preparatory:AB 358088
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-12
Wortprotokoll
Ich werde im Rahmen der Eintretensdebatte auch vollständig über die Konzepte informieren, so haben wir zur Fahne, sofern wir eintreten - das hoffe ich doch -, nur noch wenig zu diskutieren. Ich glaube auch, dass die Minderheitssprecher das ähnlich machen werden.
Deshalb zuerst zum ganzen Bild: Nach der Annahme der 13.[NB]AHV-Rente durch das Volk verabschiedete der Bundesrat am 16.[NB]Oktober 2024 die Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der Volksinitiative. Er sah vor, dass die 13.[NB]AHV-Rente ab 2026 einmal jährlich im Dezember ausbezahlt und durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte finanziert werden soll, dies, damit der AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht bleibt.
In Ihrer Kommission beschlossen wir am 29.[NB]Oktober 2024 einstimmig Eintreten auf die Umsetzung und Annahme in der Gesamtabstimmung, das ist der Entwurf 1, der uns nicht mehr vorliegt. Die Umsetzung der 13.[NB]AHV-Rente wurde in den Schlussabstimmungen vom 21.[NB]März 2025 von beiden Räten angenommen. Damit ist die 13.[NB]AHV-Rente definitiv beschlossen, darüber beraten wir nicht mehr. Sie wird ab Dezember 2026 einmal jährlich ausbezahlt.
Wir beraten somit nur noch die Entwürfe 2 und[NB]3. Dort geht es um die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente. Das Ziel der vorliegenden Finanzierungsentwürfe ist, die zusätzliche Belastung des Bundes zu begrenzen und das finanzielle Gleichgewicht der AHV bis 2030 sicherzustellen. Im ersten Jahr, also im Jahr 2026, wird die 13.[NB]AHV-Rente 4,2 Milliarden Franken kosten. Mittelfristig werden die Kosten dafür auf 5 Milliarden Franken anwachsen, bis 2040 sogar auf 5,6 Milliarden Franken. Das ist der Preis. Wie gesagt, hat der Bundesrat für deren Finanzierung ab dem 1.[NB]Januar 2026 eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte vorgesehen. Das würde im Jahr 2030 rund 2,6 Milliarden Franken einbringen, also rund die Hälfte des notwendigen Finanzierungsbedarfs. Aktuell beträgt der Normalsatz der Mehrwertsteuer 8,1 Prozent, und die reduzierten Sätze betragen 2,6 und 3,8 Prozent. Dank Kollegin Friedli bleibt der Sondersatz für Beherbergungsleistungen vermutlich bei 3,8 Prozent.
Gleichzeitig hat der Bundesrat aber auch vorgesehen, die Ausgaben des Bundes für die AHV von 20,2 Prozent auf 19,5 Prozent zu senken, sodass der Bundeshaushalt nicht rund einen Fünftel, sondern ungefähr einen Zehntel der Mehrkosten der 13.[NB]Altersrente finanziert. Das steht so in der Botschaft. Die vom Bundesrat beantragte befristete Senkung des Bundesbeitrags an die AHV kann durch eine Anpassung des AHV-Gesetzes umgesetzt werden. Eine Erhöhung[NB]der[NB]Mehrwertsteuer erfordert eine Änderung der Bundesverfassung und muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden. Die Mehrwertsteuer ist in Entwurf 3 abgebildet.
Die AHV wird aktuell zu rund drei Vierteln mit den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber finanziert. Daneben steuert der Bund einen Anteil von, wie gesagt, 20,2 Prozent bei. Diesen Beitrag finanziert der Bund aus dem allgemeinen Bundeshaushalt. Zusätzlich fliessen 1,4 Prozentpunkte Mehrwertsteuer und der Ertrag der Spielbankenabgabe direkt in die AHV. Die AHV profitiert auch von den Erträgen aus dem Fonds der AHV. Die 1,4 Prozent Mehrwertsteuer setzen sich zusammen aus dem Demografieprozent, das wir einmal beschlossen haben - darüber werden wir auch noch diskutieren -, und 0,4 Prozentpunkten aus der Reform AHV 21, mit der wir beschlossen haben, die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV zu erhöhen.
