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Ryser Franziska · Nationalrat · 2025-06-17

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2025-06-17

Wortprotokoll

Was wir hier diskutieren, ist weit mehr als ein technisches Abwägen zwischen dem Gültigkeitsbereich von GAV und kantonalen Mindestlöhnen: Es ist ein Angriff auf den Föderalismus, ein Angriff auf die Entscheidungshoheit des Souveräns. Gemäss Bundesverfassung haben die Kantone die Kompetenz, sozialpolitisch tätig zu werden. Sie können Mindestlöhne festlegen, mit dem Ziel, die Armut zu bekämpfen. Diese Festlegung des Mindestlohns durch die Kantone wurde vom Bundesgericht als sozialpolitische Massnahme bestätigt.

Die aktuelle Vorlage zielt nun darauf ab, genau diese Kompetenz im Bereich der Sozialpolitik zu beschneiden. Das ist ein Eingriff in das föderalistische System und in die Autonomie der Kantone. Deshalb haben sich in der Vernehmlassung auch 25 Kantone dezidiert gegen diese Vorlage ausgesprochen - nur Obwalden nicht, der Kanton des Motionärs. Aber auch Obwalden anerkennt in seiner Stellungnahme die Verfassungswidrigkeit und den Übergriff in kantonale Kompetenzen.

Die beantragten Änderungen greifen direkt in die Autonomie der Kantone ein und widersprechen den Grundsätzen der Schweizer Rechtsordnung. Allgemeinverbindlich erklärte GAV sind in der Normenhierarchie kantonalen Gesetzen klar untergeordnet. Was hier gemacht wird, ist ein Angriff auf diese Kompetenzordnung und das Legalitätsprinzip. Deshalb beantrage ich mit meiner Minderheit, Artikel 1 Absatz 4 zu streichen.

Fünf Kantone haben inzwischen einen Mindestlohn eingeführt: Neuenburg, Jura, Tessin, Genf und Basel-Stadt. In diesen Kantonen haben Volksinitiativen die Einführung eingeleitet, und die Stimmbevölkerung hat in allen fünf Fällen mittels Bestimmungen den Begehren zugestimmt. Das sind alles demokratisch legitimierte Entscheidungen, die Sie mit dieser Vorlage nun übersteuern wollen.

In den Kantonen Genf und Neuenburg haben die Mindestlöhne auch Vorrang vor Löhnen, die in einem allgemeinverbindlichen GAV stehen. Dies wurde in der Umsetzung diskutiert und bewusst so beschlossen. Nun versuchen die Rechtskonservativen, diese kantonalen Gesetzesbestimmungen zu übersteuern.

Es geht um rechtsstaatliche Prinzipien, um demokratisch legitimierte kantonale Mindestlöhne, die die Bevölkerung in den Kantonen Genf, Neuenburg, Basel-Stadt, Tessin und Jura beschlossen hat. Die Idee, dass ein privatrechtlich vereinbarter Vertrag - und ein allgemeinverbindlich erklärter GAV ist nichts anderes - eine Volksabstimmung übersteuern kann, ist nicht nur politisch fragwürdig, sie ist staatsrechtlich bedenklich. In unserem Land gilt: Was der Souverän bestimmt, das hat oberste Priorität - und nicht das, was Funktionäre an einem Verhandlungstisch dealen.

Zudem würde mit dieser Bestimmung Rechtsunsicherheit geschaffen. Tausende Personen würden von einem Tag auf den anderen tiefere Löhne erhalten. Coiffeusen und Coiffeure in Genf etwa würden 250 Franken weniger Lohn erhalten, Gastronomieangestellte mit Progresso-Ausbildung 300 Franken weniger, angelernte Wäschereiangestellte 350 Franken weniger.

Die Kantone haben von ihrem verfassungsmässigen Recht Gebrauch gemacht und mit Mindestlöhnen wirksame Massnahmen gegen Working-Poor geschaffen. Diese kantonal abgestimmten Instrumente nun national zu übersteuern, ist nicht nur ein Angriff auf die Löhne dieser Menschen, sondern auch ein Angriff auf die Demokratie und die Entscheidungskompetenz der Kantone.

Deshalb bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen.