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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2003-06-19

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-19

Wortprotokoll

Dieses Geschäft betreffend den Nachtrag I zum Voranschlag 2003 hat einen formalen und einen materiellen Aspekt.

Zum formalen Aspekt: Die Finanzkommission Ihres Rates tagte am 12. und am 13. Mai 2003, also drei Wochen vor dieser Session. Wir waren und sind in Bezug auf Voranschlag 2003 und Nachtrag I Erstrat. Der Beschluss zu diesem Nachtragskredit des Bundesrates datiert, wie Sie auf der Fahne sehen können, vom 14. Mai - also nach unserer Sitzung. Die Kommission des Nationalrates tagte am 22. und am 23. Mai, also nach dem Beschluss und zwei Wochen vor unserer jetzigen Session.

Das Sekretariat der Finanzkommissionen beider Räte wusste, dass unsere Finanzkommission dieses Geschäft nicht behandeln konnte, weil es einfach nicht vorlag; sie hat den Nachtragskredit trotzdem für diese Session traktandieren lassen. Der Nationalrat hat am 10. Juni darüber entschieden.

Unsere Finanzkommission hat vorgestern getagt, und sie hat dabei festgestellt, dass es einer Überforderung des Milizparlamentes gleichkommt, wenn man zum Voraus davon ausgeht, dass während der Sessionen, nebst den ohnehin anstehenden Differenzbereinigungen, noch zusätzliche ordentliche Kommissionssitzungen angesetzt werden.

Das neue Parlamentsgesetz sieht zudem sowohl die vorsessionale Behandlung wie auch die Koordination zwischen den Räten in Bezug auf neue Geschäfte vor. Eine saubere Behandlung der Traktanden ist unter dem Druck der Sessionen nicht möglich. Die Finanzkommission wird deshalb künftig keine neuen Geschäfte mehr akzeptieren, welche nicht von beiden Kommissionen, wie es das Parlamentsgesetz vorsieht, vorsessional behandelt werden konnten. Wenn eine Traktandierung zu spät erfolgt oder wenn man es verpasst hat, ein Geschäft für dringlich zu erklären, dann darf das Problem nicht auf Kommissionen und Rat verschoben werden, sondern dann hat man dazu im Dringlichkeitsverfahren noch die Finanzdelegation.

Nachdem ich dies gesagt habe, komme ich jetzt zum Materiellen. Eher widerwillig und in der Absicht, beim Nachtrag I eine Differenz gegenüber dem Nationalrat zu vermeiden, unterbreiten wir Ihnen also diesen Nachtragskredit von 504 400 Franken für das offizielle Geschenk der Schweizerischen Eidgenossenschaft an die Stadt St. Petersburg aus Anlass des 300-Jahr-Jubiläums dieser Stadt. Die Hälfte davon, nämlich 252 200 Franken, sind von EDA und EDI in anderen Rubriken zu kompensieren. Die Vertreter der Verwaltung haben uns versichert, dass dieses Geschenk, das immerhin ein Staat an eine Stadt erstattet, in jeder Hinsicht einen Ausnahmefall darstellt und also keinen präjudiziellen Charakter besitzt. Es handelt sich nach unserem Wissen im Wesentlichen um Bahnhofuhren.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Nachtragskredit zuzustimmen und damit dem Nationalrat zu folgen und vor allen Dingen eine Differenz zu vermeiden. In diesem Sinne beantrage ich Beschlussfassung.