Rieder Beat · Ständerat · 2025-06-17
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-17
Wortprotokoll
Ich gehöre zur Minderheit Schwander, die Nichteintreten beantragt, und versuche Ihnen darzulegen, wieso. Ich war von 1998 bis 2016 als Vorstandsmitglied einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) der Anwälte im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei tätig. Ich lege auch meine Interessenbindungen offen: Ich bin Mitglied des Schweizerischen Anwaltsverbandes und Mitglied des Schweizerischen Notarenverbandes.
Seit 1998 bekämpfen wir mittels eines Geldwäschereigesetzes mit einem immer dichteren Netz von Kontrollen und Strafjustizapparaten die Geldwäscherei. Sinn und Zweck der Geldwäschereibekämpfung ist es nicht nur, zu verhindern, dass illegales Geld zu legalem Geld gemacht wird, sondern man will die Vortat bekämpfen. Das vergisst man oftmals. Man will den Drogenhandel, die Terrorismusfinanzierung, die Wirtschaftskriminalität und Ähnliches bekämpfen.
Der Erfolg in diesen 27 Jahren ist weltweit sehr bescheiden. Ein Zürcher Rechtsprofessor hat es einmal so ausgedrückt: Wir machen seit 30 Jahren jeden Unsinn mit und stellen uns vor, dass wir dadurch effektiv Geldwäscherei bekämpfen können. Dasselbe hat er heute nicht gesagt, das konnte er als Berichterstatter auch nicht.
Ich zeige Ihnen jetzt an zwei, drei Beispielen, was eigentlich die Konsequenz dieses Treibens ist und welche Vortaten wir bekämpfen. Zum Beispiel Drogenhandel - beschränken wir uns nur auf den Kokainkonsum und beschränken wir uns nur auf die Schweiz: Es gibt zwei Städte in der Schweiz, die für den Kokainkonsum hervorragend geeignet sind, Genf und Zürich. In Zürich werden pro Tag 1,6 bis 2 Kilogramm Kokain konsumiert. Die ganze Schweiz konsumiert 5 Tonnen Kokain jährlich, Tendenz steigend, und zwar über Jahrzehnte. Das macht einen Erlös von etwa 600 bis 700 Millionen Franken. Ja, glauben Sie wirklich allen Ernstes, dass diese 600 bis 700 Millionen Franken in der Schweiz in einem schwarzen Loch verschwinden? Das glauben Sie doch selbst nicht. Was tun wir also? Wir verschärfen die Kontrollen und stärken die Transparenz. Wir kontrollieren alles und jeden. Statt die Vortat zu bekämpfen, konzentrieren wir uns darauf - ja, wie Don Quijote -, die Transaktion, das Einbringen der 600 bis 700 Millionen Drogengeld in den normalen Wirtschaftskreislauf, [PAGE 585] zu verhindern. Aber wir schaffen es nicht, die wirklich grossen Drogenhändler dranzukriegen.
Kennen Sie den "dicken Jos", auf Niederländisch "Bolle Jos", kennen Sie den? Googeln Sie einmal "Bolle Jos"! Er grüsst aus Sierra Leone, er ist der berüchtigste Drogenkonsument bzw. Drogenhändler Europas. Er hat sich aus Europa zurückgezogen und in Sierra Leone eine neue Bleibe gefunden, weil er mit der Tochter des Präsidenten von Sierra Leone liiert ist, und grüsst von Sierra Leone aus die Financial Action Task Force (FATF) oder Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux (Gafi) in Europa. Gleichzeitig schicken wir Entwicklungshilfe in diese Länder. Das ist okay, wir können das so weitertreiben. Der Justizminister der EU, ich habe ihn letztes Mal erwähnt, betreibt mit Lotterielosen Geldwäscherei. Jetzt werden wir dann wahrscheinlich die Lotterien verbieten. Das ist aber nicht die Frage.
Die Frage, die Sie heute beantworten müssen, ist diese: Ist mit dieser Revision des Geldwäschereigesetzes dann das Ende der Fahnenstange erreicht? Können wir sagen, wir hätten jetzt endlich alles getan, um die Geldwäscherei bekämpfen zu können und die Vortaten in den Griff zu kriegen? Es sind ja immer ganz schlimme Dinge wie Terrorismus, Drogen, Menschenhandel und so weiter, ganz böse Sachen, die man hier vorwirft, was dazu führt, dass wir nun alle Bürgerinnen und Bürger kontrollieren, weil wir diesen Weg mitgehen wollen - und damit sind auch die nächsten Schritte schon angekündigt. Glauben Sie wirklich, dass mit dieser Gesetzesrevision das Ende der Fahnenstange erreicht ist? Das ist selbstverständlich nicht der Fall, die nächsten Massnahmen sind bereits in der Pipeline.
