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David Eugen · Ständerat · 2003-06-19

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-19

Wortprotokoll

Wie Sie wissen, hat die Schweiz eine lange Tradition befristeter Finanzordnungen. Das heisst: In bestimmten Abständen, bis jetzt alle zwölf Jahre, müssen sich das Parlament und auch das Volk mit den Grundlagen unserer Finanzen auseinander setzen. Der nächste Termin, an dem die jetzige Finanzordnung ausläuft, ist das Jahr 2006. Es ist also angezeigt, jetzt die neue, über das Jahr 2006 hinausführende Finanzordnung in Angriff zu nehmen.

Dementsprechend hat auch der Bundesrat den eidgenössischen Räten am 9. Dezember 2002 die Vorlage betreffend eine neue Finanzordnung unterbreitet. Dabei möchte ich vorweg sagen: Das Wort "neu" im Titel stimmt eigentlich so nicht ganz, denn im Prinzip handelt es sich wirklich um eine Weiterführung der bisherigen Finanzordnung. Die jetzige Revision kann nicht mit der letzten Revision der Finanzordnung verglichen werden, die tief greifende Änderung brachte, insbesondere im Bereich der Verbrauchssteuer, mit der Einführung der Mehrwertsteuer und deren verfassungsmässiger Verankerung. Ausserdem ist bei der letzten Revision erstmals auch die direkte Bundessteuer, die in der Verfassung verankert war, in Gesetzesform gegossen worden. Diesmal stehen solche Schritte nicht bevor, sondern es geht im Wesentlichen um die Weiterführung - insbesondere auch die Sicherung - der Haupteinnahmenquellen des Bundes, nämlich der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer.

Ich möchte jetzt auf die vier wesentlichen Punkte hinweisen, die diese Vorlage beinhaltet:

1. Die Vorlage besagt, dass die direkte Bundessteuer so, wie wir sie kennen, in der Verfassung weiterhin verankert [PAGE 676] bleiben soll. Es wird aber eine Modifikation in dem Sinne vorgenommen, dass der Steuersatz bei den juristischen Personen in der Verfassung von bisher 9,8 auf 8,5 Prozent zurückgenommen wird, wie wir das im Rahmen des Gesetzes beschlossen haben.

Ausserdem wird jetzt in der Verfassung bei der direkten Bundessteuer die Kompetenz zur Erhebung einer Kapitalsteuer gestrichen. Wir haben auch das bereits auf Gesetzesstufe durchgeführt. Hier handelt es sich um einen Nachvollzug in der Verfassung. Mit anderen Worten: Wenn man wieder eine solche Steuer einführen wollte, müsste man die Verfassung wieder entsprechend anpassen.

2. Die Verfassung sah bis jetzt in einer Übergangsbestimmung vor, dass es möglich ist, für eine befristete Zeit bei der Mehrwertsteuer für Tourismusleistungen einen tieferen Satz zu erheben. Der Bundesrat schlägt vor, diesen Beschluss bis zum Jahre 2006, also auch wieder befristet, weiterzuführen. Ihre Kommission hat sich entschieden, in der Verfassung grundsätzlich die Möglichkeit - nicht die Pflicht, das möchte ich betonen - zu verankern, für den Bereich des Tourismus einen Sondersatz vorzusehen.

3. Ausserdem geht es bei der Mehrwertsteuer wiederum um die Frage, ob der bisherige Anteil von 5 Prozent Zweckbindung für die Krankenversicherung aufrechterhalten werden soll oder nicht. Die Kommission ist der Meinung, dass dieser bei der erstmaligen Einführung der Mehrwertsteuer geschaffene zweckgebundene Anteil - für die Krankenversicherung - beibehalten werden und so auch in der Verfassung definitiv verankert werden soll.

4. Zur Frage der Befristung der Vorlage ist der Bundesrat der Meinung, sie solle für beide Hauptsteuern des Bundes aufgehoben werden. Das heisst, die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer sollen nicht mehr befristet werden.

Die Kommission ist hier abweichender Meinung. Sie vertritt die Auffassung, die Befristung der Bundessteuern habe insbesondere demokratiepolitische Bedeutung. Sie soll den Bürgerinnen und Bürgern in gewissen Zeitabschnitten - sicher nicht zu kurz bemessen - die Möglichkeit geben, sich darüber klar zu werden, wie der Bund finanziert wird. Es besteht auch die Notwendigkeit auf der Seite der Behörden und des Parlamentes, dass die Zustimmung der Bürger immer wieder eingeholt werden muss. Aus diesen demokratiepolitischen Gründen schlägt Ihnen die Kommission vor, an der Lösung festzuhalten, wie wir sie bis jetzt hatten, den Zeitraum aber etwas auszudehnen, nämlich bis zum Jahr 2020.

Namens der Kommission beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.

Ich möchte es nicht unterlassen, Ihnen noch die Stellungnahme der Kantone zur Vorlage mitteilen. Die Kommission hat die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren angehört. Diese begrüsst diese schlanke Finanzordnung; sie begrüsst insbesondere, dass nicht neue Steuern in die Vorlage aufgenommen wurden. Insbesondere die Frage der Erbschafts- und Schenkungssteuern, die ja zeitweise ein Thema war, ist in dieser Vorlage nicht in Erscheinung getreten. Die Kantone sind in ihrer weit überwiegenden Zahl gegen die Befristung. 19 Kantone sind der Meinung, die Befristung für die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer sollte aufgehoben werden. Hier besteht also ein Dissens zwischen dem, was Ihnen die Kommission vorschlägt, und dem, was die Kantone möchten. Ausserdem sind die Kantone auch überwiegend für die Aufhebung des Tourismussatzes: 16 Kantone befürworten nämlich die Aufhebung dieses Sondersatzes, 10 Kantone sind dagegen. Auch hier haben wir also eine abweichende Meinung zwischen dem, was Ihnen die Kommission vorschlägt, und dem, was die Kantone möchten. Die Kantone möchten eigentlich auch die Zweckbindung der Mehrwertsteuer zugunsten der Krankenversicherung lieber aufheben. Sie geben dafür vor allem Gründe des Finanzrechtes an, das eigentlich dafür spricht, dass man möglichst wenig Zweckbindungen hat. Sie sehen aber auch ein, dass diese Zweckbindung, die seinerzeit ganz wesentlich mit dazu geführt hat, dass es möglich war, die Mehrwertsteuer überhaupt einzuführen, politisch begründet ist und nachher in der Volksabstimmung auch nicht ohne Probleme aufgehoben werden könnte. Das sind die Stellungnahmen der Kantone zu dieser Vorlage.

Wie gesagt, beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Zu den Details werde ich mich nachher äussern.