Jositsch Daniel · Ständerat · 2025-06-17
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-17
Wortprotokoll
Ziel der Vorlage, die wir heute behandeln, ist es, die Integrität des Finanz- und Wirtschaftsstandortes Schweiz zu gewährleisten. Sie erinnern sich, ein erster Teil, der die Transparenz juristischer Personen betrifft - die Transparenzvorlage im eigentlichen Sinne -, ist abgespalten und von uns bereits beraten worden. Aktuell geht es um den zweiten Teil, um das Geldwäschereigesetz.
Im Zentrum stehen gezielte Massnahmen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, und zwar geht es ganz konkret um sogenannte Berater. Das sind diejenigen Personen, die spezifische Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gründung und Strukturierung von juristischen Personen vornehmen. Es handelt sich hier in der Regel um in diesem Bereich tätige Rechtsanwälte und Notare, die, soweit es um geldwäschereirechtliche Tätigkeiten geht, in Zukunft mit den entsprechenden Sorgfalts- und Meldepflichten dem Geldwäschereigesetz unterstehen sollen.
Sie erinnern sich, wir haben das bereits früher diskutiert. Die Geldwäschereivorlage, die wir vor ein paar Jahren behandelt haben, ist bekanntlich im Parlament gescheitert. Der damalige Finanzminister, Bundesrat Maurer, hat uns bereits damals angekündigt, dass das Thema nicht vom Tisch sei, denn es stehe im Zusammenhang mit der Länderüberprüfung der FATF, die Anpassungen angemahnt habe. Wir stehen vor einer erneuten Länderüberprüfung. Deshalb beantragt Ihnen die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates, die entsprechenden Anpassungen jetzt doch an die Hand zu nehmen.
Die Vorlage ist zunächst etwas schwierig zu verstehen. Das Konzept des Bundesrates fand in der Kommission für Rechtsfragen keine Mehrheit, und es wird jetzt durch die Minderheit vertreten. Auf der Fahne ist aus mir unerfindlichen Gründen nicht ganz zu sehen, wer in dieser Minderheit ist: Herr Sommaruga wird durch die ganze Fahne hindurch erwähnt, und ich gehöre dieser Minderheit auch an. Ich vertrete heute aber die Kommission und damit das Mehrheitskonzept. Jedenfalls wird Herr Sommaruga dann das Minderheitskonzept vertreten, das im Prinzip dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrates entspricht.
Das Mehrheitskonzept ist ein Konzept, das an einem runden Tisch entstanden ist, an dem die Betroffenen, die Anwälte und Notare, teilgenommen haben. Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen hat dieses Konzept übernommen. Wir werden jetzt bei der Beratung der Vorlage aber zunächst das Mehrheitskonzept bereinigen und dann das Mehrheitskonzept dem Minderheitskonzept, also dem Konzept des Bundesrates, gegenüberstellen; dies einfach, damit Sie verstehen, wie wir hier vorgehen.
Es gibt noch eine weitere Minderheit, und zwar die Minderheit Schwander. Sie möchte überhaupt nicht auf die Vorlage eintreten und sieht keinen Handlungsbedarf. Die Mehrheit ist mit mehr oder weniger Freude der Meinung, man müsse eintreten. Wie ich Ihnen gesagt habe, stehen wir hier in einem internationalen Kontext. Man kann das gut oder schlecht finden, aber es wird vermutlich so sein, dass uns die ganze Geschichte auf die Füsse fallen wird, wenn wir hier keine Änderungen vornehmen, und zwar via FATF-Länderprüfung. Diese wird uns dann entweder in eine entsprechende Liste einfügen oder uns zwingen, die Änderungen, die wir jetzt vornehmen könnten, doch noch zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.
Deshalb ist die - so würde ich das einmal nennen - pragmatische Mehrheit der Meinung, es mache Sinn, diese Anpassungen hier vorzunehmen, unabhängig davon, ob das jetzt gemäss dem Konzept der Mehrheit oder der Minderheit geschieht.