Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-06-10
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-06-10
Wortprotokoll
Wir haben hier eine Vorlage, die aus zwei Teilen besteht. Einerseits geht es [PAGE 481] um die Änderung des Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten, den die Schweiz seit 2017 umsetzt. Das ist also nichts Neues. Hier geht es um ein Update dieses Standards. Andererseits geht es um einen neuen Standard für den AIA über Kryptowerte. Beide Standards sollen per 1.[NB]Januar 2026 umgesetzt werden, damit dann 2027 ein erster Datenaustausch auf Grundlage dieser Regelwerke stattfinden kann. Das entspricht dem Zeitplan, der international vereinbart wurde. Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs zwischen den Standards soll deren nationale Umsetzung im gleichen Umsetzungserlass geregelt werden, eben im Bundesgesetz über den internationalen AIA in Steuersachen. Deshalb und weil die Umsetzung beider Standards dem gleichen internationalen Zeitplan folgt, wurden beide Standards in eine Vorlage gefasst.
Konkret geht es bei dieser Vorlage um die Schaffung der völkerrechtlichen und innerstaatlichen Rechtsgrundlagen, die es braucht, damit die Schweiz an beiden Formen des AIA teilnehmen kann. Die Frage, mit welchen Staaten die Schweiz diese Regelwerke umsetzt - die sogenannten Partnerstaaten der Schweiz -, ist nicht Gegenstand dieser Vorlage. Das wird separat geregelt. Sie haben vielleicht die Medienmitteilung des Bundesrates von letztem Freitag, 6.[NB]Juni, gesehen. Der Bundesrat hat da die Botschaft zur Genehmigung der Liste der 74 Partnerstaaten für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte verabschiedet. Dort werden alle relevanten Staaten aufgelistet. Dazu gehören die EU-Mitgliedstaaten, dann auch das Vereinigte Königreich und die meisten G-20-Staaten mit Ausnahme der USA, die ja jeweils bilaterale Abkommen abschliessen. China und auch Saudi-Arabien sind nicht dabei. Der Bundesrat soll vor dem eigentlichen Austausch von Daten über Kryptowerte nochmals prüfen, ob die Partnerstaaten, mit denen der AIA bereits aktiviert ist, die Voraussetzung für diesen Standard auch weiterhin erfüllen. Diese Vorlage mit der Liste der Partnerstaaten kommt noch.
Ich komme jetzt zum ersten Teil, zur Änderung des Standards für den AIA über Finanzkonten. Der Standard für den AIA über Finanzkonten wurde vom OECD-Rat im Jahr 2014 verabschiedet. Die Schweiz setzt diesen Standard seit 2017 mit mittlerweile über hundert Partnerstaaten um. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die die OECD, der Finanzsektor und die Steuerbehörden weltweit mit diesem AIA gemacht haben, wurden punktuelle Änderungen vorgenommen und im Juni 2023 vom OECD-Rat verabschiedet. Es handelt sich um ein vorwiegend technisches Update des bestehenden Regelwerks. Namentlich wurden gewisse Meldepflichten erweitert und die Behandlung von gemeinnützigen Einrichtungen, E-Geld- und Kapitaleinzahlungskonten im Sinne der Schweiz geklärt. Die Grundzüge des Standards, also der eigentliche AIA, bleiben unverändert.
Da es sich beim OECD-Standard für den AIA über Finanzkonten um einen globalen Mindeststandard handelt, ist diese Aktualisierung von allen Staaten, die den AIA über Finanzkonten umsetzen oder sich zu dessen Umsetzung bekannt haben, nachzuvollziehen. Zur internationalen Umsetzung wurde ein Addendum, ein Zusatzprotokoll zur multilateralen Vereinbarung der OECD zur Umsetzung des AIA über Finanzkonten, verabschiedet. Dieses Zusatzprotokoll tritt automatisch zwischen allen AIA-Partnerstaaten in Kraft,[NB]die[NB]untereinander[NB]den AIA über Finanzkonten aktiviert haben und die Änderung des Standards im nationalen Recht umsetzen.
Einzige Ausnahme ist das bilaterale AIA-Abkommen mit der EU, das eine Revision erfordert, damit die Änderung des OECD-Standards auch zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten in Kraft tritt. Die Revision des Abkommens ist Gegenstand einer separaten Vorlage. Wenn Sie jetzt nicht auf diese Vorlage eintreten würden, hätte das auch Konsequenzen für das Abkommen, das wir mit der EU abgeschlossen haben. Dort haben wir argumentiert, dass wir unter einem gewissen Zeitdruck stehen - das ist auch richtig. Ich muss Ihnen sagen: Die Verhandlungen mit der EU sind in der Zwischenzeit abgeschlossen, aber sie waren sehr schwierig. Es hat insbesondere ein Störmanöver gegeben. Bei dieser AIA-Verhandlung hat die EU die Vollstreckungshilfe thematisiert. Wir haben mit der EU eine begrenzte Vollstreckungshilfe vereinbaren können.