Der Bundesrat hat auch die Einführung neuer Einnahmequellen des Bundes erwogen, Sie sehen das in der Botschaft, beispielsweise eine Finanzmarkttransaktionssteuer oder eine Erbschaftssteuer auf Bundesebene. Er führt aber aus, ein solches Vorhaben benötige deutlich mehr Zeit, da noch vertiefte Abklärungen gemacht werden müssten. Zudem bräuchte es auch eine Verfassungsänderung. Deshalb wurde das im Rahmen der Vorlage des Bundesrates nicht weiterverfolgt. Der Bundesrat wollte zudem keine Erhöhung der Lohnbeiträge und keine Erhöhung des Referenzalters, dies auch mit Hinweis auf die AHV 21, mit der das Rentenalter der Frauen schon angehoben wurde.
Ihre Kommission ist im Oktober letzten Jahres mit der Beratung gestartet. Klar war, dass der Auftrag des Volkes, die 13.[NB]AHV-Rente, umgesetzt und die Finanzierung dafür gesucht werden muss. Unsere Verantwortung in der Kommission war, die Finanzierung auch im Gesamtrahmen der generellen Herausforderungen der Finanzierung der AHV zu suchen. Deshalb haben wir im Rahmen der Beratung auch die bekannten Projekte, die auf die AHV zukommen oder zukommen können, mit einbezogen, dies auch im Bewusstsein, dass allein schon die Demografie eine Herausforderung für die erste Säule ist.
Wir haben an vier Sitzungen beraten, im Oktober 2024 und dieses Jahr im Januar, April und Mai. Am Anfang der Beratungen wurden Anhörungen mit Sozialpartnern und Vertretungen der Kantone gemacht. Die Arbeitgeber sprachen sich gegen eine Erhöhung der Lohnbeiträge aus. Sie sehen die Lösung vor allem in Strukturreformen. Sie befürworten eine befristete und vollständige Finanzierung über die Mehrwertsteuer sowie eine Reduktion des Bundesbeitrags, so wie vorgesehen. Die Gewerkschaften sprechen sich natürlich für eine Finanzierung über Lohnprozente und für die Beibehaltung des Bundesbeitrags bei 20,2 Prozent aus. Der Rückgriff auf [PAGE 519] die Mehrwertsteuer sei denkbar, falle jedoch weniger sozial aus.
Die Kommission hat an ihrer ersten Sitzung im Oktober 2024 über das Eintreten auf die Entwürfe 2 und 3 diskutiert. Auf Entwurf 2 wurde mit 9 zu 4 Stimmen und auf Entwurf 3 mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen eingetreten. Der Beschluss über Eintreten fiel bei uns relativ klar aus.
Die Kommission hat weitere Abklärungen und Berechnungen in Auftrag gegeben. Bezüglich des weiteren Vorgehens wurde jedoch die Dringlichkeit der Finanzierung bzw. von deren Umsetzung diskutiert. Wie gesagt, der Bundesrat sah in der Botschaft vor, dass die von ihm vorgeschlagene Mehrwertsteuererhöhung von 0,7 Prozent per 1.[NB]Januar 2026 eingeführt wird. Gleichzeitig schreibt er, dass eine Anpassung der Mehrwertsteuer die Wirtschaft etwa 150 bis 200 Millionen Franken koste. Ihre Kommission war der Meinung, eine Anpassung der Mehrwertsteuer bereits per 1.[NB]Januar 2026 sei für die Unternehmen, aber auch die Verwaltung sehr herausfordernd und teuer. Selbst unter sehr optimistischen Annahmen wäre bei einer Beratung im Jahr 2025 und zwingender Volksabstimmung nur sehr wenig Zeit für die Umstellung des Mehrwertsteuersatzes geblieben. Wir sind jetzt im Sommer 2025. Stellen Sie sich vor, wir müssten eine Volksabstimmung durchführen sowie eine Erhöhung durch die Wirtschaft per 1.[NB]Januar 2026 umsetzen. Im Wissen darum, dass der Zeitplan des Bundesrates nicht eingehalten werden kann, aber auch aus der Überzeugung, er müsse nicht eingehalten werden, haben wir uns in der Kommission für die Beratung Zeit gegeben.
In der Kommission wurde deshalb indirekt beschlossen, dass wir 4,2 Milliarden Franken im Jahr 2026 schon mal nicht finanzieren, obwohl die 13.[NB]AHV-Rente 2026 anfällt. Dank der guten Resultate des AHV-Fonds 2024 gab es auch noch Spielraum; eine Finanzierung zum Beispiel ab 2028 kann verantwortet werden. Das war in Ihrer Kommission nicht stark umstritten. Also, wir können auch auf ein Jahr, auf zwei Jahre verzichten und mit der Finanzierung zum Beispiel per 2028 anfangen.
