder rückgängig zu machen. Dass der Bundesrat nun eine 180-Grad-Wende gemacht hat, ist widersprüchlich und unverständlich.
Der Motionär möchte mit der Motion die bestehenden Lücken im Pflanzenschutz schliessen. Das ist im Grundsatz ein verständliches Anliegen. Aber die Gefährdung der Wasserorganismen beim Eintrag hochtoxischer Stoffe in die Gewässer bleibt ja bestehen, egal, ob Sie das Gewässermonitoring jetzt schwächen oder nicht. Die Lücken können durch die Förderung der Entwicklung neuer Wirkstoffe und durch die Zulassung von neu geprüften, weniger toxischen Stoffen, zum Beispiel aus der EU, viel eher geschlossen werden. Die Motion Müller Leo ist kein geeigneter Weg.
Der Artikel, den die Motion ändern will, nämlich Artikel 48a der Gewässerschutzverordnung, ist erst seit gut zwei Jahren in Kraft. Weil vor 2023 erhobene Daten nicht verwendet werden dürfen, kommt dieser Artikel meiner Meinung nach frühestens 2028 mit Daten, die zwischen 2023 und 2027 erhoben worden sind, zum Tragen. Der Bundesrat darf mich aber gerne korrigieren, falls ich falschliege. Aber aufgrund dieses Artikels wurde bisher noch kein einziger Wirkstoff, kein einziges Pflanzenschutzmittel zur Überprüfung der Zulassung durch das BAFU gemeldet. Und jetzt wollen Sie den Artikel vorsorglich, ohne die Resultate aus der Anwendung des Artikels abzuwarten, schon wieder abändern und schwächen? Das ist sachlich echt nicht nachvollziehbar.
Das Vorsorgeprinzip ist ein zentraler Grundsatz des Umweltrechts. Potenzielle Umweltbelastungen sollen durch präventive Massnahmen vermieden werden. Ist nämlich der Schaden an der Umwelt einmal angerichtet, ist das Wasser einmal verschmutzt, dann kann man das nicht so schnell wieder rückgängig machen. Es dauert Jahrzehnte, bis das erreicht ist. Es widerspricht dem Vorsorgeprinzip, Stoffe, die für Wasserlebewesen hochtoxisch sind, zuzulassen und gar auf die Überwachung der Auswirkungen dieser Stoffe in den Gewässern zu verzichten bzw. eine gewisse Schädigung zu akzeptieren.
Es braucht eine Überwachung. Diese soll genau aufzeigen, dass die Anwendung solcher Stoffe keine nachteiligen Auswirkungen für Wasserlebewesen hat. Eine Überprüfung heisst im Übrigen nicht, dass ein Wirkstoff in jedem Fall die Zulassung verliert. Aus der Überprüfung können auch Einschränkungen bei der Anwendung oder die erneute Zulassung hervorgehen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie dringend, unsere Gewässer zu schützen, unseren Trinkwasserschutz ernst zu nehmen und diese Motion abzulehnen.