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Bieri Peter · Ständerat · 2003-06-19

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-19

Wortprotokoll

Wir werden uns in den nächsten Stunden zum Thema Bildung, Lehre und Forschung zu äussern haben. Friedrich Schiller hat vor 200 Jahren über die Wissenschaft Folgendes geschrieben: "Einem ist sie die hohe, himmlische Göttin, dem andern eine tüchtige Kuh, die ihn mit Butter versorgt." Ob Sie nun die Wissenschaft eher theologisch als Göttin betrachten oder wie ich agronomisch als Kuh: Ich bitte Sie im Namen der Kommission, auf die Entwürfe einzutreten und ihnen zuzustimmen.

Nun könnte ich mit diesem Zitat mein Eintretensvotum beenden, was aber auch etwas gar kurz wäre, nachdem unsere Kommission diese Botschaft sehr eingehend behandelt hat. Die BFT-Botschaft hat zwei Zielsetzungen: Sie ist eine umfassende Darstellung der vom Bund zum Teil allein und zum Teil mit den Kantonen zusammen geführten Bildungs-, Forschungs- und Technologiepolitik. Sie ist aber, was sich vor allem bei den Bundesbeschlüssen bemerkbar macht, eine Finanzierungsbotschaft, die besagt, mit welchem Zahlungsrahmen und welchen Verpflichtungskrediten das Bundesengagement bei dieser staatlichen Aufgabe finanziert werden soll. "Geld und Geist", um es mit den Worten Jeremias Gotthelfs zu sagen, hängen hier durchaus zusammen. Während der Bundesrat in seiner Botschaft eine umfassende Übersicht über die schweizerische Forschungs- und Bildungssituation gibt, hat sich in der bisherigen parlamentarischen Behandlung gezeigt, dass schwergewichtig die Verteilung der knapp vorhandenen Mittel diskutiert wurde. Man mag zwar monieren, Geld sei nicht das Wichtigste, doch bewegt sich auch in diesem Bereich nur wenig, wenn die finanziellen Mittel zu knapp vorhanden sind. Es lässt sich auch nicht leugnen, dass mit der Steuerung der Finanzen in eine bestimmte Richtung auch gestalterisch in die Bildungs- und Forschungslandschaft eingegriffen wird.

Diese Tatsache hat denn auch in der WBK dazu geführt, dass wir nach den eingehenden Hearings, die wir zusammen mit der nationalrätlichen Schwesterkommission, mit Vertretern der Welt der Bildung, Wissenschaft und Technologie geführt haben, beim Geld gelandet sind. Dies soll aber nicht als Disqualifikation unserer vorberatenden Arbeit betrachtet werden.

Im Vorfeld der BFT-Vorlage hat unsere Kommission mit neuen Gesetzen entscheidende Grundvoraussetzungen geschaffen. Ich erinnere an das im Rahmen der letzten BFT-Vorlage geschaffene Universitätsförderungsgesetz, das - so hat mir die damalige Vorsteherin des EDI, Frau Bundesrätin Dreifuss, bei ihrem Abschied bestätigt - eines der besten Elemente ist, das in den letzten Jahren für den Bildungs- und Wissenschaftsplatz Schweiz geschaffen worden ist. Ich erinnere an das neue Berufsbildungsgesetz, das wir im letzten Jahr nach einem harten Ringen so verabschiedet haben, dass es zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten kann. Ich erwähne auch die Revision des ETH-Gesetzes, das den ETH moderne Strukturen und einen Leistungsauftrag gibt und es ihnen erlaubt, auch in Zukunft zur Weltspitze zu gehören. Schon acht Jahre alt ist das Fachhochschulgesetz, das jedoch im nächsten Jahre zum ersten Mal so revidiert werden soll, dass einerseits die Berufe des Sozialen, der Gesundheit und der Kunst integriert werden können und andererseits die Umsetzung des Bologna-Prozesses vorgenommen werden kann. [PAGE 684]

Zieht man im Weiteren in Betracht, dass im Rahmen der bilateralen Verträge - dort im Speziellen des Forschungsübereinkommens und des Kredites zum 6. Forschungsrahmenprogramm der EU - die weitere internationale Anbindung im Verlaufe dieser Legislaturperiode vorgenommen worden ist, so darf mit Fug und Recht behauptet werden, dass sich in der schweizerischen Bildungs- und Forschungslandschaft in den letzten vier Jahren auf strategischer und legislatorischer Ebene doch einiges bewegt hat.