Dann stellte sich die Grundsatzfrage, ob die Finanzierung jetzt oder überhaupt nicht zu lösen ist. Das heisst: Soll man auf die AHV-Reform warten, deren Start 2026 wir per Motion verlangt haben? Wir haben das im Parlament verlangt, und die Eckwerte dieser Reform waren uns in der Kommissionsberatung noch nicht bekannt. Jetzt kennen wir sie. Die Frau Bundesrätin hat sie uns ja vorgestellt.
Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass wir die 13.[NB]AHV-Rente jetzt finanzieren müssen und nicht auf diese Reform warten können. Wir wissen nicht, wie lange es geht. Wir gingen davon aus, dass die Beratung zur AHV 2030, vor allem wenn das Referenzalter zum Thema wird, Jahre dauern wird. Wir sind in der Verantwortung, die 13.[NB]AHV-Rente zu finanzieren und das Niveau des Fonds nicht absinken zu lassen. Auch besteht die gesetzliche Vorgabe, dass der Fonds eine Höhe von 100 Prozent einer Jahresausgabe, also etwa 57 bis 60 Milliarden Franken aufweisen muss. Entsprechende Anträge auf Rückweisung der Entwürfe 2 und 3 mit Verweis auf die Reform des Bundesrates wurden deshalb abgelehnt.
Die Erwartung in Ihrer Kommission war aber - und das muss ich deutlich sagen -, dass mit der AHV 2030 auch strukturelle Reformen vorgesehen werden und nicht nur eine weitere Finanzierungsvorlage, also "more of the same", unterbreitet wird. Wir waren uns bewusst, dass wir eine Finanzierungsvorlage machen und die strukturellen Themen dann vom Bundesrat kommen; wir schauen sie dann an, wenn sie kommen.
Jetzt ein Überblick über die Zahlen: Es tut mir leid, dass ich Sie mit Zahlen bombardiere, aber hier sind sie wichtig. Es ist wichtig, wir müssen die Zahlen kennen, müssen wissen, wovon wir sprechen, wenn wir über Finanzierung sprechen. Die Ausgaben nehmen natürlich wegen der 13.[NB]AHV-Rente und sowieso generell wegen der Erhöhungen, die wir haben, um 8,7 Prozent zu. Die 13.[NB]AHV-Rente wäre ein Zwölftel, das ist klar, aber es gibt ja noch weitere Erhöhungen.
2025 haben wir Ausgaben von 52 Milliarden Franken für die Renten, 2026 dann 57 Milliarden; die Differenz macht die 13.[NB]AHV-Rente aus. Wie gesagt, die 13.[NB]AHV-Rente kostet 4,2 bis - irgendwann einmal - 5,6 Milliarden Franken. Zum Vergleich für die Finanzierung: 1 Prozentpunkt Mehrwertsteuer bringt 3,6 bis 4 Milliarden Franken. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 Prozentpunkt reicht also für die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente nicht. 1 Prozentpunkt Lohnbeiträge bringt etwa 5 Milliarden Franken. Das ist etwa der Vergleich; die Erhöhung der Lohnbeiträge bringt mehr.
Die befristete Senkung des Bundesbeitrags von 20,2 Prozent auf 19,5 Prozent, wie sie der Bundesrat vorsieht, hat auch ein Preisschild. Wenn man bei 20,2 Prozent nach heutigem Recht bleibt, fallen durch die 13.[NB]AHV-Rente 850 bis 950 Millionen Franken Mehrkosten für den Bundeshaushalt an. Eine Senkung auf 19,5 Prozent würde noch 450 Millionen Mehrkosten ergeben, weil man ja auf alles senkt. Das heisst, dass die Senkung auf 19,5 Prozent den Bundeshaushalt um rund 400 bis 500 Millionen Franken entlasten würde, gleichzeitig fehlen diese aber in der AHV. Das ist, was in der Kommission beraten wurde.
Es war ebenfalls ein Thema, dass die 13.[NB]AHV-Rente aber auch zu Steuermehreinnahmen führt, weil die Rentner sie hoffentlich auch in ihrer Steuererklärung deklarieren, wovon ich ausgehe. Gemäss Botschaft sind es beim Bund 137 Millionen Franken Steuermehreinnahmen, bei den Kantonen 462 Millionen. Wir haben im Verlauf der Kommissionsarbeit aktuellere Zahlen erhalten; ich komme darauf zurück.