Wir werden in wenigen Jahren mit einem kompletten Vermögensregister für jede Bürgerin und jeden Bürger konfrontiert werden. Europa möchte das, die FATF möchte das. Sie werden dann Ihre gesamten Vermögenswerte offenlegen müssen, ob Sie im Drogenhandel sind oder nicht, spielt gar keine Rolle mehr. Sie werden mit der Digitalisierung des Geldverkehrs, mit dem digitalen Euro und dem digitalen Schweizerfranken - Bargeldverbot - konfrontiert sein. Die Geldwäschereibekämpfung wünscht das. Es ist die höchste Transparenz, die Sie kriegen.
Was Sie dafür verlieren, müssen Sie selbst überlegen. Ich glaube, Sie verlieren sehr viel Freiheit. Daher bekämpfe ich dieses Gesetz, weil es wiederum, wie schon in den letzten 30 Jahren, vorgibt, dass wir den letzten Schritt machen, den allerletzten Schritt, damit wir diese Vortaten bekämpfen können. Und am Ende des Tages sagt uns dann jemand von der FATF via unsere Verhandlungsleiter: Das genügt nicht ganz, liebe Schweizerinnen und liebe Schweizer, ihr müsst noch den nächsten Schritt machen.
Ich kann Ihnen heute bereits voraussagen, dass das kommen wird, wenn Sie hier nicht endlich ein Zeichen setzen, dass es genug ist.
Nun unterstützen bekanntlich der Ständerat und unsere Kommission - im Konsens mit den betroffenen Berufsverbänden der Beratungsbranche - die Einführung eines Transparenzregisters, aus dem sich ergeben soll, wer die wirtschaftlich berechtigten Personen von Gesellschaften schweizerischen Rechts und anderen in- und ausländischen juristischen Personen sind. Sie haben es so verabschiedet, und vielleicht haben Sie es letzte Woche gelesen: Eine halbe Million Schweizer Firmen wird nun, nach Beschluss des Ständerates und des Nationalrates, volle Transparenz über die Beneficial Owners gewähren müssen, und jede Änderung wird gemeldet. Wir beschäftigen dazu 80 bis 120 zusätzliche Personen in der Bundesverwaltung.
Nun kommt dieser zweite Teil, und dieser zweite Teil geht noch weiter. Er nimmt die gesamte Beraterbranche flächendeckend in das Geldwäschereigesetz auf. Er tut dies ohne Not, ohne dass es seit der letzten Debatte vor drei Jahren nachweislich zu einer grossen Anzahl von Vorfällen gekommen wäre, die nicht bereits mit der geltenden Gesetzgebung aufgefangen werden können, und somit ungeachtet der Tatsache, dass die Schweiz schon heute über ein äusserst dichtes Netz aus Abwehrdispositiven zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung verfügt. Es handelt sich um ein prioritäres und weit vor allen anderen Ländern eingeführtes engmaschiges Regulatorium, welches, ich betone dies, vorgängig zu den durch die Gafi definierten internationalen Standards in der Schweiz implementiert wurde.
Die Behauptung, dass diese breite Unterstellung der Beraterwirtschaft nötig sei, damit die Schweiz die globalen Gafi-Standards auch nachträglich erfüllen könne, ist vom Bundesrat nicht belegt und falsch. Die ganz wenigen Berater, die sich bewusst oder mit Eventualvorsatz in den Dienst von Geldwäschern oder Terrorismusfinanzierern stellen, sind schon nach geltendem Recht als Mittäter strafbar. Sie sind bereits jetzt strafbar, und sie riskieren, zumindest was die Anwälte oder Notare betrifft, den Entzug ihrer Zulassung und entsprechende Strafverfahren. Das wurde in der Schweiz bereits so durchgeführt. Wenn, dann ist der Hebel bei der konsequenten Strafverfolgung anzusetzen, das heisst bei der konsequenten Bestrafung der Vortat. Klar ist aber auch, dass deliktisches Handeln nie vollständig verhindert werden kann, da Personen mit krimineller Energie weiterhin Wege finden werden, wie sie Regeln umgehen können.
Der Bundesrat hat es beim Verfolgen seines Ziels, den Missbrauch durch Berater für die Zwecke der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung noch besser zu verhindern, verpasst, jene Bereiche zuverlässig abzugrenzen, in denen anwaltliche und andere Beraterinnen und Berater tatsächlich dem Risiko eines solchen Missbrauchs ausgesetzt sind. Der Bundesrat gibt in seiner Begründung für das Gesetz an, er stütze sich auf eine Analyse der interdepartementalen Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (KGGT). Die Behauptung des Bundesrates diesbezüglich ist falsch. Sie können diese Berichte nachlesen; die KGGT bestätigt nicht, dass hier ein grosses Problem vorliegt. Die Ausweitung der Strafnorm auf die Mitwirkung bei der Planung oder Durchführung von Finanztransaktionen, die also über die effektiven Finanztransaktionen hinausgeht, würde in Zukunft keine klare Abgrenzung zulassen und zu einem ausufernden Anwendungsbereich führen. Der Bundesrat zieht es vor, das Netz planlos in das weite Gewässer auszuwerfen, statt die Fische dort zu fangen, wo sie sich auch wirklich aufhalten. Der Entscheid des Ständerates, die Optimierung ausschliesslich auf Kernrisiken zu beschränken, das heisst die Fassung der Mehrheit, die Sie vor sich haben, ist richtig, aber im Grunde genommen geht auch sie bereits zu weit.
