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Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-06-17

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-06-17

Wortprotokoll

Diese Bürgerrechtsvorlage liegt nicht nur mir, sondern auch dem Bundesrat und dem Nationalrat, wie wir bereits gesehen haben, am Herzen. Eine zeitgerechte Einbürgerungsregelung wird unserem Land gut anstehen. Dass wir die Integration unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger fördern und fordern, ist heute unbestritten; das freut mich. Dass wir aber anderseits diesen Menschen, die sich an unsere Regeln halten und unsere Sprache sprechen, die mit uns aufgewachsen sind, nur unter erschwerten Bedingungen unseren roten Pass erteilen, das ist eigentlich eher unwürdig. Es freut mich, dass auch der Ständerat diese wichtige Vorlage noch in dieser Legislatur unter Dach bringen will.

Im letzten Jahr wurden beinahe 39 000 Personen eingebürgert, was einer Zunahme von 29 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Doch ziehen Sie bitte keine falschen Schlüsse aus der Zunahme dieser Einbürgerungen. Denn es ist keineswegs so, dass nun plötzlich in allen Kantonen das grosse Einbürgerungsfieber ausgebrochen wäre, obwohl einzuräumen ist, dass verschiedene Kantone in den letzten Jahren ihre Verfahren für junge, hier aufgewachsene Ausländerinnen und Ausländer vereinfacht haben. Der Hauptgrund für den Zuwachs im letzten Jahr liegt in der Aufarbeitung alter Pendenzen in den Kantonen. Gut zwei Drittel der eingebürgerten Personen wurden im ordentlichen Verfahren eingebürgert, rund drei Viertel davon stammen aus europäischen Ländern.

Mir ist bewusst, dass nicht alle Revisionspunkte gleich wichtig sind. Ganz besonders am Herzen liegt mir die Schaffung von Einbürgerungserleichterungen für die zweite und die dritte Ausländergeneration. Doch auch das Fehlen eines Willkürschutzes im Bereich von Einbürgerungen ist ein Element, auf das wir nicht stolz sein können. Ähnliches gilt auch für die in vereinzelten Fällen immer noch exorbitant hohen Einbürgerungsgebühren sowie für die im Bereich der ordentlichen Einbürgerung langen eidgenössischen und kantonalen Wohnsitzfristen.

Diese Vorlage soll diese Mängel beheben. Sie strebt in gewissen Teilbereichen des Bürgerrechtes auch eine Rechtsvereinheitlichung in unserem Lande an. Dabei soll jedoch die Entscheidkompetenz der Kantone und Gemeinden nicht angetastet werden. Wer seit vielen Jahren bei uns lebt, hier integriert ist und sich an unsere Rechtsordnung hält, soll das Schweizer Bürgerrecht auf einfacherem Weg und schneller als bisher erwerben können. Wer unsere Rechtsordnung nicht beachtet, wird auch nach der Revision nicht eingebürgert werden können. Weder die Gemeinde noch der Kanton oder der Bund kann irgendein Interesse daran haben, asoziale oder kriminelle Ausländerinnen und Ausländer einzubürgern. Darin sind sich wohl alle einig. Nur auf der Grundlage dieses Vorverständnisses kann in der Bevölkerung eine liberalere Einbürgerungspolitik auf Akzeptanz stossen.

Die Schweiz ist das einzige europäische Land, welches im Einbürgerungsbereich nicht wenigstens ein Beschwerderecht wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte kennt. Für einen Rechtsstaat wie die Schweiz ist es denkbar schlecht, dass Gemeinden und Kantone Einbürgerungsgesuche selbst dann ablehnen können, wenn die gesuchstellenden Personen sämtliche bundesrechtlichen, kantonalen und kommunalen Einbürgerungsvoraussetzungen [PAGE 624] offensichtlich erfüllen. Die Ablehnung allein wegen der Hautfarbe oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Nation kann nach der geltenden Praxis des Bundesgerichtes nicht angefochten werden.

Damit soll nun Schluss sein, und zwar nicht dadurch, dass ein umfassendes Beschwerderecht geschaffen wird; so weit wollte der Bundesrat aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung nicht gehen. Doch zumindest gegen diskriminierende, willkürliche Entscheide soll sich eine Bewerberin oder ein Bewerber inskünftig wehren können, und in letzter Instanz soll eine staatsrechtliche Beschwerde ans Bundesgericht möglich sein.

Mir ist bewusst, dass alle Änderungen, welche die Rechtsstellung von Ausländerinnen und Ausländern betreffen, immer politisch umstritten sind. Das gilt nicht nur für das allgemeine Ausländerrecht, sondern das gilt auch für das Asylrecht oder eben, wie hier vorliegend, für das Bürgerrecht. Wir können jedoch nicht einfach die Augen vor der Realität verschliessen und alles so belassen, wie es ist. Wagen wir den Schritt zu einer fairen, liberalen Einbürgerungspolitik, und bekämpfen wir gleichzeitig Missbräuche, die es in diesen Bereichen leider auch gibt. Beides ist mir wichtig. Wer sich in unserem Land gut eingelebt hat und integriert ist, ist ein Teil unserer Gesellschaft. Packen wir die Chance, offen auf diese Menschen zuzugehen und ihnen ein faires Einbürgerungsverfahren zu bieten. Soziale Konflikte verhindern wir nicht durch Ausgrenzung, sondern nur durch Eingliederung. Bieten wir diesen Menschen auch eine echte Perspektive, um gemeinsam in unserem Land Verantwortung zu übernehmen.

Die Forderungen dieser Vorlage sind eigentlich sehr massvoll: eine Vereinfachung des Einbürgerungsverfahrens, keine sehr langen Wohnsitzfristen, keine übermässigen Gebühren, keine diskriminierenden Entscheide und ferner Einbürgerungserleichterungen für bei uns aufgewachsene und integrierte Jugendliche. Ist das wirklich zu viel verlangt? Ist dies nicht vielmehr eine Selbstverständlichkeit?

Eine Revision der geltenden Bürgerrechtsregelung ist eine Chance auf dem Weg zu einer weltoffeneren und dynamischeren Schweiz. Ich bitte Sie, dazu beizutragen, damit diese Vorlage nicht eine Vision ist und eine Vision bleibt, sondern dass die vorgeschlagenen Neuerungen auch bald Realität werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.