Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-06-04
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-06-04
Wortprotokoll
Die Vorlage setzt eine Motion der WAK-N um, die eine verlängerte Verlustverrechnung fordert. Es geht um die Motion 21.3001, die vom Parlament vor drei Jahren angenommen wurde. Man stand damals unter dem Eindruck der Corona-Pandemie und wollte mit der Motion vor allem jenen Unternehmen unter die Arme greifen, die auf Bürgschaftskredite angewiesen waren und deren Erholung möglicherweise länger dauern würde.
Der Bundesrat ist nicht grundsätzlich gegen eine Ausdehnung der Verlustverrechnung. Trotzdem beantragte er damals die Ablehnung der Motion, weil sie aus seiner Sicht zu eng formuliert war und keinen Spielraum bei der Umsetzung liess. Der Bundesrat ist nun konsequenterweise auch gegen diese Vorlage. Er ist weiterhin der Ansicht, dass das Anliegen besser umgesetzt werden könnte. Zudem ist es kein prioritäres Geschäft, und die Mindereinnahmen sind nicht gegenfinanziert.
Ich erläutere kurz die Vorlage. Sie sieht vor, dass die verrechenbaren Verluste bei juristischen Personen neu vom Jahresgewinn der folgenden zehn statt wie bisher der folgenden sieben Geschäftsjahre abgezogen werden können. Zudem sollen Neuverluste ausländischer Betriebsstätten von schweizerischen Unternehmen bei der direkten Bundessteuer angerechnet werden können. Der Bundesrat anerkennt, dass die Möglichkeit einer verlängerten Verlustverrechnung die Unternehmen beim Wiederaufbau des Geschäftes unterstützen könnte, sobald sie wieder Gewinne generieren. Von der Massnahme dürften zudem neu gegründete Unternehmen profitieren, die eine längere Aufbauphase verzeichnen.
In der Vernehmlassung haben sich rund zwei Drittel der Kantone und die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren gegen die Vorlage ausgesprochen. Zu den Fragen über die finanziellen Auswirkungen der Massnahme, die den Kantonen in der Vernehmlassung gestellt wurden, gab die Mehrheit der Kantone an, dass sie die Mindereinnahmen nicht berechnen können und auch keine Datengrundlagen haben, um die Auswirkungen der Vorlage zu schätzen. Einige Kantone gaben immerhin an, dass sie nur von geringeren Einnahmenausfällen ausgehen würden.
Bereits in der Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III im Jahr 2014 hatte der Bundesrat eine Reform der Verlustverrechnung vorgeschlagen. Die damalige Massnahme beinhaltete eine zeitlich unbeschränkte Verlustverrechnung, dies jedoch in Verbindung mit einer [PAGE 808] Mindestbesteuerung des Jahresgewinns. Das ist übrigens auch der internationale Standard. Verschiedene Länder wurden hier als Beispiele zitiert: Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich. Der Standard ist, dass die Verlustverrechnung unbefristet ist und dass es eine Mindestbesteuerung gibt. Weil sich damals aber die Kantone und die Mehrheit der Parteien und Verbände gegen diese Massnahmen aussprachen, verfolgte der Bundesrat die Reform der Verlustverrechnung nicht weiter.
Zusammengefasst anerkennt der Bundesrat im Grundsatz das Anliegen der Motion, erachtet die Vorlage aber nicht als dringlich und prioritär, wie auch Ihre Finanzkommission, und bittet Sie deshalb, auf die Vorlage nicht einzutreten.