Fässler Daniel · Ständerat · 2025-06-11
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-11
Wortprotokoll
Es gibt in der Politik Evergreens, die immer wieder von Neuem auf unsere Traktandenliste kommen, auch wenn sich seit der letztmaligen Beratung wenig bis nichts geändert hat. Dazu gehört auch die Frage, ob bzw. wie die Installation von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge gefördert werden soll.
Der Ständerat hat bisher die staatliche Förderung und Regulierung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Gegensatz zur grossen Kammer wiederholt abgelehnt. Ich erinnere beispielsweise an die Motion Storni 22.3573. Mit dieser sollte der Bundesrat beauftragt werden, das Stockwerkeigentumsrecht dahin gehend anzupassen, dass unter anderem Ladeeinrichtungen für Elektroautos bei solchen Liegenschaften erleichtert vorgenommen werden können. Ich erinnere Sie daran: Unser Rat lehnte den vom Nationalrat unterstützten Vorstoss im Dezember 2023 oppositionslos ab. Das heisst, es gab nicht einmal eine Minderheit. Dieser Vorstoss, den wir heute beraten, betrifft zur Hälfte wiederum das gleiche Thema.
Ich erinnere weiter an die intensiven und kontroversen Diskussionen, die wir zu diesem Thema in der Herbstsession 2023 und der Frühjahrssession 2024 anlässlich der Beratung der Vorlage 22.061, "CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024", geführt hatten. Der Nationalrat wollte in den Jahren 2025 bis 2035 private Ladestationen zuerst mit total 330 Millionen Franken und danach in der zweiten Beratungsrunde noch mit 220 Millionen Franken fördern. Unser Rat lehnte die entsprechende Bestimmung, Artikel 41b des CO2-Gesetzes, ab und trat folgerichtig auch nicht auf einen entsprechenden Bundesbeschluss ein, mit dem die Fördermittel zur Verfügung gestellt worden wären.
Der Motionär, Nationalrat Jürg Grossen, der selber Präsident des Schweizer Elektromobilitätsverbandes Swiss E-Mobility ist und gemäss eigenen Aussagen als Elektroplaner auch beruflich mit Ladeinfrastrukturen für Elektroautos zu tun hat, hatte schon 2021 die Motion "Mieterinnen und Mieter sollen Elektroautos laden können" eingereicht. Mit dieser wollte er den Bundesrat beauftragen, gesetzliche Grundlagen für einen Anspruch von Mietern und Stockwerkeigentümern auf den Zugang zu einer Ladestation für Elektroautos zu schaffen. Diese Motion 21.3371 wurde im März 2023 abgeschrieben, weil sie nicht innert zwei Jahren behandelt wurde. Nationalrat Grossen reichte daher vor zwei Jahren eine neue Motion mit derselben Stossrichtung ein. Mit der nun vorliegenden Motion 23.3936 möchte er den Bundesrat beauftragen, den Zugang zu Ladeinfrastrukturen für Elektroautos auch im Mietverhältnis und im Stockwerkeigentum sicherzustellen. Der Nationalrat stimmte der Motion am 13.[NB]Juni 2024 mit 110 zu 82 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. In seiner Stellungnahme vom 30.[NB]August 2023 wiederholt der Bundesrat weitgehend die Überlegungen, die er bereits in seiner Stellungnahme vom 19.[NB]Mai 2021 in Beantwortung der Motion Grossen Jürg 21.3371 dargelegt hatte. Der vom Nationalrat verlangte gesetzlich sichergestellte Anspruch von Mietenden und Stockwerkeigentümern auf Ladestationen im eigenen Mehrparteiengebäude würde eine entsprechende Änderung des Obligationenrechts bzw. des Zivilgesetzbuches nötig machen, so die Einschätzung des Bundesrates. Der Bundesrat bezeichnete die Verfassungsmässigkeit solcher Rechtsansprüche als fraglich, da sie in die Eigentumsgarantie sowie in die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit eingreifen. Eine Verletzung dieser verfassungsmässigen Grundrechte setzt gemäss Artikel 36 der Bundesverfassung nicht nur eine gesetzliche Grundlage voraus, die mit der Motion angestrebt wird, sondern muss durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und - das ist wahrscheinlich entscheidend - auch verhältnismässig sein. Beide Voraussetzungen sieht der Bundesrat als nicht erfüllt an.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie unseres Rates hat die Motion Grossen Jürg an ihren Sitzungen vom 13.[NB]Juni 2024 und vom 1.[NB]April 2025 vorberaten. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen mit 8 zu 5 Stimmen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit Wasserfallen Flavia beantragt Ihnen die Annahme der Motion. Es liegt Ihnen ein Kommissionsbericht vor.
Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates. Sie anerkennt, dass der angestrebte vollständige Übergang zur Elektromobilität bis 2050 einen flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur voraussetzt. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass eine gesetzlich verankerte Pflicht zur [PAGE 514] Installation von Ladestationen in Mietgebäuden sowie in Gebäuden im Stockwerkeigentum systemfremd wäre und einen unverhältnismässigen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsgarantie sowie in die Privatautonomie darstellen würde. Die Kommission ist überzeugt, dass der Markt bestimmen wird, welche Infrastruktur wo zur Verfügung gestellt wird und zur Verfügung zu stellen ist. Wo eine Nachfrage besteht und entsprechende Installationen in Wert gesetzt werden können, wird es auch zu den entsprechenden Investitionen kommen. Ist die Nachfrage so gross, wie es der Motionär darstellt, werden Stockwerkeigentümergemeinschaften und auch Vermieter die geforderten Installationen vornehmen. Eine gesetzliche Pflicht erachtet die Kommission daher nicht nur als verfassungswidrig, sondern auch als unverhältnismässig und gesamthaft als nicht zielführend.
Nicht übersehen werden darf im Übrigen, dass die Installation von Ladeeinrichtungen für Elektroautos von zahlreichen Kantonen, Gemeinden und Städten mit namhaften finanziellen Zuschüssen unterstützt wird, zum Teil in Kombination mit Förderinstrumenten der Stromversorger.
Ich habe in den letzten Tagen bei der Diskussion dieser Motion verschiedentlich gehört, dass der Ausbau der Elektromobilität deshalb stockt, weil es in Mietgebäuden und in Stockwerkeigentümergemeinschaften nicht möglich sei, entsprechende Installationen vorzunehmen. Ich glaube, wir müssen heute aufpassen. Wir fällen mit unserem Entscheid zu dieser Motion nicht einen Entscheid für oder gegen die Elektromobilität. Wir haben nur zu entscheiden, ob wir zulasten der Vermietenden und zulasten aller Stockwerkeigentümergemeinschaften eine gesetzliche Pflicht zur Installation verankern.
Ich bin persönlich überzeugt davon - ich glaube, das lässt sich auch nicht bestreiten -, dass Ladeinstallationen die Grundlage dafür sind, dass am Schluss der Ausbau der Elektromobilität gelingt. Es wäre aber falsch - das ist meine zweite Überzeugung -, zu behaupten, der Ausbau der Elektromobilität stocke deshalb, weil es an den nötigen Infrastrukturen fehle. Natürlich sind Langsamladestationen in den Wohngebäuden wichtig. Allein die Ladestationen im öffentlichen Raum, die dort an sich in genügender Anzahl vorhanden sind, genügen nicht. Nur, das allein bremst den Ausbau der Elektromobilität nicht. Wenn Sie sich selbst auch schon mit dem Erwerb eines Elektromobils befasst und mit Branchenvertretern, mit Garagisten gesprochen haben, dann haben Sie wahrscheinlich erfahren, dass der Kauf von Elektrofahrzeugen aus verschiedenen Gründen zurückgegangen ist. Jene Bevölkerungsgruppe, die es sich leisten kann, ein Elektromobil zu kaufen - diese sind immer noch teurer als ein Automobil mit einem normalen Verbrennungsmotor -, hat das zu einem guten Teil auch bereits gemacht.
Es gibt zudem weiterhin Probleme in Bezug auf die Frage der Batterieproduktion und der Batterieentsorgung. Ich bin überzeugt, dass sich das lösen lässt, aber es ist eine ökologische Herausforderung. Die Anschaffungskosten sind höher, und zu guter Letzt - ich glaube, das ist eine neue Erkenntnis, zumindest für mich als Laien - ist der Occasionsmarkt bei den Elektrofahrzeugen bedeutend schwächer als bei den Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Ich habe die Zahlen gelesen: Die Insertionsdauer hat sich bei den Elektrofahrzeugen in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahr um 21 Prozent verlängert. Bei den Autos mit Verbrennungsmotoren hat sich demgegenüber nichts geändert. Und die Preise für Occasionsfahrzeuge im Bereich der Elektromobilität sind deutlich gesunken. Diese sind bis zu 50 Prozent günstiger geworden. Weshalb sind sie günstiger geworden? Weil Kaufinteressenten davor zurückschrecken, ein Elektro-Occasionsfahrzeug zu erwerben, dies aus verschiedenen Gründen. Wenn die Ladeleistung einer Batterie abnimmt, dann ist das Auto erfahrungsgemäss nicht mehr viel wert.
Ich wiederhole es nochmals: Wir sagen heute nicht Ja oder Nein zur Elektromobilität; die soll und die wird kommen, wir wollen in der Mobilität klimaneutral werden. Wir haben aber darüber zu entscheiden, ob es diesen Eingriff in die Eigentumsgarantie und die Privatautonomie braucht.
Die Kommission meint Nein und beantragt Ihnen mit 8 zu 5 Stimmen die Ablehnung der Motion. Die Minderheit Wasserfallen Flavia beantragt Ihnen demgegenüber die Annahme. Ich gehe davon aus, dass uns Frau Wasserfallen die Überlegung der Minderheit darlegen wird.