AB 358026
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-11
Wortprotokoll
Nur noch einmal: Die Mehrheit vertritt die Meinung - die Kommission beantragt dies übrigens mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen -, dass anstelle der vom Bundesrat vorgesehenen Einführung einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat jetzt eben Ausfuhrgesuche an Länder, welche im Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung aufgelistet sind, grundsätzlich bewilligt werden. Sie werden grundsätzlich bewilligt, "ausser es liegen ausserordentliche Umstände vor und die aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz erfordern eine Ablehnung"; so die Formulierung der Mehrheit. Damit gelten für diese Länder die Bestimmungen gemäss Artikel 22a Absatz 2 des Kriegsmaterialgesetzes nicht, in welchen Kriterien für die Nichtbewilligung von Auslandgeschäften aufgeführt werden.
Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, diesen Antrag zu unterstützen.