Wir haben uns in der Beratung auch aufzeigen lassen, was es heissen würde, wenn man gar nicht finanzieren würde. Wie entwickelt sich der Fonds, und wie viel wäre zu finanzieren, wenn man damit später käme? Das ist relativ eindrücklich. Wenn wir jetzt sagen, wir würden auf den Sankt-Nimmerleins-Tag warten und irgendwann komme eine strukturelle Reform, aber davon ausgehen, dass wir den Fonds wieder auf 100 Prozent erhöhen, so würden wir später finanzieren müssen und quasi die verpassten Jahre nachholen müssen. Wenn wir die Bundesratslösung nicht per 2026 in Kraft setzen, müssten wir im Jahr 2027 die Mehrwertsteuer schon um 1,1 Prozentpunkte erhöhen. Da haben wir jetzt ein bisschen Luft, wir sind uns dessen bewusst, aber das müssten wir tun. Im Jahr 2030 bräuchte es 2 Prozentpunkte Mehrwertsteuer, und im Jahr 2034 wären es 3,5 Prozentpunkte. Man müsste also 2034 vor das Volk gehen und vom Volk verlangen, dass es eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3,5 Prozentpunkte vornimmt. Dies zur Dringlichkeit der Finanzierung - das hat in der Kommission vielleicht den Anstoss gegeben, dass wir Lösungen gesucht haben. Sie gehen aus heutiger Sicht vielleicht weit, aber wenn wir nichts machen, werden das die Menschen in unserem Land bereuen. Oder anders gesagt: Der Fonds wäre im Jahr 2034 noch bei 54 Prozent. Wenn der Fonds erst einmal absinkt, dann tut er das quasi progressiv. Der Fonds bringt ja noch Kapitalerträge. Wenn man gegen 50 Prozent geht, dann muss die AHV immer Bargeld bereithalten, um die Renten auszubezahlen. Bargeld bringt aber keine Rendite. Ein Absinken würde sich beschleunigen. Wenn man bei 54 Prozent ist, dann ist die Ebene schon ziemlich schief.
Wer profitiert, und wer zahlt? Es ist klar, wer profitiert: Es sind die Boomer. Ich bin ein Boomer, und die 13.[NB]Rente wird hoffentlich einmal kommen, und ich bin umgeben von Boomern. (Heiterkeit)
Es ist klar, dass die AHV-Rentner und AHV-Rentnerinnen die Rente bekommen, aber unsere Frage war auch, wohin die Renten gehen. Rund ein Drittel der Altersrenten wird heute ins Ausland bezahlt. Aber mengenmässig ist das nicht der grösste Teil, 82 Prozent der AHV-Rentensumme werden an Schweizerinnen und Schweizer bezahlt. Es handelt sich teilweise natürlich auch um Schweizerinnen und Schweizer im Ausland, die geltend machen, dass sie einbezahlt haben und ein Recht auf diese Rente haben.
Es stellt sich auch die Frage, wer zur Finanzierung beitragen kann. Es ist klar, wenn die Rentner auch zur Finanzierung beitragen sollen, dann stellt sich die Frage, wie man das machen könnte. Zahlen die Rentnerinnen und Rentner im Ausland Mehrwertsteuer? Nein. Mehrwertsteuererhöhung führt also nicht dazu, dass sie einen Beitrag leisten. Lohnbeiträge? Nein. Wir haben dann überlegt, ob man die Renten kürzen oder sogar eine Quellensteuer auf Renten, die ins [PAGE 520] Ausland gehen, erheben könnte. Diesem Ansatz stehen die Sozialversicherungsabkommen entgegen, in den Ländern, mit denen keine Sozialversicherungsabkommen bestehen, würde es nicht viel bringen, und die Umsetzung dieser Vorhaben wäre schwierig. Es ist nicht auszuschliessen, dass man das wieder einmal diskutiert, aber nicht im Rahmen dieser Finanzierungsvorlage.
Wenn wir in Bezug auf die Finanzierung über die Mehrwertsteuer ehrlich sind, dann müssten wir, wie gesagt, für die 4,2 bis 5,6 Milliarden Franken rund 1,2 bis 1,3 Mehrwertsteuer-Prozentpunkte erheben. Das ist die Ausgangslage. Der Bundesrat unterfinanziert natürlich mit 0,7 Mehrwertsteuer-Prozentpunkten, da muss man ziemlich schnell nachlegen. Ein Argument für die Mehrwertsteuerfinanzierung ist, dass die Rentner auch mitfinanzieren. Es braucht aber eine Volksabstimmung.
