Ogi Adolf · Bundesrat · 1999-12-13
Ogi Adolf · Bundesrat · Bern · 1999-12-13
Wortprotokoll
Verschiedene Kantone wollen aus Spargründen den Sportunterricht an den Volks- und Mittelschulen von drei auf zwei Stunden pro Woche reduzieren und den Berufsschulsport nur noch auf freiwilliger Basis durchführen. Der Bundesrat nimmt dazu wie folgt Stellung:
1. Das Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport aus dem Jahre 1972 sowie die bundesrätliche Verordnung halten das Schulturnobligatorium klar fest.
2. Aus gesundheitspolitischen Aspekten sind Bewegung und Sport lebensnotwendig. Das Herz-Kreislauf-System benötigt regelmässig eine angepasste Belastung; auch die Körperhaltung unserer Jugendlichen verlangt fachkundiges Training. Richtiger Sport ist beste und kostengünstigste Prävention und dient der sozialen Integration. Wer hier Abstriche macht, handelt kurzsichtig und verschuldet sich bei der nächsten Generation. Bewegung und Sport sind langfristige Investitionen.
3. Der Bundesrat hat mit der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) Verhandlungen aufgenommen, um in den Volks- und Mittelschulen eine gewisse Flexibilität bei der Stundenplangestaltung zu schaffen. Vielleicht müssen auch zweckmässigere Formen des Sportunterrichtes an der Schule gefunden werden.
Flexibilität, Herr Schenk, heisst aber nicht Abbau. Am wöchentlichen Turnstundendurchschnitt von drei Stunden sollte auch aus der Sicht der EDK festgehalten werden. Auch soll am Obligatorium des Berufsschulsportes nicht gerüttelt werden. Gerade für den Sportunterricht gilt die Regel, dass Sport besonders wichtig ist für diejenigen, die sonst keinen Sport treiben.
Für den Bundesrat gilt deshalb: Flexibilität ja, Abbau nein.