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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-06-03

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-06-03

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Die Rechtslage ist heute so, dass ein Polizist, der militärdiensttauglich ist, von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit ist, weil man davon ausgeht, dass er Angehöriger der Armee ist, aber nachher seinen Dienst quasi im Zivilen leistet, also bei der Polizei. Ein Polizist, der dienstuntauglich ist, muss aber die Wehrpflichtersatzabgabe leisten, so wie alle anderen auch, die dienstuntauglich sind. Was Sie hier einführen möchten, ist eine Differenzierung unter den Berufen. Heute ist das Merkmal für die Wehrpflichtersatzabgabe die Untauglichkeit und nicht der Beruf.

Ich habe das jetzt etwas vereinfacht, aber so ist es, und das Bundesgericht sieht das auch so. Die Ungleichbehandlung beruht darauf, dass jemand einen sicherheitsrelevanten Beruf gewählt hat, der andere nicht. Es scheint etwas schwierig zu sein, einfach eine Berufskategorie vom Wehrpflichtersatz auszunehmen. Deshalb möchte der Bundesrat diese Motion ablehnen.

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