Ich muss Ihnen sagen: Bei der OECD-Mindestbesteuerung stand im letzten Dezember der sogenannte Qualified Status der Schweiz - also die Frage, ob wir uns für diesen Mindeststandard qualifizieren - aufgrund dieses Abkommens und dieser Verhandlungen mit der EU auf der Kippe. Was hätte es bedeutet, wenn dieser Status gekippt wäre? Es hätte bedeutet, dass die OECD-Mindestbesteuerung, so wie wir sie beschlossen haben und wie sie auch das Volk beschlossen hat, nicht anerkannt worden wäre. Dann hätte das Ausland in der Schweiz Steuersubstrat abschöpfen können. Das konnten wir mit der EU wegverhandeln, sie war dann mit der Vollstreckungshilfe einverstanden. Ich sage Ihnen einfach, das Ganze ist etwas komplexer, als es auf den ersten Blick aussieht, und hätte dazu führen können, dass wir bestraft worden wären. Wenn Sie nun nicht eintreten und das nicht umsetzen, dann haben wir insbesondere mit der EU weitere Probleme, auch in Hinblick auf die OECD-Mindestbesteuerung, weil hier sozusagen zwei Dinge miteinander vermischt wurden - nicht wir haben sie vermischt, aber die EU hat sie vermischt. Es wäre wirklich zum Nachteil der Schweiz gewesen, wenn wir keine Lösung gefunden hätten. Noch einmal: Es hätte OECD-Steuersubstrat abgeschöpft werden können.
Bisher haben 85 Staaten bekannt gegeben, dass sie die Änderung per 1.[NB]Januar 2026 umsetzen; bis Ende Jahr können noch weitere Staaten hinzukommen. Damit ist eine Mehrheit der Staaten bereit, diese Änderung gemäss vereinbartem Zeitplan umzusetzen. Es sind insbesondere Entwicklungsländer, die diese Umsetzung nicht machen, weil sie einfach noch nicht bereit sind und weil sie auch den AIA über Finanzkonten überhaupt erstmals umsetzen werden und damit noch nicht beim Update sind.
Zur Umsetzung des Standards für den AIA über Kryptowerte: Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Kryptowerten, also beispielsweise des Bitcoins, haben die OECD-Staaten beschlossen, den AIA auf Kryptowerte auszudehnen. Hier wurde ein separater Standard beschlossen. Der AIA über Kryptowerte folgt der gleichen Systematik wie der AIA über Finanzkonten. Die Schweiz soll den AIA über Kryptowerte über das multilaterale Instrument der OECD umsetzen. Ich habe vorhin erwähnt, dass der Bundesrat dem Parlament für die Herbst- und die Wintersession 2025 eine Vorlage zur Liste der 74 Partnerstaaten, die wir identifiziert haben, unterbreiten wird. Einzige Ausnahme sind die USA, mit ihnen soll der AIA über Kryptowerte nach dem Muster der OECD auf Grundlage eines bilateralen Abkommens vereinbart werden, was im Übrigen auch bei den Finanzkonten so ist. Die effektive und standardkonforme Umsetzung wird auch für den AIA über Kryptowerte des Global Forum sichergestellt. Es gilt der bekannte Mechanismus; dieser soll eine globale Umsetzung sicherstellen. Staaten, die hinsichtlich ihrer Kryptobranche relevant sind oder eine kryptofreundliche Regulierung kennen, werden als sogenannte Jurisdiction of Relevance identifiziert und müssen den Mindeststandard der OECD umsetzen. Gegenüber Staaten, die sich nicht an die multilateral vereinbarten Regeln halten, werden Empfehlungen ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass alle Staaten, die Anbieter von Kryptodienstleistungen beherbergen oder eine kryptofreundliche Regulierung haben, diesen Standard umsetzen. Aktuell sind über 70 solche Staaten identifiziert, 67 davon haben sich bereits zur Umsetzung des Standards bekannt.
Ich möchte Sie bitten, auf diese Vorlage einzutreten. Es ist wichtig, dass wir auch im Bereich der Steuertransparenz unsere Verpflichtung einhalten; dies ist auch für die Glaubwürdigkeit und die Integrität des Finanzplatzes entscheidend.