preparatory:AB 356978
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-04
Wortprotokoll
Das ist der eigentliche Kernartikel der neuen Gesetzgebung, und das ist auch derjenige Artikel, welcher der Kommission mit Abstand am meisten Diskussionsstoff geliefert hat. Ich schlage Ihnen vor, dass ich Ihnen Absatz 1 Buchstaben a bis e gemeinsam erkläre, auch unter Einbezug von Absatz 4, den Sie auf Seite 17 der Fahne finden, und dass wir nachher getrennt über den neu beantragten Absatz 5 diskutieren.
Worum geht es? Es geht um die Frage, welche Leistungen von dieser Hilfe und Betreuung zuhause umfasst sein sollen. Unbestritten sind diejenigen Leistungen, die in der linken Spalte unter den Buchstaben a bis d aufgeführt sind: Notrufsysteme, Hilfe im Haushalt, Mahlzeitenangebote, Begleit- und Fahrdienste. Das sind unbestrittenermassen Leistungen, die es für ein gutes Wohnen zuhause braucht. Umstritten ist die Frage, ob es nicht noch etwas Zusätzliches braucht, also sogenannte psychosoziale Leistungen oder das, was unter den Begriff der Alltagsunterstützung fällt. Am Schluss war in der Kommission unbestritten, dass es das braucht. Die Frage war nur, wie das zu lösen sei. In der Anhörung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren durch die nationalrätliche Kommission haben diese dringend vorgeschlagen, auch eine psychosoziale Leistung einzubeziehen. Und zwar geht es hier nicht so sehr um Menschen, die körperliche Gebrechen haben, sondern um ältere Menschen, die entweder psychische Defekte haben oder sich in einer mehr oder weniger starken Demenz befinden.
Wie soll das gelöst werden? Sie sehen auf dieser verwirrlichen Fahne mehrere Konzepte. Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgesehen, nur die Buchstaben a bis d einzufügen und über psychosoziale Leistungen nichts zu sagen. Der Nationalrat nahm dann die bundesrätliche Lösung mit den vier Buchstaben, fügte aber im Ingress von Absatz 1 eine allgemeine - in der Kommission wurde gesagt: eine deklaratorische - Bestimmung ein, wonach die Buchstaben a bis d auch zur Förderung der Selbstständigkeit im Alltag, zur gesellschaftlichen Teilhabe bestimmt sein sollen. Der Nationalrat fügte das Wort "insbesondere" hinzu, sagte also, die Leistungen gemäss den Buchstaben a bis d seien nicht abschliessend. Der Bundesrat wollte hingegen eine abschliessende Regelung.
Die Minderheit Ihrer Kommission war der Meinung, man solle dem Bundesrat folgen. Das ist die Regelung, die ich vorhin beschrieben habe. Die Mehrheit war zwar auch der Meinung, dass man grundsätzlich dem Bundesrat folgen sollte. Die Mehrheit war aber nicht der Meinung, dass man die Alltagsgestaltung nicht regeln soll. Sie beantragt, in der zweiten Abstimmung, die wir jetzt dann machen, die Regelung durch einen Buchstaben e zu ergänzen, der eine Förderung der Alltagsgestaltung beinhaltet.
Was bedeutet diese Förderung der Alltagsgestaltung, die in der Bundesratslösung nicht inbegriffen ist? Die Kommission stellt sich darunter Leistungen vor, die speziell auf psychisch beeinträchtigte oder demente Menschen zugeschnitten sind und die dabei helfen sollen, dass ein solch beeinträchtigter Mensch auch im Alter zuhause bleiben kann. Das muss also nicht eine Haushaltstätigkeit oder ein Mahlzeitenangebot sein. Genannt worden sind etwa gemeinsame Gartenarbeiten, ein gemeinsamer Spaziergang mit den betroffenen Menschen oder vielleicht auch das Vorlesen eines Buches. Es sind Tätigkeiten auf dieser Qualitätsebene, die die Mehrheit mit dem neuen Buchstaben e einbeziehen möchte.
Dem Nationalrat ist die Mehrheit in dem Sinne gefolgt, als sie sagt: Jawohl, der Auflistungskatalog des Bundesrates soll, auch wenn wir ihn jetzt mit einem Buchstaben e ergänzen, nicht abschliessend sein, sondern das Wort "insbesondere" soll eingefügt werden. Das sehen Sie in der ersten Gegenüberstellung der Mehrheits- und Minderheitsanträge.
Die Kommission war sich ferner in einem weiteren Punkt einig, das muss ich auch noch sagen. Schauen Sie sich Artikel 14a Absatz 4 an: Der Bundesrat wollte ursprünglich, dass die Kantone verpflichtet werden, einen Pauschalbetrag festzulegen. Der Nationalrat hat beschlossen, den Kantonen zu ermöglichen, auch mehrere Pauschalen festzulegen, wenn sie das wollen, also Leistungspauschalen für verschiedene Kategorien festzulegen. Die Mehrheit bzw. die einstimmige Kommission ist dieser Lösung bei Absatz 4 gefolgt. Es wird also mehrere Pauschalen geben, aber darüber müssen wir heute nicht mehr abstimmen.
Jetzt komme ich zurück zu den Fragen, über die wir abstimmen müssen. Bei der Frage, ob eine abschliessende Liste vorgesehen wird oder ob der Text mit dem Wort "insbesondere" ergänzt werden soll, beantragt Ihnen die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen, "insbesondere" einzufügen und nicht dem Bundesrat zu folgen. Darum geht es in der ersten Abstimmung, die wir gleich haben werden; hier gibt es eine Minderheit.
Bei der zweiten Abstimmung geht es um die Frage: Soll der Katalog, wenn wir einen solchen im abschliessenden Sinne und ohne die deklaratorische Ingressbestimmung mit dem Wort "insbesondere" gemäss Nationalrat beschliessen, um einen fünften Tatbestand, die Förderung der Alltagsgestaltung und der sozialen Teilhabe, ergänzt werden? Ihre Kommission beantragt Ihnen diese Ergänzung mit 7 zu 6 Stimmen, und auch hier gibt es eine Minderheit.