Es ist nicht nichts gegangen, wie uns der Direktor des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft sagte. Im Lichte der bereits getanen Arbeit ist es deshalb erklärbar, weshalb diese BFT-Vorlage - nicht in der Botschaft, dafür aber bei den Bundesbeschlüssen - in erster Linie als Finanzierungsvorlage daherkommt. Das Wissen um das ins Trockene gebrachte Heufuder darf uns indessen nicht darüber hinwegtäuschen, dass noch viel getan werden muss.

Die Pisa-Studie hat uns vor Augen geführt, dass das primär in der Verantwortung der Kantone liegende Grundschulwesen einiger Verbesserungen bedarf und zum Teil, verursacht durch gewisse ungünstige Situationen, nurmehr europäisches Mittelmass erreicht.

Die Berufsbildung ist so zu gestalten, dass sie einerseits für die Auszubildenden, anderseits auch für die Ausbilder attraktiv bleibt. Die neue Maturitätsregelung hat sich in der Praxis zu bewähren und sollte dazu führen, dass nicht infolge steigender Neueintritte in die universitären Hochschulen zusätzliche Selektionshürden eingebaut werden müssen. An den Universitäten herrschen heute zum Teil derart ungünstige Verhältnisse von Lernenden zu Lehrenden, dass erhebliche Gefahr besteht, dass die Ausbildungsqualität massiv darunter leidet. Dies ist vor allem in den Geistes- und Sozialwissenschaften akut der Fall.

Die jungen Fachhochschulen stehen vor einer dreifachen Herausforderung, haben sie doch als junge Schulen ihre Position im tertiären Bildungsbereich zu suchen, den Zusatzauftrag der angewandten Forschung zu erfüllen, und zusätzlich müssen sie aus einer im Vergleich zu den Universitäten eher schwierigeren Position den Bologna-Prozess umsetzen.

Was die Forschung betrifft, so sieht sich unser Land einer zunehmenden Konkurrenz vonseiten des Auslandes gegenüber. Die in der Vergangenheit gehaltenen Spitzenstellungen in der Forschung drohen verloren zu gehen, weil andere Länder in der Vergangenheit weit grössere Investitionen in den Bildungs- und Forschungsbereich tätigten als wir. Der schweizerische Bildungs- und Forschungsplatz zeichnet sich auch dank des Föderalismus, der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und wahrscheinlich auch infolge der Geschichte durch eine grosse Heterogenität aus.

Dies hat sicher auch im Sinne des gegenseitigen Stimulierens und des landesinternen Benchmarkings seine Vorteile, hat aber auch seinen Preis. Kleine Einheiten bewirken hohe Fixkosten, eine erschwerte Durchlässigkeit der Ausbildungs- und Studiengänge und eine zusätzlich komplizierte internationale Zusammenarbeit. Von verschiedenen Kommissionsmitgliedern wurde auch auf die auf der Universitätsstufe festgestellte Dreiklassengesellschaft aufmerksam gemacht: Zuoberst sind die ETH als bundeseigene Hochschulen in einer bevorzugten Stellung. Dann folgen die Universitäten im geographischen Umfeld der ETH, die von der Zusammenarbeit profitieren. Die "Kellerkinder" sind die übrigen, die oft darüber hinaus auch aufgrund der mangelnden Finanzkraft ihrer Standortkantone besonders gefordert, vielleicht auch gefährdet sind. Nicht umsonst hat die WBK bei der letzten BFT-Vorlage vorgeschlagen, dass das Universitätsförderungsgesetz zeitlich auf Ende des Jahres 2007 zu beschränken sei, damit in der Zwischenzeit die Voraussetzungen für eine bessere Integration des gesamten tertiären Bildungsbereichs geschaffen werden können. In unserer Kommission wurde bei dieser Vorlage denn auch wiederholt der Wille zum Ausdruck gebracht, dass Bundesrat und Parlament in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen die nächsten vier Jahre zu nutzen hätten, die Strukturen so zu verbessern, dass der in den BFT-Bereich investierte Franken einen möglichst hohen Nutzen erbringen könne.

