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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-06-04

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-06-04

Wortprotokoll

Mit dem Nachtrag[NB]I zum Voranschlag 2025 beantragt der Bundesrat sieben Nachtragskredite im Umfang von 674,9 Millionen Franken. Die Nachtragskredite betreffen, Sie haben es gehört, zur Hauptsache das EU-Forschungsprogramm im Umfang von 666 Millionen Franken. Ich gehe kurz darauf ein.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20.[NB]Dezember 2024 vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU Kenntnis genommen. Am Tag zuvor, also am 19.[NB]Dezember, hatte das Parlament das Budget 2024 genehmigt. Eine Nachmeldung zum Budget war deshalb nicht mehr möglich. Für die Phase bis zur definitiven Zustimmung oder Ablehnung der EU-Verträge ist für die EU-Forschungsprogramme Horizon Europe, Euratom und Digital Europe eine vorläufige Anwendung ab dem 1.[NB]Januar 2025 vorgesehen. Die Forschenden können somit erstmals seit 2021 wieder voll von der Zusammenarbeit in den internationalen Netzwerken der EU-Forschungsprogramme profitieren. Mit der Teilnahme an den Programmen muss die Schweiz auch den jährlichen Pflichtbeitrag dafür bezahlen. Der Bundesrat beantragt die Mittel mit dem vorliegenden Nachtrag I.

Wie sieht das weitere Vorgehen aus? Der Bundesrat plant, das Abkommen über die EU-Forschungsprogramme bis Mitte November zu unterzeichnen und den Pflichtbeitrag bis Mitte Dezember zu bezahlen. Auch mit dem Nachtrag wird der Verpflichtungskredit von 5,4 Milliarden Franken für die Beteiligung der Schweiz am Horizon-Paket für die Jahre 2021 bis 2027 eingehalten. Es verändert sich nur der Zahlungsrhythmus. Bei den bisherigen Übergangsmassnahmen sind die Zahlungen nachgelagert. Beim Horizon-Programm gibt es jährliche Pflichtbeiträge, also Vorauszahlungen. Im laufenden Jahr kommt es deswegen zu einer Doppelbelastung, die sich in den folgenden Jahren reduziert. Die Forschenden selbst werden, grob gesehen, jährlich ähnlich hoch nach Projektfortschritt finanziert, je nach Projektstart aus unseren Übergangsmassnahmen, aus laufenden, früheren oder künftigen EU-Forschungsprogrammen.

Wie erwähnt, belaufen sich die beantragten Nachtragskredite für den Bundeshaushalt auf insgesamt 674,9 Millionen Franken. Sie werden teilweise kompensiert. Hinzu kommen die vom Bundesrat vorgenommenen Kreditübertragungen aus dem Vorjahr. Mit dem vorliegenden Nachtrag wird der ordentliche Bundeshaushalt im Jahr 2025 somit um 700,7 Millionen Franken belastet.

Das vom Parlament verabschiedete Budget weist zwar einen strukturellen Überschuss von 29 Millionen Franken auf, Nachträge sind aber trotzdem möglich. Das Finanzhaushaltgesetz gibt dazu vor, dass die Nachträge nicht höher sein sollten als die erwarteten Kreditreste. Das ist aus heutiger Sicht gewährleistet. Im langjährigen Durchschnitt beliefen sich die Kreditreste auf rund 2,3 Milliarden Franken. Dem standen Aufstockungen von 1,5 Milliarden Franken gegenüber. Weil die Kreditreste überwiegen, waren die tatsächlichen Ausgaben bisher tiefer als budgetiert.

Gerne weise ich noch darauf hin, dass wir ja im Voranschlag 2024 als Platzhalter 800 Millionen Franken für Horizon eingestellt hatten. Wir haben das herausgenommen, auch im Einvernehmen mit dem Parlament. Sie haben den Bundesrat aufgefordert, einen Nachtragskredit zu beantragen, wenn dies nötig sein sollte. Der Wille des Parlamentes wird also berücksichtigt, auch weil Sie ja den Verpflichtungskredit von 5,4 Milliarden Franken für die Assoziierung bereits 2020 gesprochen haben.

Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit folgen.