Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2025-05-07
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-05-07
Wortprotokoll
Meine Motion verlangt, dass das Bundesgesetz über die Krankenversicherung angepasst wird: Erstens sollen die durch Angehörige erbrachten Pflegeleistungen nur in Ausnahmefällen via KVG finanziert werden, und zweitens sollen klare Vorgaben bezüglich der zu erfüllenden Qualität eingehalten werden, wenn via KVG finanziert wird.
Ich bin mir bewusst, dass pflegende Angehörige eine wichtige Ressource für die Pflege sind, da sie die beruflich Pflegenden entlasten. Ich bin mir auch bewusst, dass damit dem Fachkräftemangel im weitesten Sinne entgegengewirkt werden kann, da die Ausübung dieser oft kleinen täglichen Arbeiten keine hochspezialisierte medizinische Pflege ist. Ich bin mir auch bewusst, dass diese Personen eine wichtige Rolle für das Wohlergehen der pflegebedürftigen Personen übernehmen, da sie oft die persönlichen, gesundheitlichen und örtlichen Gegebenheiten am besten kennen. Und ich bin mir ferner bewusst, dass diese Personen einen sehr wertvollen Beitrag leisten, damit die gepflegten Personen länger zuhause bleiben können und dass die Pflegeinstitutionen auch infrastrukturell entlastet werden.
So weit, so gut. Nun ist aber in den letzten Jahren ein regelrechter Boom bei der Pflege durch Angehörige entstanden. Organisationen, die eine solche Pflege organisieren und abrechnen, sind fast wie Pilze aus dem Boden geschossen. Das hat auch Folgen auf die Kosten. So sind die Spitex-Kosten in den letzten zehn Jahren um rund 70 Prozent gestiegen, und 2019 hat ein Bundesgerichtsentscheid diese Kostenentwicklung noch beschleunigt. Er hält im Kern fest, dass[NB]Leistungen[NB]der[NB]obligatorischen Krankenpflegeversicherung auch ohne Ausbildung via KVG abgerechnet werden können.
Aktuell ist die Situation so, dass alle Personen, die Pflegeleistungen erbringen, zumindest einen Kurs in Pflegehilfe absolviert haben müssen. Gemäss Spitex Schweiz stehen nebst diesem Kurs keine alternativen Aus- oder Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Ausbildungs- und Qualitätsvorgaben werden, wenn privat angestellt wird, in sogenannten Administrativverträgen festgehalten. Solche Verträge sind hinsichtlich der zu erbringenden Qualität meines Erachtens aber völlig unzureichend. Sie können so ausgestaltet werden, dass Qualitätsvorgaben gezielt umgangen werden. Meines Erachtens sind solche Verträge ohne klare gesetzliche Grundlagen wertlos. Es ist daher zu bezweifeln, dass die Qualität in der Pflegeversorgung flächendeckend sichergestellt werden kann. Zudem gibt es nur ungenügende Kontrollmöglichkeiten. Letztlich ist heute von einer erheblichen Intransparenz auf Kosten- und Leistungsseite und mangelnden Qualitätsgrundsätzen auszugehen.
Nach meinen Recherchen leisten derzeit rund 300[NB]000 Personen 80 Millionen Stunden Pflegearbeit, viele davon ohne Vergütung. Das bedeutet pro Person etwa eine Stunde pro Tag - von der Hilfe bei der Nahrungsaufnahme bis zu leichten medizinischen Versorgungen. Viele leisten das als Familiendienst und würden direkt keine Vergütung bei den zu pflegenden Personen einfordern. Wenn es jedoch via KVG vergütet wird, ist die Anspruchshaltung anders. Die Organisationen motivieren die pflegenden Privatpersonen geradezu, sich anstellen zu lassen. [PAGE 687]
Deshalb muss die Pflege durch Angehörige verbindlich geregelt werden. Damit fordere ich nicht, dass alles oder noch mehr via KVG bezahlt werden soll. Ich fordere vielmehr eine Aus- oder Weiterbildungspflicht, geeignete Überwachungs- und Kontrollmassnahmen sowie eine je nach Ausbildung abgestufte Kompetenzerteilung, was sich dann auch in der Vergütung ausdrücken kann.
Ich stelle fest, dass immer mehr Firmen einzig zum Zweck gegründet werden, pflegende Angehörige anzustellen. Mittlerweile gibt es mehrere Dutzend Firmen, die sich fast ausschliesslich auf dieses Geschäft konzentrieren. Diese Leistungen kosten mittlerweile jährlich rund 100 Millionen Franken, wobei mir die Dynamik des Wachstums besonders grosse Sorgen bereitet: Wenn sich alle Personen, die Angehörige pflegen, durch Firmen anstellen lassen, welche die Leistungen der Krankenversicherung in Rechnung stellen, werden die Kosten exorbitant steigen. KVG-Kosten haben schlussendlich auch Einfluss auf die Prämien; auch diese würden steigen.
Ich verschliesse mich der Idee nicht, nach einem geeigneteren Finanzierungsgefäss für die allfällige Entlöhnung dieser wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe zu suchen. Ebenfalls könnte der meines Erachtens komplett überhöhte Tarif, der derzeit bezahlt wird, massiv gesenkt werden. Der Tarif umfasst nämlich zum Beispiel auch die Anreise, die bei der Pflege der Angehörigen zuhause oftmals wegfällt. Weiter könnte der Bundesrat bei der Annahme der Motion die Kantone in die Pflicht nehmen, dass sie die Organisationen, die Angehörige unter Vertrag nehmen, genau beaufsichtigen, um die Qualität sicherzustellen. Und das ist mein Hauptanliegen: Es braucht gesetzliche Leitplanken, um zu verhindern, dass bestimmte Organisationen der häuslichen Pflege von der Arbeit der pflegenden Angehörigen profitieren.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.