Ich verzichte auf eine zusammenfassende Darstellung der BFT-Vorlage. Vielmehr möchte ich kurz darstellen, was die Kommission bei ihrer Vorarbeit im Speziellen diskutiert hat und was ich bis jetzt noch nicht erwähnt habe. Die WBK hat, wie bereits gesagt, mit einiger Ernüchterung festgestellt, dass der Gestaltungsspielraum für das Parlament relativ gering ist; dies vor allem dann, wenn der finanzielle Rahmen gegeben ist oder - was noch einengender ist - die vorhandene Botschaft zumindest im Finanzierungsteil bereits nicht mehr den aktuellen Verhältnissen entspricht. Wachstumsraten sind, wie bei uns ein Finanzpolitiker festgestellt hat, auch im Lichte der Teuerung zu sehen. Sollte die Teuerung derart tief bleiben, wie sie sich heute zeigt, so sind Wachstumsraten von 5 Prozent heute weit mehr, als es Zuwachsraten von 6 Prozent bei Teuerungsraten waren, wie wir sie Anfang der Neunzigerjahre kannten.

Im Lichte der aktuellen Situation der Bundesfinanzen schlägt Ihnen die WBK denn auch vor, es bei der Motion mit einem Wachstum von 5 Prozent zu belassen. Selbst diese Motion war in der Kommission im Vorfeld des durch den Bundesrat angekündigten Sparprogrammes umstritten. Zwar waren sich alle einig, dass dem BFT-Bereich eine Priorität bei den vom Staat unterstützten Aufgaben zukommen soll und dass das Wachstum, wenn irgendwie möglich, über den vom Bundesrat im Rahmen des Sparprogrammes vorgeschlagenen 4 Prozent sein soll. Viele von uns waren sich aber auch mit Bezug auf die Gesamtverantwortung als Parlamentarier bewusst, dass auch im Bildungs- und Forschungsbereich gilt, dass ein finanziell gesunder Staat die beste Voraussetzung für eine prosperierende Gesellschaft bietet.

Das finanzielle Wachstum im Bildungs- und Forschungsbereich basiert jedoch auf einer in sich logischen Erklärung, die auch der Bundespräsident bei der derzeit heftig geführten AHV-Diskussion ins Feld führt: Wenn bei der älteren Generation als logisch vorausgesetzt wird, dass bei immer mehr älteren Menschen die Mittel für die Altersvorsorge steigen, so müssen folgerichtig bei zunehmenden Schüler- und Studentenzahlen auch diese Mittel angemessen erhöht werden. Dies allein mit Skaleneffekten meistern zu wollen, würde dem Bildungswesen nicht gerecht. Wenn zudem in Zukunft immer weniger Erwerbstätige vorhanden sein werden, dann müssen sich diese in einem rohstoffarmen Land zunehmend als Wissensgesellschaft erkennen und identifizieren können. Mit einem wissenschaftsfreundlichen Umfeld und einer auf Innovation aufbauenden Wirtschaft muss es gelingen, Erlerntes in Sinne der Gesamtgesellschaft nutzbringend umzusetzen. Ohne Jung gegen Alt ausspielen zu wollen, muss in einem Moment, wo primär die Sorge um die finanzielle Alterssicherung diskutiert wird, dem Anliegen der zukünftigen Erwerbsgeneration die nötige Stimme verliehen werden.

Nachdem ich bereits zum zweiten Mal die Beratung dieser BFT-Vorlage in der Kommission erlebt habe, hat sich bei mir der Eindruck verstärkt, dass der Gestaltungsraum des Parlamentes theoretisch zwar gross ist - wir befinden jetzt ja über 17 Milliarden Franken -, dass er in Tat und Wahrheit aber relativ gering ist. Der Vergleich mit dem Mikadospiel ist durchaus zutreffend. Einige Vorschläge, an gewissen Orten finanziell mehr Mittel zu sprechen, scheiterten meistens spätestens dann, als es galt offen zu legen, wo man diese anderweitig einzusparen gedenke. Letztlich kommt das Parlament nicht um die Erkenntnis herum, dass primär der Bundesrat, zusammen mit den verantwortlichen Instanzen, seine Aufgaben in diesem Bereich mit hoher Verantwortung wahrnehmen muss und dass das Parlament die Entscheide mittels zweckmässiger Indikatoren regelmässig zu überprüfen hat.