Unvereinbar mit dem Ziel einer Beschränkung des Anwendungsbereichs auf die eigentlichen Kernrisiken von Beratungstätigkeiten wäre aber jede andere Formulierung, welche bewirken würde, dass jede Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit den dann aufgeführten Transaktionstypen erfasst wäre. Damit produziert man einen regulatorischen und administrativen Moloch, und zwar für die gesamte Beraterwirtschaft, nicht nur für die Anwaltschaft, sondern auch für die Notare, Treuhänder, Finanzexperten usw. - ohne Mehrwert für die Geldwäschereibekämpfung. Diese wäre dann nicht mehr auf die Verhinderung des missbräuchlichen Einsatzes, sondern nur noch auf eine zwecklose zusätzliche Regulierung und Kontrolle der Tätigkeit praktisch aller Beraterinnen und Berater in der Schweiz ausgerichtet. Es wird mit Kosten zu rechnen sein. Diese Kosten werden nicht die Berater bezahlen, sondern diese werden Sie als Konsumentinnen und Konsumenten bezahlen.
Der Bundesrat hat es verpasst, die Tätigkeit von Beraterinnen und Beratern in Transaktionsbereichen, die von der FATF-Empfehlung 22 Buchstaben d und e erfasst werden, daran zu messen, ob sie eigentliche Kernrisiken für einen Missbrauch durch diese Beraterinnen und Berater aufweisen. Ich kann mich nur wiederholen: Es braucht keine Gafi-getriebenen Anpassungen, sondern solche mit dem klaren Fokus der effizienten und effektiven Bekämpfung von Geldwäscherei und der Vortaten.
Nochmals: Die Schweiz ist aus Sicht der Gafi zwar ein guter Schüler, aber nur deshalb kein Musterschüler, weil die Schweiz schon viel früher als andere europäische Staaten griffige Gesetze gemacht hat. Ziel kann einzig sein, eine risikobasierte effektive Ausweitung der Sorgfaltspflicht vorzusehen, insbesondere, um reputationsschädigendes Verhalten einzelner Beraterinnen und Berater zu verhindern. Es kann [PAGE 586] somit einzig darum gehen, das gut funktionierende geltende Abwehrsystem hier und dort zu optimieren. Was uns die Verwaltung nun vorlegt, ja zumutet, ist keine gute Gesetzgebung. Mit einer umfassenden Unterstellung der anwaltlichen und notariellen Beratungstätigkeit hat der Bundesrat, um fast etwas naiv im internationalen Kontext gefallen zu wollen, weit über das Ziel hinausgeschossen, ohne die Effizienz dieser Mustervorgabe des übrigen Europas vorgängig - ich betone: vorgängig - und kritisch zu prüfen.
Die Schweizer Anwaltschaft, welche es mit der Geldwäschereibekämpfung ernst meint, hat dies gemacht, wenn auch nur intern und im Austausch mit europäischen Ländern. Das Ergebnis der internen Untersuchung ist für die Bekämpfung der Geldwäscherei in Europa nicht schmeichelhaft. Wohl werden nach Vorgabe der FATF Kataloge entwickelt und gesetzlich definiert, aber in den anderen europäischen Ländern werden diese Kataloge nicht umgesetzt. Das ist reiner Etikettenschwindel fernab vom schweizerischen Verständnis des Gesetzesvollzugs.
Wenn wir Gesetze verabschieden, dann werden sie bis ins letzte Detail umgesetzt. Das zeigt sich rein daran, dass die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) bereits jetzt von Meldungen überflutet wird. Im Jahre 2000 war die MROS mit 6000 Meldungen im Rückstand. Wenn Sie dieses Gesetz umsetzen, wird es Tausende Meldungen mehr geben, flächendeckend über die ganze Schweiz, weil sich Beraterinnen und Berater möglichst keinen Ärger einhandeln wollen und jede Unregelmässigkeit melden werden. Die Meldestelle wird dann in diesen Meldungen ersaufen und ihren eigentlichen Zweck verfehlen, nämlich die kritischen Meldungen herauszupflücken und der Strafjustiz zuzuführen.
Ich bitte Sie, nicht einzutreten und dieses Gesetz abzulehnen. Es ist völlig überflüssig und wird dem eigentlichen Zweck der Geldwäschereibekämpfung nicht dienlich sein.