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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-05-07

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-05-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist der Meinung, dass man diese Motion annehmen kann, dies auch, weil er der Meinung ist, dass wir diese Motion grundsätzlich erfüllen; ich komme am Schluss darauf zurück.

Ich möchte aber kurz darauf eingehen, was heute in der Bundesverwaltung gängige Praxis ist. Bei der Festsetzung der Löhne des Bundespersonals werden bereits heute Marktdaten berücksichtigt. Ein Beispiel hierfür sind die Anfangslöhne für Absolventinnen und Absolventen von Berufslehren oder Ausbildungen auf Tertiärstufe. Diese werden jährlich mit jenen der Wirtschaft und den Empfehlungen der Branchenverbände verglichen und bei Bedarf angepasst.

Auch bei konkreten Anstellungen werden Marktdaten einbezogen. Die generellen Lohnmassnahmen für das Bundespersonal, also der Teuerungsausgleich oder die Reallohnerhöhungen, werden jährlich zwischen dem Bundesrat und den Personalverbänden, also den Sozialpartnern, ausgehandelt. Dabei wird neben der Teuerungsentwicklung sowie der finanziellen und wirtschaftlichen Lage des Bundes - so steht es im Gesetz - auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt. Als Orientierungsgrössen dienen hier die allgemeinen Wirtschaftsdaten sowie insbesondere die zwei anerkannten Lohnumfragen der UBS und der Cepec AG. Diese geben Aufschluss über die beabsichtigten Lohnerhöhungen in der Wirtschaft.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich dieses Vorgehen bewährt hat und insgesamt zu angemessenen Lohnentscheiden führt. Das zeigt auch der Blick auf den Lohnindex [PAGE 716] des Bundesamtes für Statistik, auf den auch der Motionär Bezug nimmt. Deshalb bringe ich das hier nochmals: Die Löhne der Gesamtwirtschaft sind in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich kumuliert um 7 Prozent gestiegen. Im selben Zeitraum hat der Bundesrat generelle Lohnmassnahmen von kumuliert 6,2 Prozent gewährt.

Der Bundesrat teilt aber das Grundanliegen des Motionärs. Bereits das aktuelle System berücksichtigt grundsätzlich die Forderungen der Motion. Der Bundesrat hat am 30.[NB]April 2025 zusätzlich Optimierungen des Lohnsystems beschlossen. Die Marktorientierung der Löhne des Bundespersonals wird künftig durch den Einsatz von sogenannten Lohnkurven weiter gestärkt. Herr Nationalrat Grossen hat gesagt, die Einstiegslöhne würden dabei steigen. Das stimmt tendenziell, aber nicht für alle Löhne. Die Anfangslöhne werden tendenziell angehoben, aber die Lohnentwicklung über die Zeit ist eben geringer. Es gibt also, vereinfacht gesagt, eine andere Verteilung. Zudem wird der mit dem aktuellen System verbundene Automatismus aufgehoben, und das war dem Bundesrat besonders wichtig. Es soll nicht mehr einfach die Einteilungen "sehr gut", "gut", "genügend", "ungenügend" geben, wo es dann bis und mit "genügend" einen Lohnanstieg gibt, sondern mit dem neuen System kann man das Maximum der Lohnklasse nur noch erreichen, wenn konstant sehr gute Leistungen erbracht werden. Dieses neue System soll ab 2026 eingeführt werden. Bis Ende September 2025 werden nun die notwendigen Anpassungen im Bundespersonalrecht erarbeitet. Eine paritätisch zusammengesetzte Gruppe wird die Einführung des neuen Systems begleiten. Nach drei bis vier Jahren soll eine Evaluation zeigen, ob sich die erwarteten Effekte eingestellt haben.

Herr Nationalrat Grossen sagte, dass auch das Personal einen Beitrag zur Entlastung des Bundeshaushaltes leisten müsse. Das tut es auch. Man darf das aber nicht vermischen: Es ist etwas zufällig, dass dieses neue Lohnsystem jetzt kommt, wo wir auch das Entlastungspaket 2027 präsentieren werden. Ich kann Ihnen aber sagen, dass dieses neue Lohnsystem bzw. die Optimierung des Lohnsystems mittelfristig eine Einsparung von 35 Millionen Franken bringen wird. Einfach zur Erinnerung: Ich möchte darauf hinweisen, dass wir mit dem Entlastungspaket per 2025 beim Personal 30 Millionen Franken einsparen, 70 Millionen per 2026 und 100 Millionen Franken ab 2027. Dabei geht es um Personalmassnahmen insgesamt, aber auch um Anstellungsbedingungen. Es sind also die Dinge, bei welchen auch die PwC-Studie gezeigt hat, dass der Bund, sage ich mal, grosszügiger ist; da geht es beispielsweise um Treueprämien, um die siebte Ferienwoche ab 60 oder um Leistungen der beruflichen Vorsorge. Dieses Einsparvolumen ist noch nicht aufgeschlüsselt. Hier stehen wir auch im Gespräch mit den Personalverbänden. Sie sehen aber, dass hier doch ein namhafter Beitrag geleistet wird.

Auch dieses neue Lohnsystem wird - das ist ein Nebeneffekt - Einsparungen von 35 Millionen Franken pro Jahr bringen.