preparatory:AB 357187
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-06-04
Wortprotokoll
Ich vertrete die Minderheit Bertschy und spreche auch gleich für die Grünliberale Fraktion. Ich beantrage im Namen der Minderheit Bertschy die Rückweisung dieser Vorlage, dies mit dem Auftrag, den Entwurf dahin gehend zu erweitern, dass die sozialversicherungsrechtliche Sonderstellung der mitarbeitenden Ehegattinnen und Ehegatten in der Landwirtschaft aufgehoben wird und der Sozialversicherungsschutz für die Ehegattinnen und Ehegatten namentlich bei der beruflichen Vorsorge, bei der Arbeitslosenversicherung und bei der Unfallversicherung hergestellt wird.
Dies ist nötig, weil das Ziel der Motion 19.3445, "Angemessene Entschädigung von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall", mit dem Entwurf des Bundesrates in zentraler Weise nicht umgesetzt wird. Die Motion verlangte nichts weniger als Gerechtigkeit für jene in der Landwirtschaft tätigen Personen, die oft seit Jahren oder gar Jahrzehnten im Familienbetrieb mitarbeiten, meistens Frauen, und dann bei einer Trennung vor dem Nichts stehen. Es geht dabei nicht um privilegierte Sonderrechte, sondern um einen grundlegenden Anspruch auf Anerkennung von Arbeit, auf soziale Sicherheit und einen Anspruch darauf, im Fall einer Scheidung nicht mit leeren Händen dazustehen.
Noch immer arbeiten Zehntausende Frauen auf Landwirtschaftsbetrieben mit, und dies ohne Lohn, ohne Sozialversicherungsschutz, ohne eigene berufliche Altersvorsorge. Ein Drittel der Bäuerinnen erhält keinen Lohn. Sie haben meist auch kein Miteigentum am Betrieb, und bei einer Scheidung wird allfälliges Eigentum oder die Errungenschaft zu einem tieferen Ertragswert als dem Verkehrswert bewertet. Wenn sie vor einer Scheidung stehen, fehlt ihnen schlicht die wirtschaftliche Unabhängigkeit, um diesen Schritt überhaupt wagen zu können.
Was schlägt nun der Bundesrat vor? Er schlägt eine Branchenlösung mit einer Beratung und anschliessender Selbstdeklaration für jene vor, die Strukturverbesserungsbeiträge beantragen. Das heisst konkret: Die betroffenen Frauen sollen eine Beratung erhalten und dann unterschreiben, dass sie auf Sozialversicherungsschutz verzichten. Das reicht dann als Nachweis, dass sie informiert wurden. Oder etwas zynisch formuliert: Die Frau bestätigt künftig selbst, dass sie keinen Anspruch auf soziale Sicherheit und Absicherung hat.
Das ist keine echte Umsetzung der Motion, das ist eine Alibiübung. Nicht einmal der Kern der Motion, nämlich die finanzielle Entschädigung im Scheidungsfall, wird erreicht. Die Vorlage spricht lieber über den administrativen Mehraufwand für Gesuchstellende oder über die Folgen für das Berggebiet, über die Altersarmut, fehlenden Lohn und systematische Schlechterstellung. Der Bundesrat betont in der Botschaft seitenlang die möglichen Belastungen für die Branche, verliert aber kein Wort über die 45[NB]000 Frauen, die betroffen sind. Es gibt keine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Lebensrealität dieser Menschen, keine Priorität für soziale Gerechtigkeit. Ja, der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband unterstützt die Vorlage. Das ist verständlich, denn viele Betroffene nehmen lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Aber das kann nicht unser gesetzgeberischer Anspruch sein.
Was es stattdessen braucht, ist ein Abbau von Sonderregelungen, die nur für die Landwirtschaft gelten, nicht gesetzlich verankert, sondern auf Verordnungsebene. Sie führen bisher dazu, dass mitarbeitende Ehepartnerinnen keine automatische berufliche Altersvorsorge, keine Unfallversicherung und keine Arbeitslosenversicherung erhalten, selbst wenn sie einen Lohn beziehen. All das ist nur so, weil sie in der Landwirtschaft arbeiten und mit dem eigenen Ehemann über die ganze Sache verhandeln müssen. Eine echte Umsetzung der Motion würde einen Sozialversicherungsschutz für alle, die mitarbeiten, bedeuten, wie das in jedem anderen Wirtschaftszweig auch der Fall ist. Das ist die beste Absicherung im Scheidungsfall. Das ist auch im Interesse des Staates, der sonst in einem solchen Fall mit Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe einspringen muss. Weil genau das mit dieser Vorlage erreicht wird, stellen wir den Rückweisungsantrag und beantragen, eine Umsetzung zu erarbeiten, die echte gesetzliche Grundlagen schafft, um die erwähnten Sonderregelungen aufzuheben und parallel dazu einen Schutz für Betroffene zu schaffen. Der Staat darf nicht tatenlos zuschauen, wenn Menschen, meist Frauen, nach jahrzehntelanger Arbeit sozial ungeschützt zurückgelassen werden.
Ich bitte Sie um Unterstützung für diesen Rückweisungsantrag.