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David Eugen · Ständerat · 2003-06-19

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-19

Wortprotokoll

Das Wesentliche in diesem Artikel besteht darin, dass die Steuersätze wie bisher in der Verfassung festgelegt werden. Es gibt bei Absatz 1 Buchstabe b eine Änderung, und zwar wird der Steuersatz für juristische Personen von 9,8 auf 8,5 Prozent korrigiert; bei Buchstabe c wird die Kapitalsteuer aufgehoben. Das Zentrale ist aber, dass die Steuersätze für die direkte Bundessteuer auch in Zukunft in der Verfassung verankert bleiben; in dem Sinne ist es eine Weiterführung der bisherigen Praxis.

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