Schaffner Barbara · Nationalrat · 2025-06-04
Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-06-04
Wortprotokoll
Die 13.[NB]AHV-Rente, die Aufstockung bei der Armee, rasch noch eine zusätzliche Milliarde für Munition, ein Milliardenloch beim Bahnausbau: Der Finanzbedarf des Bundes wächst, getrieben von der sicherheitspolitischen Lage, der Demografie, aber auch von unseren Wünschen und Bestellungen. Der Versuch, Mehrausgaben anderswo zu kompensieren, läuft zwar noch, aber von allen Seiten regt sich starker Widerstand. Wie sich in der Frühjahrssession bei der Abstimmung über meine parlamentarische Initiative gezeigt hat, ist dieser Rat auch nicht bereit, bei indirekten Subventionen in Form von Steuererleichterungen genauer hinzuschauen. Der konkrete Vorschlag, den Sondersteuersatz für den Tourismus aufzuheben, hatte in der Sondersession ebenfalls keine Chance.
Wenn die Versuche, Kosten einzusparen, zu scheitern drohen - und daran haben wir alle einen kleineren oder grösseren Anteil -, dann ist es unsere Pflicht, auch die Seite der Einnahmen genauer anzuschauen, um die Waage in der Balance zu halten. Da bin ich mit Franziska Ryser einig. Im Gegensatz zu ihr habe ich aber die Form eines Postulates gewählt, weil es mir nicht oder noch nicht um die Einführung einer neuen Steuer geht. Mir geht es um eine Wennschon-dennschon-Diskussion, also um einen Vergleich mit anderen Steuern, in diesem Fall insbesondere mit der Erbschaftssteuer.
In der Diskussion um die Erbschaftssteuer kommen jeweils verschiedene Argumente zum Tragen. Die Problematik der Weitergabe von Sachwerten, insbesondere von KMU und grösseren Unternehmungen im Familienbesitz, ist aus meiner Sicht ein guter Grund, die Erbschaftssteuer abzulehnen. Wir schwächen und gefährden sonst viele familiengeführte Unternehmen in unserem Land; darüber haben wir im Rahmen der Erbschaftssteuer-Initiative der Juso ja schon breit diskutiert.
Auch auf kantonaler Ebene gibt es immer wieder Diskussionen über die Erbschaftssteuer. Dort ist die Vermögenssteuer, die die Kantone einziehen, ein oft gehörtes Argument gegen die Erbschaftssteuer. Es kann ja nicht sein, dass das Vermögen jedes Jahr und dann noch einmal beim Erbgang besteuert wird. Diesem Argument kann ich voll zustimmen, es gilt aber eben nur auf Kantons- und nicht auf Bundesebene.
Analog zu einer Erbschaftssteuer belastet eine Vermögenssteuer wohlhabende Personen stärker als weniger wohlhabende. Beide Steuern belasten Wohlhabende stärker als beispielsweise ein Eingriff bei der Mehrwertsteuer. Das ist richtig so und entspricht unserem Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Durch eine moderate jährliche Belastung kommt es bei der Vermögenssteuer aber zu keinen Sprungkosten und noch viel weniger zur erwähnten Problematik bei der Weitergabe von Geschäften oder einem Hof. Unter "moderat" stelle ich mir einen Steuersatz im tiefen einstelligen Promillebereich vor. Ein solcher Wert wäre geringer als die Differenz zwischen den Vermögenssteuersätzen der Kantone.
Der Bundesrat schreibt, er habe die Vermögenssteuer im Rahmen des Postulates Derder 17.4292 schon einmal untersucht. In diesem Postulat ging es aber darum, Alternativen zur Vermögens- und zur Kapitalsteuer aufzuzeigen. Zudem lag ein Fokus auf der Kapitalsteuer für Unternehmen, die ich [PAGE 814] im Rahmen meines Postulates nicht anspreche. Im Bericht in Erfüllung des Postulates Derder kam der Bundesrat zum Schluss, dass die Vermögenssteuer der Kantone beizubehalten sei; er argumentierte, dass mögliche Gegenfinanzierungen bei einer Abschaffung nicht überzeugen. Man kann die Schlussfolgerung auch umdrehen und sagen: Wenn die Vermögenssteuer im Vergleich zu anderen Steuern eben auch Vorteile aufweist und man sie nicht abschaffen will, dann könnten ihre Vorteile auch auf Bundesebene greifen.
Genau darum geht es mir: Es geht mir darum, die Vor- und Nachteile einer Vermögenssteuer für natürliche Personen im Vergleich zu einer Erbschaftssteuer und gegebenenfalls anderen Steuern aufzuzeigen. Natürlich begrüsse ich es, dass der Bundesrat eine solche Auslegeordnung auch im Rahmen der Postulate Walti Beat 23.3752 und Gössi 23.3753 machen will. Allerdings liegt der Schwerpunkt dieser beiden Postulate auf der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz, daher bezweifle ich, dass dort eine Auslegeordnung zu neuen respektive erweiterten Steuern gemacht wird.
Wenn Sie das dennoch machen, Frau Bundespräsidentin, dann würde mich das sehr freuen, obwohl mein Postulat hier wahrscheinlich einen schweren Stand haben wird, da viele Parlamentsmitglieder meinen, das Resultat einer solchen Auslegeordnung schon zu kennen.