Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-05
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-05
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat die unbeschränkte Vergabe von Zusatzkonzessionen, abweichend zum Beschluss Ihres Rates, auf die Wasserkraftprojekte gemäss Stromversorgungsgesetz, also auf die immer diskutierten sechzehn Projekte, eingeschränkt. Die vom Nationalrat beschlossene Regelung hat eine gewisse Logik in diesem Gesetz, da wir alles daransetzen, dass diese sechzehn Projekte umgesetzt werden. Es ist grundsätzlich wichtig, dass diese Regelung eingefügt wurde - dafür möchte ich auch der Kommission danken -, damit am Schluss nicht aus formalen Gründen ein komplett neues Verfahren angegangen werden muss, beispielsweise mit einer Konzessionierung der gesamten Anlage.
Gemäss dem Antrag der Mehrheit soll die unbeschränkte Vergabe von Zusatzkonzessionen auf alle Projekte von nationalem Interesse ausgeweitet werden. Umgekehrt könnte daraus geschlossen werden, dass dieses Instrument für Projekte unter der Schwelle des nationalen Interesses nicht zur Anwendung kommen soll. Ich bin der Meinung, dass man, falls Sie der Mehrheit zustimmen, klar sagen müsste, dass dies nicht Ihrer Haltung entspricht. Das wäre aber nicht logisch, da solche Projekte in der Regel mit kleineren Anpassungen oder Auswirkungen verbunden sind und damit auch unbestrittener sein dürften.
Aufgrund dieser Unsicherheit bin ich hier für die Minderheit, aber ich würde ganz klar auch diese Interpretation machen - ich habe das jetzt zu Protokoll gegeben -, dass es unter der Schwelle auch kleinere Anpassungen gibt, die selbstverständlich nicht einer Gesamtkonzessionierung bedürften.
Die vom Nationalrat beschlossene Regelung sieht zudem vor, dass allfällige neue Schwall-und-Sunk-Auswirkungen bei Stromversorgungsprojekten mit einer Zusatzkonzession bewilligt werden und bei der Sanierung der bestehenden Anlage angeschaut werden müssen. In der Formulierung, die Ihnen von der Kommissionsmehrheit beantragt wird, wird diese Bestimmung auf alle Projekte von nationalem Interesse ausgedehnt. Das ist aber in vielen Fällen so nicht notwendig. Es ist so, dass wir in den grossen Einzugsgebieten von Graubünden und Wallis beim Thema Schwall und Sunk in Bezug auf die Sanierungsfrist 2030 vor grossen Herausforderungen stehen. Es ist auch absehbar, dass wir das so nicht schaffen werden. Der Nationalrat wollte hier verhindern, dass damit die Speicherprojekte gemäss Stromversorgungsgesetz blockiert werden könnten, was auch richtig ist. Natürlich würde diese Regelung auch anderen Projekten im Wallis oder Graubünden helfen, aber sie würde auch für einfachere Einzugsgebiete Anwendung finden, wo eine Sanierung spätestens mit einem Erweiterungsprojekt erfolgen kann und erfolgen sollte.
Deshalb tendiere ich hier zur Minderheit. Sie spüren aber mein Herzblut. Wichtig ist eben, dass die Mehrheit dann auch richtig interpretiert würde, wie ich das in meinem Votum jetzt dargelegt habe.