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preparatory:AB 357547

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2025-06-10

Wortprotokoll

[PAGE 883] Die hier genannten 66 Millionen Franken stellen keine zusätzlichen Mittel dar, sondern entsprechen den bereits vorgesehenen freiwilligen Beiträgen an die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die durch die DEZA bezahlt werden, vorbehältlich der üblichen Genehmigungsverfahren oder Budgetkürzungen. Diese Beiträge stammen aus dem Budget der internationalen Zusammenarbeit (IZA) und sind in der Staatsrechnung unter den Positionen "Entwicklungszusammenarbeit (bilateral)", "Beiträge an multilaterale Organisationen" sowie "Humanitäre Aktionen" subsumiert.

Die freiwilligen Beiträge und die Projektbeiträge der DEZA an die WHO werden stets vertraglich geregelt; das gilt einerseits für die freiwilligen Beiträge zum Arbeitsprogramm der WHO, andererseits für Projektbeiträge wie zum Beispiel im Bereich der psychischen Gesundheit. Die WHO verpflichtet sich in diesen Vereinbarungen, die Mittel gemäss den vereinbarten Zielen zu verwenden sowie Ergebnis- und Finanzberichte vorzulegen. Die DEZA verfügt über verschiedene Instrumente, um die Mittelverwendung zu kontrollieren.

Die WHO setzt sich seit über 75 Jahren dafür ein, die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen weltweit zu stärken. Dank der WHO-Mitgliedschaft hat die Schweiz Zugang zu international vergleichbaren Gesundheitsdaten und Forschungsergebnissen, die für die Entwicklung unserer Gesundheitspolitik relevant sind. Die Schweiz trägt diese Arbeit als Gründungsmitglied und Gaststaat der WHO mit, im Interesse ihrer eigenen Bevölkerung.