Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-06-03
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-06-03
Wortprotokoll
Mit dem Nachtrag[NB]I zum Voranschlag 2025 beantragt der Bundesrat sieben Nachtragskredite im Umfang von 674,9 Millionen Franken. Die Nachtragskredite betreffen zur Hauptsache die EU-Forschungsprogramme, das sind 666 Millionen Franken. Ich gehe kurz darauf ein.
Wie Sie wissen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20.[NB]Dezember 2024 vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union Kenntnis genommen. Am Tag zuvor, am 19.[NB]Dezember, hatte das Parlament das Budget 2025 genehmigt. So war es nicht mehr möglich, eine Nachmeldung zum Budget 2025 zu machen. Für die Phase bis zur definitiven Zustimmung oder Ablehnung der EU-Verträge ist für die EU-Forschungsprogramme Horizon Europe, Euratom und Digital Europe eine vorläufige Anwendung ab dem 1.[NB]Januar 2025 vorgesehen. Die Forschenden können somit erstmals wieder seit 2021 voll von der Zusammenarbeit in den internationalen Netzwerken der EU-Forschungsprogramme profitieren. Mit der Teilnahme an den Programmen muss die Schweiz auch den jährlichen Pflichtbeitrag dafür bezahlen. Der Bundesrat beantragt für das Jahr 2025 deshalb die Mittel.
Wie sieht das weitere Vorgehen aus? Der Bundesrat plant, das Abkommen über die EU-Forschungsprogramme bis Mitte November zu unterzeichnen und den Pflichtbeitrag bis Mitte Dezember zu bezahlen. Auch mit dem Nachtrag wird der Verpflichtungskredit von 5,4 Milliarden Franken für die Beteiligung der Schweiz an Horizon 2021-2027 eingehalten. Es verändert sich nur der Zahlungsrhythmus.
Bei den bisherigen Übergangsmassnahmen sind die Zahlungen nachgelagert. Es gibt Direktzahlungen je nach Projektfortschritt. Beim Horizon-Programm sind es jährliche Pflichtbeiträge, die geleistet werden müssen. Es geht also um Vorauszahlungen. Im laufenden Jahr kommt es deswegen zu einer Doppelbelastung, die sich in den folgenden Jahren aber wieder reduzieren wird. Die Forschenden selbst werden, grob gesehen, jährlich ähnlich hoch nach Projektfortschritt finanziert. Je nach Projektstart erfolgt die Finanzierung aus unseren Übergangsmassnahmen, die wir beschlossen haben, oder aus noch laufenden früheren oder künftigen EU-Forschungsprogrammen.
Wie erwähnt, belaufen sich die beantragten Nachtragskredite für den Bundeshaushalt auf insgesamt 674,9 Millionen Franken. Sie werden teilweise kompensiert. Hinzu kommen die vom Bundesrat vorgenommenen Kreditübertragungen aus dem Vorjahr, das sind 31,1 Millionen Franken. Mit dem vorliegenden Nachtrag wird der ordentliche Bundeshaushalt 2025 somit um 700,7 Millionen Franken zusätzlich belastet.
Das vom Parlament verabschiedete Budget 2025 weist zwar nur einen strukturellen Überschuss von 29 Millionen Franken auf. Nachträge sind aber trotzdem möglich. Das Finanzhaushaltgesetz gibt dazu vor, dass die Nachträge nicht höher sein sollten als die erwarteten Kreditreste. Dies ist aus heutiger Sicht gewährleistet, weil sich im Durchschnitt die Kreditreste auf 2,3 Milliarden Franken belaufen, also 3,1 Prozent der budgetierten Ausgaben.
Ich bitte Sie, den Nachträgen zuzustimmen.
[VS]