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Graf Maya · Ständerat · 2025-06-04

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2025-06-04

Wortprotokoll

Die Minderheit bei Artikel 10 Absatz 1ter a beantragt Ihnen hier gemäss Beschluss des Nationalrates eine Lösung für Wohngemeinschaften mit der äusserst seltenen Konstellation, dass im gleichen Haushalt regelmässig und gleichzeitig mehrere Nachtassistenzpersonen notwendig sind und eben auch beschäftigt werden.

Denkbar ist folgende Konstellation: In einer Wohngemeinschaft benötigen zwei Personen zur Verhinderung lebensbedrohlicher Situationen, zum Beispiel für die Beatmung, in der Nacht je eine eigene Assistenzperson. Denn eine Assistenzperson alleine kann nicht die Betreuung beider Personen sicherstellen. Der Nachtassistenzdienst muss also regelmässig und gleichzeitig von zwei Assistenzpersonen übernommen werden. Die beiden zusammen in einer Wohngemeinschaft lebenden Betroffenen müssen so beiden Nachtassistenzpersonen je ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen.

Ich gebe Ihnen recht, es handelt sich um eine äusserst seltene Konstellation. Aber genau deshalb brauchen wir die beantragte Lösung, und sie ist auch nicht teuer. Denn entgegen den vom Bundesrat und der Mehrheit unserer Kommission vorgesehenen Aufteilungsregeln, wonach pro Wohnung und Haushalt nur ein Nachtassistenzzimmerzuschlag gewährt werden soll, beantragt Ihnen die Minderheit gemäss Beschluss des Nationalrates, dass die Aufteilung entfällt, wenn in einem Haushalt regelmässig und gleichzeitig mehreren Nachtassistenzpersonen je ein Zimmer zur Verfügung gestellt wird. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Betroffene in diesen seltenen Konstellationen ihre Wohnungen über die Ergänzungsleistung finanzieren und damit auch weiterhin selbstbestimmt in einer Wohngemeinschaft zusammenleben können, anstatt in einem Heim leben zu müssen. Das Leben in einer Wohngemeinschaft ist immer noch viel günstiger. Für die wenigen Betroffenen ist es wichtig, dass diese Aufteilungsregel möglich ist.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, hier der Minderheit und somit auch dem Nationalrat zu folgen.