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AB 356665

Wyssmann Rémy · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-03

Wortprotokoll

Ich möchte noch kurz den Mehrheitswillen der SVP-Fraktion kundtun: Wir unterstützen diese Vorlage. Für uns ist es zentral, dass der Parteiwille berücksichtigt wird.

Ich möchte noch ein kleines Votum anfügen zum letzten Satz meines Vorredners; es geht um die Frage, wie wir den Parteiwillen abklären. Zurzeit haben wir in den Sozialversicherungsverfahren das Problem, dass es reine Aktenverfahren sind. Wie wollen Sie in einem reinen Aktenverfahren den Parteiwillen abklären? Das geht gar nicht. Sie müssen die Leute befragen. Deshalb ist es klar - und das muss hier deutlich gesagt werden -, dass die Leute befragt werden müssen, wenn es in einer Rechtsstreitigkeit um die Statusfrage geht, und zwar sowohl im Verwaltungsverfahren wie auch im nachgelagerten Beschwerdeverfahren vor den Sozialversicherungsgerichten, denn die Sozialversicherungsgerichte sind da die einzigen gerichtlichen Instanzen mit voller Kognition. Sie müssen den Parteiwillen in der Sachverhaltsprüfung abklären. Das geht nur mittels Partei- und Zeugenbefragung.