preparatory:AB 357530
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2025-06-10
Wortprotokoll
Familienzulagen und mögliche künftige Betreuungszulagen sind zu unterscheiden. Familienzulagen sind auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu gewähren, deren Kinder in der EU wohnen, wenn die Schweiz zuständiger Staat ist. Dies gilt seit Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens der Schweiz mit der EU im Jahre 2002. Die in der Vorlage 21.403 vorgesehene Betreuungszulage ist ebenfalls als Familienzulage im Sinne des Freizügigkeitsabkommens zu betrachten. Sie wäre daher auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu gewähren, deren Kinder in der EU betreut werden. Heute werden jedoch noch keine Leistungen des Bundes für Betreuungskosten in die EU exportiert.