Rieder Beat · Ständerat · 2025-06-05
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-05
Wortprotokoll
Ich frage mich nur, wann der Bundesrat effektiv glaubt, dass er die Nagelprobe bestanden hat, und wann diese Werke umgesetzt werden - wahrscheinlich 2050.
Wir kommen zu Artikel 9a Absatz 3bis. Hier geht es um das Verbandsbeschwerderecht. Es geht um die Verbandsbeschwerde bei Wasserkraftwerken nach Artikel 9a Absatz 3 und Anhang 2 des Gesetzes, mit anderen Worten um die sechzehn Kraftwerke, die es vom runden Tisch des Bundesrates mit den Umweltverbänden und den Projektanten bis in das Parlament schafften und nachher im Rahmen des Mantelerlasses vom Volk akzeptiert wurden. Sie sehen auf der Fahne, dass die Mehrheit das Beschwerderecht der Umweltverbände bei diesen sechzehn Wasserkraftwerken - und ich betone: nur bei diesen Kraftwerken - ausschliessen will. Die betroffenen Organisationen werden einzig periodisch über den Projektstand informiert und haben ein Anhörungsrecht im Rahmen der Genehmigungsentscheide. Eine Minderheit möchte das Beschwerderecht auf drei legitimierte Organisationen, die gemeinsam Beschwerde erheben müssen, limitieren. Nach Ansicht der Mehrheit rechtfertigt es sich in Anbetracht der zeitlichen Dringlichkeit und des Volksentscheids über den Mantelerlass, auf das Beschwerderecht bei diesen sechzehn von Volk und Ständen bereits gutgeheissenen Grosswasserkraftwerken zu verzichten.
Die Umweltverbände legten zusammen mit den Projektanten für das im letzten Jahr verabschiedete Energiegesetz eine Basis und einigten sich im Rahmen des runden Tischs auf schlussendlich 15 von ursprünglich 35 Grosswasserkraftwerken. Das Parlament fügte dann noch das Kraftwerk Chlus hinzu. Obwohl man über die demokratische Legitimation des runden Tischs geteilter Ansicht sein kann, einigten sich das Parlament und das Volk in diesem Punkt schlussendlich und verabschiedeten die Beschleunigung des Baus der sechzehn Kraftwerke. Es ist nicht so, dass im Rahmen dieser Diskussion einzig der Name und der Standort der Kraftwerke relevant gewesen waren, sondern bereits damals musste, gestützt auf das produzierte Volumen, eine Vorauswahl getroffen werden. Damit die 2 Terawattstunden Strom effektiv auch produziert und geliefert werden können, mussten sich die Umweltverbände, aber auch alle anderen Beteiligten das ungefähre Ausmass der zu realisierenden Projekte vor Augen führen. In einer Liste waren fein säuberlich die Gesamtproduktion und die Produktion im Winterhalbjahr aufgelistet. Das [PAGE 450] ist diese Liste hier, (Der Redner zeigt ein Dokument) mit allen Details der einzelnen Projekte. Ich werde nachher für das Projekt Gorner exemplarisch aufzeigen, was die Umweltverbände wussten. Bei anderen Projekten war aufgrund der Ortsgegebenheiten klar, welche Stauvolumen zur Produktion der Energieeinheiten gebraucht werden. Nachträglich zu behaupten, man habe sich hier alle Rechte vorbehalten, um gegen die effektive Bauausführung erneut Beschwerde einzureichen, käme einer Verschaukelung des Parlamentes und der Bevölkerung gleich.
Die sechzehn Projekte sind eine der drei tragenden Säulen für die Erreichung der Ziele des Mantelerlasses. Fällt diese Säule weg, ist eine Energiewende im Sinne des bisher in unserem Parlament Entschiedenen unrealistisch und eine darauf basierende Gesetzgebung unglaubwürdig. Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit muss davon ausgegangen werden, dass bei der Aufrechterhaltung des Beschwerderechts der zeitliche Rahmen zur Realisierung dieser Projekte bis 2035 nicht eingehalten werden kann und daher auch die Ziele des Mantelerlasses verfehlt werden.
Die Minderheit möchte die Beschwerderechte nur zulassen, wenn drei legitimierte Organisationen gemeinsam Beschwerde erheben. Wie es ein Mitglied der Mehrheit in der UREK-S treffend formulierte: Dieser Antrag will offensichtlich das Parlament für dumm verkaufen. Selbstverständlich würden sich die potenziellen Beschwerdeorganisationen absprechen und sich gegenseitig die notwendigen Unterschriften für die Beschwerde gewähren. Man würde geradezu ein Kartell an Umweltverbänden aufbauen und die Macht dieser Verbände gegenüber anderen Verbänden noch stärken. Es ist heute bei Grossprojekten notorisch, dass sich die Beschwerdeführer für Sammelbeschwerden zusammentun oder gleichlautende Beschwerden einreichen. Das Gleiche würde mit grösster Wahrscheinlichkeit auch bei missliebigen Kraftwerken vom runden Tisch passieren.
Aus meiner Sicht muss das Parlament hier entscheiden, ob es, wie Kollege Würth es gesagt hat, ein Placebo-Gesetz verabschieden will, das zeitlich die Ausbaugarantie nicht einhalten kann, oder erstmals in der Gesetzgebung - ich betone: erstmals - der Grundlagengesetzgebung folgerichtig auch[NB]eine[NB]Umsetzungsgesetzgebung folgen lässt. Sollte dies misslingen, sehe ich schwarz für die vom Volk in den Jahren 2016 und 2017 verabschiedete Energiewende.
Wir versuchten, mit den Umweltverbänden an der Sitzung der UREK-S am 2.[NB]Mai Kompromisse zu finden. Es war nicht möglich. Es gäbe selbstverständlich, und das sage ich hier in aller Offenheit, einen möglichen Kompromiss. Man könnte den Ausschluss des Verbandsbeschwerderechts auf die drei grössten Kraftwerke Trift, Gorner und Grimsel einschränken. Das sind 1,3 Terawattstunden Strom, die wir von der Grosswasserkraft brauchen. Aber es gibt keine Anzeichen für einen Kompromiss. Daher ist die Mehrheit der Meinung, dass wir nun beschleunigen und damit ein kräftiges Zeichen setzen müssen. Dieser Ausschluss des Verbandsbeschwerderechts würde jahrelange Prozedere unnötig machen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen. Die Minderheit wird durch Frau Graf vertreten.