Ich glaube, das sind die beiden Themen. Wir haben uns die Auswirkung einer Mehrwertsteuererhöhung auf die Menschen ausrechnen lassen, nicht nur auf die Rentner, auch auf die arbeitende Bevölkerung, auf die Familien. Wir haben das Beispiel mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte gewählt. Das führt zu einer Reduktion der Kaufkraft, weil sich damit die Preise erhöhen. Bei einer Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte variiert die Schätzung der Mehrkosten durch die ESTV je nach Haushaltseinkommen und Haushaltstyp zwischen jährlich 59 und 275 Franken. Entscheidend ist jedoch die relative Belastung. Wenn wir die Steuer um 0,3 Prozentpunkte erhöhen, ergibt sich zum Beispiel für einen Paarhaushalt mit zwei Kindern und einem Einkommen zwischen 4600 und 9400 Franken eine Erhöhung der Belastung des Einkommens um 0,14 Prozent. Bei den ganz hohen Einkommen, bei den höchsten Einkommen sind es 0,11 Prozent - das heisst 0,14 Prozent Erhöhung bei den unteren Einkommen und beim Mittelstand und 0,11 Prozent bei den hohen Einkommen. Haushalte mit hohen Einkommen zahlen absolut gesehen zwar ein bisschen mehr, relativ gesehen bezahlen jedoch die unteren Einkommen viel mehr. Die Mehrwertsteuer ist nicht sozial, eine Erhöhung der Steuer trifft Familien mit weniger Einkommen stärker. Familien mit tieferem Einkommen, die Windeln kaufen müssen, haben relativ zum Einkommen einen viel grösseren Konsum als Familien mit höheren Einkommen, und das führt bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zu einer relativ höheren Belastung.
Dann war die Frage, welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten es gibt. Wir haben uns überlegt, die Steuereinnahmen der Kantone in die AHV zu lenken - das geht nicht direkt, aber indirekt. Wir haben es nochmals rechnen lassen, und man hat uns gesagt, dass die 13.[NB]AHV-Rente inklusive des Anteils der Bundessteuer in den Kantonen etwa 700 Millionen Franken Mehreinnahmen erzeugt. Wenn ein Teil über Lohnbeiträge finanziert wird, sind diese Lohnbeiträge bei den Steuern abzugsfähig und reduzieren die Mehreinnahmen der Kantone und der Gemeinden bei den Steuern auf ungefähr 400 Millionen Franken. Etwa 400 Millionen Franken bleiben. Unsere Frage war, ob man diese Steuereinnahmen in die AHV umleiten kann - von den Kantonen zur AHV, weil sie Mehreinnahmen haben -, zum Beispiel durch die Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer. Dieser beträgt heute 21,2 Prozent.
In Ihrer Kommission wurde das diskutiert, aber es war uns klar, dass wir dazu die Kantone anhören müssen. Deshalb wurde die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren eingeladen, dazu Stellung zu nehmen, und wir sind davon ausgegangen, dass die SGK-N dieses Thema dann wieder aufnehmen kann. Wir kannten die Rückmeldung der Finanzdirektoren während unserer Beratung in der Kommission noch nicht. Jetzt liegt sie vor, wir haben sie heute erhalten, und - Überraschung! - die Kantone sind nicht einverstanden. Aber es ist klar, das Thema könnte man noch einmal aufnehmen. Die Kantone profitieren von der 13.[NB]AHV-Rente und tragen nichts bei. Deshalb kann man das schon weiterverfolgen. Aber da geben wir quasi den Ball an die Schwesterkommission weiter, die SGK-N, die das aufnehmen und mit den Kantonen besprechen kann.
Wir haben auch über eine Erhöhung der Tabaksteuer diskutiert. Diese ist jedoch vergleichsweise wenig ergiebig, sie bringt maximal 200 bis 300 Millionen Franken ein, und deshalb haben wir das nicht weiterverfolgt.
In Ihrer Kommission wurde erwogen, ob wir den Beitrag des Bundes auch von 20,2 auf 19,5 Prozent senken wollen, wie es der Bundesrat vorsieht. Wir, also die Mehrheit, haben uns gesagt, dass wir diesen Anteil erst im Rahmen der Vorlage über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) 2019 von 19,55 Prozent auf 20,2 Prozent erhöht haben. Das war ein Versprechen an die Bevölkerung: Wenn sie die Steuervorlage annimmt, erhöhen wir den Anteil für die AHV. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass man diesen Volksentscheid nicht schon wieder korrigieren sollte.
