AB 356797
Wyssmann Rémy · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-03
Wortprotokoll
"Bad cases make bad law" - schlechte Fälle machen schlechtes Recht. Warum sage ich Ihnen das? Ausgangspunkt dieser Motion war eine Fernsehberichterstattung im Westschweizer Fernsehen im Jahr 2011. Was war passiert? Ein 18-jähriger Lehrling hatte angeblich einen Rückfall, eine Schulterluxation; ich sage bewusst "angeblich", denn das Wort "Rückfall" ist ein versicherungstechnischer Begriff. Dies führte dazu, dass die Unfallversicherung den Fall ablehnte, weil der Grundfall - ein Unfall, den der Betroffene im Alter von 15 Jahren hatte - eben gemäss UVG nicht gedeckt war.
Was wäre der richtige Weg gewesen? Man hätte sich in diesem Fall gegen den Entscheid der Unfallversicherung, diesen Fall als Rückfall zu betrachten, wehren müssen. Dazu hätte man gute Gründe gehabt, denn eine Schulterluxation ist nicht zwingend ein Rückfall nach einem früheren Unfall.[NB]Eine[NB]Schulterluxation kann immer isoliert und überraschend eintreten und durchaus als eigener Unfall gewertet werden.
Das Parlament hat hier meines Erachtens falsch reagiert. Das Parlament macht jetzt eine Gesetzesänderung und verwässert das Rückversicherungsverbot. Was ist das Rückversicherungsverbot? Das Rückversicherungsverbot ist ein Grundsatz des Sozialversicherungsrechts und des Privatversicherungsrechts. Dieses Verbot sagt, dass nur ein Ereignis versichert ist, das sich zum Zeitpunkt der Versicherungsdeckung ereignet, und nicht Ereignisse, die vor der Versicherungsdeckung entstanden oder eingetreten sind. Dieses hehre Prinzip sollten wir ja nicht verwässern, denn wenn wir damit beginnen, verwässern wir die Grundlage des Versicherungsrechts. Wir haben dann keine Abgrenzungen mehr, und wir haben immer mehr Ausnahmefälle.
Warum? Selbstverständlich können wir auch bei anderen Gruppen sagen, dass wir eine solche Rückwirkung in den nicht versicherten Deckungsbereich möchten, beispielsweise bei einem Weltenbummler, der nach einer zweijährigen Indienreise zurückkommt und nicht versichert war und der dann eben die gleiche Situation hat wie der Jugendliche. Oder bei einem Angestellten, der nach einer IV-Integration in die selbstständige Erwerbstätigkeit geht, dabei nicht reüssiert und in ein neues Anstellungsverhältnis kommt: Der hat das gleiche Problem wie der Jugendliche. Oder bei Hausfrauen oder Hausmännern, die nach der Haushalttätigkeit eine Erwerbstätigkeit aufnehmen - Sie sehen, Sie haben diverse Möglichkeiten, dieses Prinzip zu verwässern.
Glauben Sie jetzt ja nicht, dass der Jugendliche in diesem Fernsehbeitrag mit dieser Gesetzesänderung automatisch zu seinen Leistungen gekommen wäre. Wichtig ist nämlich, zu wissen, dass genau diese Kausalitätsbeurteilungen sehr schwierig sind. Es ist auch schwierig, den Kausalitätsnachweis zu erbringen. Wenn Sie den Kausalitätsnachweis erbringen wollen - und den Kausalitätsnachweis müssen Sie mit dieser Gesetzesänderung weiterhin erbringen -, dann müssen Sie der Versicherung zeigen, dass der Unfall sehr gut dokumentiert ist. Dies wäre hier eben nicht der Fall gewesen, denn als der 15-Jährige den Unfall hatte, gab es keine Unfallversicherung, die eine Tatbestandsaufnahme gemacht hätte. Der Unfall war schlichtweg nicht dokumentiert. Er ging bestenfalls zum Hausarzt oder ins Spital, aber dort hat niemand irgendeine Kausalitätsbeurteilung der ersten Stunde gemacht. Das heisst, dieser Jugendliche hätte den Beweis gar nicht führen können.
Noch ein wichtiger Punkt: Heute müssen Sie den Kausalitätsnachweis - auch bei Schulterluxationen - mit bildgebendem Material führen, mit MRI, mit CT oder mit Röntgenbildern. Den Kausalitätsnachweis können Sie faktisch eigentlich nur dadurch erbringen, dass Sie vor dem Unfall ein Röntgenbild gemacht haben, das einen unauffälligen Status zeigt. Nach dem Unfall haben Sie dann ein weiteres Röntgenbild gemacht, das die Verletzung zeigt. Auch das ist häufig eben nicht der Fall. Häufig sind diese Bildmaterialien gar nicht [PAGE 774] vorhanden. Der Kausalitätsnachweis wäre hier wahrscheinlich nicht zu erbringen.
Sie streuen den Leuten einfach Sand in die Augen, wenn Sie ihnen sagen, dass sie hier die Möglichkeit hätten, zu Unfallversicherungsleistungen zu kommen. Die Leute gehen dann zum Anwalt, der sich für den Auftrag bestens bedankt. Er macht einen Fall daraus, verdient Geld, und am Schluss hat der Jugendliche trotzdem nichts. Sie füttern damit nur die Versicherungsbürokratie, die Versicherungsjuristen und die Anwälte.
Stimmen Sie hier mit uns für Nichteintreten. Ich empfehle Ihnen dies auch aus einem weiteren Grund: Wie Sie gesehen haben, sind nur die Taggelder versichert, nicht die Heilungskosten. Es gibt dann einen Kompetenzkonflikt zwischen Unfallversicherung und Krankenversicherung und damit wieder eine Rechtsstreitigkeit, wieder mehr Bürokratie.