Die WBK Ihres Rates schlägt Ihnen nur einige eher marginale Änderungen des bundesrätlichen Entwurfes vor. Die wichtigste davon ist die Aufstockung der Mittel für die Berufe im Bereich der Gesundheit, des Sozialen und der Kunst auf der Fachhochschulstufe. Wollen wir die Integration dieser Berufe in die Fachhochschule im Verlauf dieser Vierjahresperiode bewerkstelligen, so brauchen wir dringend mehr Mittel, als es der Entwurf des Bundesrates vorsieht. Diese Ansicht vertreten auch die Kantone in ihrer Vernehmlassung [PAGE 685] zur Revision des Fachhochschulgesetzes, indem sie argumentieren, dass nur zusätzliche Finanzmittel diese Integration überhaupt ermöglichen. Wenn diese nicht vorhanden seien, mache auch die Gesetzesrevision keinen Sinn, weil sie dann mehrheitlich toter Buchstabe bleibe.

Die beiden zuständigen Departementsvorsteher haben uns aufgezeigt, wo man diese Mittel allenfalls hernehmen könnte. Die beiden Kürzungen von je 20 Millionen Franken beim Bundesbeschluss 5 mit dem Schweizerischen Nationalfonds, dem Historischen Lexikon, den Wörterbüchern, den Akademien und beim Bundesbeschluss 6 mit der KTI-Vorlage machen rund 1 bzw. 5 Prozent dieser Ausgabenrubriken aus. Auch erfolgen die Kürzungen dort, wo in der nächsten Vierjahresperiode die grössten Steigerungen vorgesehen sind. Die Wegnahme von je 20 Millionen Franken ist deshalb aus unserer Sicht verantwortbar.

Dem Rat werden insgesamt zehn Finanzierungsbeschlüsse in Form von Bundesbeschlüssen vorgelegt. Es handelt sich entweder um Zahlungsrahmen oder um Verpflichtungskredite. Es handelt sich in jedem Fall um Höchstbeträge, und sie stellen keine Ausgabenbewilligung tel quel dar. Die erforderlichen Zahlungskredite müssen in den jährlichen Voranschlag aufgenommen werden und sind dem Parlament zum Beschluss zu unterbreiten. Das Parlament hat deshalb immer wieder Gelegenheit, im Rahmen der jährlichen Budgetberatungen Stellung zu den einzelnen Rubriken zu nehmen.

Wie bereits erwähnt, sieht die bundesrätliche Botschaft vor, dass die Gesamtausgaben für Bildung und Forschung in den Jahren 2004 bis 2007 auf der Grundlage des Finanzplans 2003 um je 6 Prozent steigen sollen. Die Grundlage für die Berechnungen bildet der Finanzplan 2001. Inzwischen hat der Bundesrat die Finanzpläne aber bereits so überarbeitet, dass er von einem durchschnittlichen Wachstum von 5 Prozent ausgeht. Im Entlastungsprogramm, das wir und der Nationalrat im Herbst diskutieren werden, sieht er eine weitere Kürzung der Zuwachsraten auf 4 Prozent vor.

Zur Frage 4 oder 4,5 Prozent: Berechnet auf dem Budget 2003 ergibt das eine tatsächliche Zuwachsrate von 4,5 Prozent, weil die Ausgaben für Bildung und Forschung im Jahr 2003 tatsächlich tiefer sind, als dies im Finanzplan 2001 vorgesehen war.

Wie die Kürzungen des Entlastungsprogrammes im Einzelnen umgesetzt werden, ist im Augenblick noch offen. Es ist vorgesehen, dass vorgängig in den nächsten Monaten eine Diskussion mit den Kantonen im Rahmen des Masterplanes stattfinden wird. Das Parlament wird jedenfalls im Rahmen der jährlichen Budgetdebatte zu diesen Umsetzungsbeschlüssen Stellung nehmen können.

Ich könnte nun noch viel zu diesem ausserordentlich spannenden Thema mit seiner gestaltenden und zukunftsorientierten Politik ausführen. Auch die Arbeit in der WBK Ihres Rates gehörte einmal zu den wohl spannendsten und meines Erachtens auch kreativsten Tätigkeiten parlamentarischer Arbeit. Ich danke an dieser Stelle den beiden zuständigen Bundesräten, der Gruppe für Wissenschaft und Forschung, dem Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie sowie meinen Kolleginnen und Kollegen für die zuweilen heissen, aber auch höchst interessanten Diskussionen.