Ettlin Erich · Ständerat · 2025-06-10
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-10
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Ungarn am 24.[NB]März 2025 beraten. Der Ständerat ist Zweitrat. Der Nationalrat hat der Änderung des DBA am 5.[NB]März 2025 mit 153 zu 13 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt.
Das DBA wurde ursprünglich am 12.[NB]September 2013 unterzeichnet und noch nie revidiert. Das Änderungsabkommen wurde am 12.[NB]Juli 2024 unterzeichnet. Es geht um die Anpassung der Mindeststandards aus dem Projekt "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps) gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverschiebung, konkret um die Mindeststandards gegen Abkommensmissbrauch und um die Verbesserung der Streitbeilegung. Zudem wird auf Wunsch der Schweiz eine Schiedsklausel eingeführt. Damit kann sichergestellt werden, dass es in einem Streitfall zu einer Einigung kommt. Heute muss in einem Verständigungsverfahren keine Einigung gefunden werden, was für die beteiligten Steuerpflichtigen schwer nachvollziehbar ist. Neu können sie ein Schiedsverfahren verlangen; die Rechtssicherheit wird dadurch erhöht.
In Ihrer Kommission wurde ein Einverständnis zur Änderung trotzdem noch grundsätzlich diskutiert. Es stellte sich die Frage, wieso es überhaupt eine Missbrauchsklausel braucht[NB]und[NB]was[NB]die[NB]Erfahrungen mit der ungarischen Steuerverwaltung sind. Auch ist Ungarn nicht bereit, auf die zeitliche Beschränkung der Vornahme von Gewinnaufrechnungen einzugehen.
Die Missbrauchsklausel bräuchte man aus Schweizer Sicht tatsächlich nicht, aber aus Sicht der anderen Staaten oder deren Rechtsprechung ist das nicht so klar. Deshalb hilft eine Missbrauchsklausel allgemein und hier im Speziellen der Rechtssicherheit. Mit Ungarn gab es bis jetzt relativ wenige Verständigungsverfahren, und man konnte alle lösen. Schiedsklauseln wurden zudem mit über 30 Staaten abgeschlossen. Es wurde bis jetzt erst mit einem Staat effektiv ein Schiedsverfahren durchgeführt. Trotzdem wünscht die Schweiz natürlich solche Schiedsverfahren.
Was die zeitliche Beschränkung der Vornahme von Gewinnaufrechnungen betrifft - das ist eine Alternative zur Umsetzung des Mindeststandards zu Massnahme 14 des Beps-Aktionsplanes zur Verbesserung der Streitbeilegung -, war Ungarn bereit, zu sagen, man setze sämtliche Verständigungsvereinbarungen ungeachtet der zeitlichen Limiten um. Man wollte sich für die Zukunft nicht einschränken lassen, was die zeitlichen Limiten anbelangt. Ungarn war für die eine Art der Umsetzung bereit, während die Schweiz für die andere Art der Umsetzung bereit war. Bis jetzt war der zeitliche Aspekt nie ein Thema in unserem Verständigungsverfahren. Element 3.3 des Mindeststandards zu Massnahme 14 des Beps-Aktionsplanes wird jedoch trotzdem erfüllt, denn es genügt, dass die Schweiz zur Aufnahme einer solchen Bestimmung bereit war. So viel zu dieser Beschränkung bzw. zur fehlenden Bereitschaft Ungarns, hier etwas zu ändern.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 13 Stimmen, also einstimmig, den Bundesbeschluss über die Genehmigung [PAGE 485] eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Ungarn anzunehmen.