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Jost Marc · Nationalrat · 2025-06-16

Jost Marc · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-16

Wortprotokoll

Im Namen der Geschäftsprüfungskommission präsentiere ich Ihnen heute die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Geschäftsbericht des Bundesrates zu den Themen Kriegsmaterialausfuhr und Personalmanagement.

Der Wert der Schweizer Kriegsmaterialausfuhren ist im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um knapp 5 Prozent gesunken, von knapp 697 auf rund 665 Millionen Franken. Dies entspricht einem Rückgang um 32 Millionen Franken, was dem relativ kleinen Anteil von 0,17 Prozent der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft entspricht. Kriegsmaterial wurde in sechzig verschiedene Länder ausgeführt. Unsere Hauptabnehmer sind Deutschland mit Material im Wert von rund 204 Millionen Franken, gefolgt von den USA mit 76, Italien mit 51 und Schweden mit 42 Millionen.

Ein zentraler Punkt, der uns in diesem Kontext immer wieder beschäftigt, ist die Anwendung unserer Neutralitätspolitik. Wir haben das vorhin auch in der Fragestunde gehört. Die Schweiz hält in ihrem Verhältnis zu Russland und zur Ukraine auch nach der Annexion der Krim 2014 am Neutralitätsrecht fest. Das bedeutet, dass wir keine Anfragen zur Weitergabe von Kriegsmaterial Schweizer Ursprungs an die Ukraine bewilligen können, solange diese in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Dazu sind ja nun im Parlament Debatten im Gange. Der Ständerat hat letzte Woche darüber entschieden, es wird nächstens bei uns weitergehen.

Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt dazu war die in der GPK aufgekommene Frage, wie der Rüstungsbedarf der Schweiz bei der Beurteilung von Exportanträgen berücksichtigt wird. Bundesrat Parmelin führte dazu aus, dass der eigene Rüstungsbedarf nicht zu den Bewilligungskriterien des Kriegsmaterialgesetzes gehöre. Im Falle eines ausserordentlich grossen Exportgesuchs, das die nationalen Produktionskapazitäten beeinträchtigen könnte, müsste der Bundesrat daher auf Notrecht gemäss den Artikeln 184 und 185 der Bundesverfassung zurückgreifen. Ein solches Szenario scheint jedoch aktuell unwahrscheinlich, da die Schweizer Rüstungsindustrie derzeit nicht am Kapazitätslimit operiert und sogar in der Lage wäre, eine grössere Nachfrage zu absorbieren. Zudem beziehen wir viele unserer Waffensysteme, [PAGE 1094] wie die F-35A oder das Patriot-System, von ausländischen Herstellern. Daher besteht aktuell keine systematische Konkurrenz zwischen der Befriedigung der Nachfrage aus dem Ausland und der Befriedigung der Bedürfnisse unserer eigenen Landesverteidigung.

Zum Personalmanagement: Der Bundesrat hat, wie Ihnen bekannt ist, ein Entlastungspaket für den Bundeshaushalt beschlossen. Auch das Bundespersonal wird zwischen 2026 und 2028 einen Beitrag von 180 bis 200 Millionen Franken leisten müssen, davon 100 Millionen durch Anpassungen bei den Anstellungsbedingungen. Das Eidgenössische Personalamt hat dazu Massnahmen in den Bereichen Lohn, Besoldungsstruktur und übrige Anstellungsbedingungen identifiziert. Eine Vergleichsstudie zeigt, dass die Gesamtvergütungen in der Bundesverwaltung tiefer liegen als im Vergleichssektor, primär wegen der höheren variablen Anteile in der Privatwirtschaft. Trotzdem sind die Ergebnisse der Personalbefragung vom Herbst 2024 erfreulich: Arbeitszufriedenheit, Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben, Führung und Digitalisierung wurden positiv bewertet. Auch wenn beim Commitment ein leichter Rückgang zu beobachten ist, ist es dennoch weiterhin hoch.

Die Personalstrategie Bundesverwaltung 2024-2027 befindet sich in der Umsetzung. Ziel ist es, insbesondere die demografischen Herausforderungen zu meistern, aber auch Innovationen zu fördern. So wurde die neue Arbeitgebermarke "Die Schweiz mitgestalten" lanciert, Stelleninserate werden modernisiert und insbesondere die Präsenz auf Social Media ausgebaut, um Talente zu gewinnen. Das Innovation-Fellowship-Programm wurde erweitert und ein Demografie-Check eingeführt, um Führungskräfte auf zukünftige Rekrutierungen vorzubereiten. Aktuell laufen die Arbeiten zur Optimierung des Lohnsystems; sie wurden im zweiten Halbjahr 2024 aufgenommen.