Zudem wurde in der Kommission geltend gemacht, dass auch im Bundeshaushalt für die 13.[NB]AHV-Rente gespart werden soll. Das Volk, wir haben das ja vielfach gehört, hat gesagt: Für alles andere habt ihr Geld, spart doch an anderen Orten und nicht bei den Rentnern. Das ist natürlich ein Teil der Umsetzung der Vorlage, dass man sagt, der Bund mit seinem Anteil von 20,2 Prozent verlagert das Sparen quasi auf den Bundeshaushalt. Ich weiss, das wird eine Herausforderung. Kollege Würth beantragt, hier auf 19,5 Prozent zu gehen und damit den Anteil des Bundes zu reduzieren. Wie gesagt, das gibt eine Verschiebung von 550 Millionen Franken von der AHV weg zum Bundeshaushalt. Das werden wir diskutieren. Aus diesem Grund beantragt Ihnen Ihre[NB]Kommission[NB]weder[NB]in[NB]der Mehrheits- noch in der Minderheitsvariante, die Sie auf der Fahne haben, eine Senkung des Bundesbeitrags. Kollege Würth übernimmt mit seinem Antrag ja bezüglich des Bundesbeitrags die Lösung des Bundesrates.
Jetzt komme ich bereits zum Lösungsansatz der Mehrheit der Kommission. Die Mehrheit der Kommission sieht auch eine Erhöhung der Lohnbeiträge vor. Diese ist insofern sozialer, als hohe Einkommen stärker zur Finanzierung beitragen und damit die jungen Familien mit tiefen Einkommen auch entlasten. Wir haben es gehört: Die Mehrwertsteuer ist da weniger sozial. Der Nachteil bei der Lohnbeitragsfinanzierung ist, dass die Rentner hier grösstenteils nichts mehr beitragen, weil sie nicht mehr beitragspflichtig sind. Einzelne zahlen natürlich noch Lohnbeiträge. Deshalb ist aus Sicht der Mehrheit der Kommission eine gemischte Lösung mit einer Mehrwertsteuererhöhung und Lohnbeiträgen vorzusehen. Der Konzeptantrag der Mehrheit nimmt von erhobenen Mehrwertsteuern und Lohnbeiträgen einen Teil, aber nicht alles.
Um die Belastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer abzufedern, beantragt Ihnen die Mehrheit auch eine Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) wird hauptsächlich über Beiträge der Arbeitnehmenden und der Arbeitgeber finanziert. Der Satz ist 2,2 Prozent des massgebenden Jahreslohns, der eine Obergrenze hat. Hat der ALV-Fonds eine gewisse Höhe erreicht, muss der Bundesrat die Beiträge senken. Wenn es so weitergehen würde wie bis anhin, wäre das gemäss Projektion vermutlich 2029 oder 2030 erreicht. Das hängt natürlich stark davon ab, wie hoch die Arbeitslosenquote ist. Bei einer Arbeitslosenquote von 2,8 Prozent, die jetzt gegeben ist, findet keine weitere Kapitaläufnung statt, aber auch eine Senkung ist nicht notwendig. Das Kapital wird also auch nicht abgebaut.
Wir haben jetzt ungefähr 8,3 Milliarden Franken im Fonds der ALV. Die obere Grenze, bei deren Erreichen der Bundesrat die Beiträge senken müsste, liegt bei 11,2 Milliarden Franken. Eine Reduktion der ALV um 0,05 Prozentpunkte ergibt etwa 200 Millionen Franken Entlastung für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer.
