Büttiker Rolf · Ständerat · 2003-06-17
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-17
Wortprotokoll
Herr Stähelin, jeder Volksentscheid oder jeder Gemeindeversammlungsentscheid hat letzten [PAGE 633] Endes etwas Willkürliches an sich - oder kann Willkür bedeuten. Wenn Sie einen Volksentscheid oder einen Gemeindeversammlungsentscheid nehmen, dann bringen Sie eben das Problem eines kassatorischen Urteils mit einem Volksentscheid zusammen - das passt nicht zusammen. Das bringen Sie nicht zusammen; das ist auch im demokratischen Verfahren eine Disharmonie.
Ein weiterer Punkt, den ich noch aufführen möchte - er ist übrigens auch beim Schweizerischen Verband der Bürgergemeinden und Korporationen aufgetaucht -: Frau Bundesrätin, wenn man Artikel 51a liest, kann man feststellen, dass wir auch keine Entscheidsymmetrie haben: "Personen, deren Gesuch um ordentliche Einbürgerung abgewiesen worden ist, sind berechtigt ...." Dann können sie das Beschwerdeverfahren einleiten.
Aber umgekehrt - umgekehrt! - geht gar nichts. Wenn die Bürgergemeindeversammlung einbürgert, dann gibt es auch Leute, die nicht einverstanden sind. Dann gibt es auch eine Minderheit, und dort passiert nichts. Dort haben Sie keine Chance; Sie können, wenn ein Verfahrensfehler vorliegt oder wenn es nicht gut gelaufen ist, vielleicht noch - gemäss unserem Rechtsexperten Carlo Schmid - Stimmrechtsbeschwerde erheben. Aber materiell, substanziell, haben Sie keine Chance.
Es ist natürlich störend: Wenn Sie an eine Bürgergemeindeversammlung gehen oder einen Volksentscheid haben - oder sogar einen Bürgerratsentscheid - und nicht einverstanden sind mit der entsprechenden Einbürgerung, können Sie keine Beschwerde machen, dann haben Sie keine Chance, Beschwerde einzulegen. Und umgekehrt: Wenn das Gesuch abgelehnt wird, dann läuft plötzlich ein Rechtsinstanzenweg. Das ist störend, das ist für mich in der Entscheidsymmetrie nicht richtig. Dieses Problem ist weder in der Botschaft noch in den Kommissionsberatungen aufgetaucht. Wenn Sie die Konzeption von Artikel 51a lesen, geht eben dieser Beschwerdeweg nur in eine Richtung.
Deshalb möchte ich Sie bitten, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.