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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-05-07

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-05-07

Wortprotokoll

Ich sage gerne etwas zu diesem Postulat, wobei die Empfehlung auf seine Annahme keine Gefälligkeit ist, wurde der Vorstoss im Bundesrat doch ohne irgendwelche Geräusche beschlossen. Sie werden auch sehen: Es gibt noch einige Vorstösse, die meine Partei betreffen, bei denen der Bundesrat keine Annahme empfiehlt. Wir orientieren uns also an der Sache.

Der Vorstoss zielt darauf ab, dass Beschlüsse über bedeutende Mehrausgaben oder Mindereinnahmen immer in Kenntnis der Gegenfinanzierung getroffen werden können. Das wäre eigentlich eine Banalität, und es wäre Common Sense. Der Bundesrat soll prüfen, ob bzw. ab welchem Schwellenwert der Ausweis einer Gegenfinanzierung zwingend sein soll.

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, weil wir, meist bei den ungebundenen Ausgaben - Sie haben einige Beispiele genannt -, einfach die Erfahrung gemacht haben, dass kurzfristige Sparübungen drohen, wenn grosse Vorhaben ohne Gegenfinanzierung beschlossen werden. Das will der Bundesrat vermeiden. Wir sehen das Problem sehr deutlich bei der Armee und der AHV. In beiden Bereichen ist ein rascher und starker Ausbau geplant. Die Finanzierung ist aber nach wie vor ungeklärt. Die Einführung einer 13.[NB]AHV-Rente wurde vor über einem Jahr vom Volk gutgeheissen. Wie die Kosten von 4 bis 5 Milliarden Franken finanziert werden sollen, liessen die Initiantinnen und Initianten aber offen. Nun ist der Ausbau beschlossen, über die Finanzierung gehen die Meinungen aber weit auseinander. Der Bundesrat hat auf den Ausgabenanstieg in den genannten Bereichen mit dem Entlastungspaket 2027 reagiert.

Beim Anliegen des Vorstosses geht es nicht zuletzt auch um Transparenz. Sind die Kosten eines Vorhabens klar, müssen wir gegenüber dem Volk und damit den Steuerzahlenden auch darlegen, ob wir die Rechnung bezahlen können.