Wir haben uns auch die zukünftigen Projekte in der AHV erläutern lassen; dies ist ebenfalls wichtig zum Verständnis der Konzeption. Insbesondere wurde uns die eingereichte Volksinitiative zur Aufhebung des Ehepaarplafonds erläutert. Sie[NB]ist[NB]als[NB]nächstes Projekt eingereicht, wird behandelt und könnte, wenn sie angenommen wird, bereits auf das Jahr 2030 oder 2031 umgesetzt werden. Sie kostet etwa 4 Milliarden Franken, wenn man sonst nichts ändert, also wenn man nicht zum Beispiel bezüglich der Witwenrenten oder der Beitragsbefreiung usw. etwas ändert. 4 Milliarden Franken sind also quasi die Bruttosumme. [PAGE 521]
Wie gesagt, wir haben uns den Zeitplan aufzeigen lassen; 2030 oder 2031 könnten die entsprechenden Bestimmungen in Kraft treten. Wir waren der Meinung, dass wir nicht in Zweijahresschritten etwas finanzieren sollten - jedes Mal mit einer Volksabstimmung, zum Beispiel über die Mehrwertsteuer oder über Lohnbeiträge -, sondern vorausschauend auch die Finanzierung zukünftiger Projekte einbetten sollten, und zwar so, dass sie jeweils ausgelöst werden kann, aber nicht muss.
Aus all diesen Erwägungen heraus kam die Mehrheit Ihrer Kommission zu folgender Konzeptlösung: Die Lohnbeiträge an die AHV werden auf den 1.[NB]Januar 2028 um 0,4 Prozentpunkte erhöht, und zwar um 0,2 Prozentpunkte auf Arbeitgeberseite und um 0,2 Prozentpunkte auf Arbeitnehmerseite. Gleichzeitig werden die ALV-Beiträge um 0,2 Prozentpunkte reduziert. Damit verbleibt eine Nettoerhöhung um 0,1 Prozentpunkte für Arbeitgeber und eine Nettoerhöhung um 0,1 Prozentpunkte für Arbeitnehmer.
Wir legen dem Volk eine Mehrwertsteuererhöhung um 1 Prozentpunkt vor. Davon werden aber nur 0,5 Prozentpunkte im Jahr 2028 ausgelöst. Wenn das Volk Ja sagt, könnte der Bundesrat in einer zweiten Phase die anderen 0,5 Prozentpunkte für weitere Projekte verwenden, wenn sie denn kommen, also wenn der Ehepaarplafond aufgehoben wird. Denn dann[NB]müsste der Bundesrat ja finanzieren, und dafür könnte er diese 0,5 Prozentpunkte verwenden - nur dann.
Wir haben auch vorgesehen, dass das Vermögen des AHV-Fonds auf 80 Prozent der jährlichen Rentenausgaben sinken kann. Heute muss er bei 100 Prozent einer Jahresausgabe liegen. Sinkt er darunter, muss der Bundesrat aber handeln. Das wären dann die zweiten 0,4 Prozentpunkte Lohnbeiträge. Gemäss den der Kommission vorliegenden Projektionen und ohne andere Reformen wäre das 2036 der Fall. 2036 würden also auch noch die Lohnbeiträge wieder erhöht, sofern die Projekte, die uns aufgezeigt wurden, kommen.
Wie gesagt, 0,5 Prozentpunkte Mehrwertsteuer entsprechen Einnahmen von etwa 1,8 Milliarden Franken, und 0,4 Prozentpunkte Lohn entsprechen etwa 1,9 Milliarden Franken. Für die erste Phase, die wir finanzieren, kommen wir insgesamt auf 3,7 Milliarden Franken. Die 13.[NB]AHV-Rente kostet aber 4,2 bis 5 Milliarden Franken. Das heisst, auch wir finanzieren nicht alles. Auch wir gehen davon aus, dass man noch weitere Reformen braucht. Es braucht die Reform 2030. Wenn also gesagt wird, wir würden überfinanzieren, stimmt das nicht. In einer ersten Phase finanzieren wir die 13.[NB]AHV-Rente nicht voll. Wir lassen einen Gap dazwischen, weil wir wissen, dass es auch noch strukturelle Reformen braucht.
Die Kommissionsmehrheit wollte nicht eine Finanzierung machen, die nur Stückwerk ist, sondern sie wollte eine weitsichtige Finanzierung machen. Deshalb haben wir einen weiteren Zeithorizont einbezogen, das auch aus der Erfahrung der letzten Jahre. Wir haben Vorsorge 2020, AHV 21, BVG-Reform, STAF - alle zwei bis drei Jahre diskutieren wir eine Finanzierung. Ich habe gesagt, in meinen zehn Jahren als Ständerat ist das jetzt meine fünfte Finanzierungsberatung. Irgendwann muss man sagen, wir haben auch eine Verantwortung, vorauszuschauen, auch über den nächsten Hügel hinweg. Und, wie gesagt, wir finanzieren 2026 und auch 2027 nicht. Wir müssen jetzt klare Signale geben. Und vielleicht noch etwas: Wenn wir nur auf die Mehrwertsteuer setzen und das Volk das ablehnt, dann haben wir ein Fiasko. Dann sinkt der Fonds ab.
Wir haben einfach nicht so viel Zeit, wir müssen das jetzt machen. Das Volk hat entschieden, es will die 13.[NB]AHV-Rente, und das ist okay - das ist ein Volksentscheid. Er hatte aber kein Preisschild daran, und wir müssen jetzt das Preisschild liefern. Wir stehen an der Kasse und sagen: Du, das kostet etwas. Wir sollten es verantwortungsvoll machen. Wir müssen hier mutig sein, den Menschen reinen Wein einschenken und eine ausgewogene Lösung suchen. Das ist eigentlich das, was Ihnen die Mehrheit vorschlägt.
Die Minderheitslösung wird dann von der Minderheit vorgestellt. Nur so viel: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 2028, die gemäss der Minderheit Germann bis 2030 beschränkt ist, bringt im Gesamten etwa 2,2 Milliarden Franken pro Jahr - zwei Jahre lang. Das gibt nicht einmal eine Rente, die finanziert wird. Das ist das Prinzip Hoffnung. Das kann man wollen, aber man muss wissen, dass diese Finanzierungslösung das Problem nicht löst, denn sie bringt natürlich klar zu wenig und dauert klar zu wenig lang.
Ich zeige Ihnen noch die Finanzperspektiven auf, die wir hatten; sie wurden immer wieder aktualisiert. Was in den veröffentlichten Finanzperspektiven nicht berücksichtigt ist, ist das gute Anlageergebnis 2024 des Fonds von 7,33 Prozent. Es hat das Vermögen des Fonds auf ungefähr 106 Prozent angehoben. Das gibt uns Luft, damit wir für 2026 nicht finanzieren müssen. Die Berechnungsbasis war immer das Jahr 2023. In Zukunft rechnet die Verwaltung immer mit einem Kapitalertrag von real 2 Prozent und einer Inflation von etwa 1 Prozent - das ergibt etwa 3 Prozent Erträge im Fonds.
Wir haben Varianten berechnen lassen. Ich habe einmal die Finanzierung für das Jahr 2028 angeschaut; wenn man das als Basis nimmt, dann betragen die Ausgaben 2026 57 Milliarden Franken und die Einnahmen 56,6 Milliarden Franken. Das ist ausgeglichen, der Fonds ist bei über 100 Prozent.
Aber mit der Lösung der Mehrheit sinkt der Fonds 2030 auf 93 Prozent. Dann müsste man schon wieder überlegen, was man macht. Danach senkt er sich relativ schnell auf 80 Prozent bis 2034, und deshalb müsste man schon 2036 Massnahmen treffen.
Bei der Lösung der Minderheit sinkt der Fonds bis 2031 auf 85 Prozent ab. Dann geht es rasend schnell weiter: 70 Prozent, 64 Prozent, 54 Prozent. Das sind die Jahresabschnitte. Die Lösung der Minderheit braucht also in rascher Zeit eine strukturelle Reform. Mit dem Entwurf des Bundesrates und der Erhöhung um 0,7 Prozent bzw. mit den 90,5 Prozent liegt der Fonds 2031 bei 87 Prozent, das Gesetz ist also auch schon verletzt. Wenn die Massnahmen nicht gelten, dann sinkt er innerhalb von zwei, drei Jahren auf 70 Prozent ab.
Wir haben natürlich viele Diskussionen geführt, wir werden bei den Demografieprozenten und beim Einzelantrag Germann auf Verknüpfung dazu kommen. Ich werde mich dann dazu äussern.
Noch etwas zur IV-Schuld: Die IV-Schuld bei der AHV beträgt 10 Milliarden Franken. Da haben wir uns errechnen lassen, dass diese eigentlich auch zu tieferen Börseneinnahmen, zu tieferem Kapitalertrag führt. Sie wird zwar verzinst, aber wenn man das Geld wie die übrigen Mittel des Fonds angelegt hätte, dann wären ungefähr 2,2 Milliarden Franken mehr im Fonds.
Das ist ungefähr das, was wir beraten haben. In Anbetracht der ausführlichen Diskussionen während vier spannenden und intensiven Sitzungen empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit, der Lösung, die wir erarbeitet haben, zuzustimmen. Ihre Kommission stimmte dem in der Gesamtabstimmung mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.